Aktuelles

25. April 2012

BMJ-Gesetzentwurf: Gewerbsmäßige Suizidförderung soll verboten werden

Meldung in der Zeitung die WELT (Autor: Matthias Kamann) von heute:

<< Es kann eng werden für den früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch. Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf für ein Sterbehilfe-Verbot vorgelegt, wonach gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden soll. Dies könnte das Aus bedeuten für den von Kusch mit initiierten Verein "Sterbehilfe Deutschland".

Laut dem Referentenentwurf, der dieser Zeitung vorliegt, ....>>weiter siehe: http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article106223059/Drei-Jahre-Haft-fuer-gewerbsmaessige-Suizid-Beihilfe.html

 

 

17. April 2012

Fernsehkritik STERN: Von Margot Kässmann nur Phrasen zur Suizidhilfe

Zur letzten Talktrunde "hart aber fair":

" ... So hatte jeder etwas zu erzählen in diesem angenehm bedächtigen Talk. Auch Werner Hansch, mit seinen 72 Jahren der Älteste in der Runde, der innerhalb weniger Tage Vater und Mutter verlor. Nur Margot Käßmann, der ehemaligen Oberbischöfin, fiel zu dem Thema seltsamerweise nur Phrasenwerk ein.Die Hospizbewegung müsse gestärkt, das Sterben in die Mitte der Gesellschaft zurückgeholt werden und überhaupt: "Der Tod ist nur ein Doppelpunkt." Kirchenleute sind manchmal schlimmer als Politiker. ...."

Quelle:

http://www.stern.de/kultur/tv/kritik-zu-hart-aber-fair-sterben-fuer-fortgeschrittene-1814519.html

 

 

30. März 2012

Allgemeines Suizidhilfeverbot auf der Kippe - Berliner Verwaltungsgerichtsentscheid von heute

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Entscheid von heute, 30.3.2012, das generelle Suizidhilfeverbot für Ärzte durch eine Landesärztekammer für unzulässig erklärt. Der Fall eines Arztes, der vor dem Verwaltungsgericht Berlin die genannte Ausnahmeregelung erstritt, wurde von Rechtsanwalt Dieter Gräfe von der Anwaltskanzlei Wollmann & Partner vertreten.

Gegen den betroffenen Arzt hatte die Berliner Ärztekammer wegen Suizidhilfeaktivitäten Sanktionen (Verbot) verhängen wollen, wogegen er beim Verwaltungsgericht (Aktenzeichen VG 9 K 63.09) nunmehr erfolgreich Einspruch erhob. Mehr:

http://www.patientenverfuegung.de/newsletter/2012-03-30/suizidhilfeverbot-fuer-aerzte-auf-der-kippe-verwaltungsgerichtsentscheid-von-h

 

 

 

 

 

 

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