Aktuelles

22. März 2013

CHRISMON-Beitrag zur Suizidbegleitung "Ich habe genug"

erscheint am 22.3.2013.

 Das aktuell Heft enthält einen sensiblen und lebensnahen Beitrag von Chefreporterin Christine Holch: Zur Suizidbegleitung und Lebenshilfe mit Interviewauszügen von Nikolaus Schneider (EKD), Gita Neumann (Humanistischer Verband Deutschlands) und anderen Akteur/innen:   

12. März 2013

Kritk an gängigem Organspendeausweis - BÄK stellt Arbeitspapier vor

Harsche Kritik gibt es am gängigen Organspendeausweis, der von  der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (mit offiziellem Bundesadler) massenhaft herausgegeben wird. Grund: Der Begriff „Hirntod" kommt darin gar nicht vor – die Rede ist vielmehr von der Zustimmung (oder Ablehnung) von Organ- und Gewebeentnahme „nach meinem Tod".

 Organspende mit Seltenheitswert

Einladung zur Organspende mit fragwürdigem Ausweis, der auch in den Informationskampagnen von Krankenkassen verbreitet wird 

Nun hat am Dienstag (19. März) auch die  Bundesärztekammer (BÄK) neue Muster vorgeschlagen. Sie reagiert in einer Empfehlung auf das Spannungsverhältnis zwischen behandlungsbegrenzender Patientenverfügung und intensivmedizinischer Sterbeverlängerung bis zum Hirntod und über dessen Feststellung hinaus. Bundesärztekammer-Präsident  Frank Ulrich Montgomery stellte das von Medizinern, Juristen und Ethikern erstelltes Arbeitspapier vor, das Ärzten Orientierung geben soll.  

BÄK-Papier als hilfreich begrüßt

Die  AOK wird voraussichtlich erst im Sommer ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen, ihre Mitglieder dazu per Anschreiben aufzufordern. Die Beauftragte des Humanistischen Verbandes Deutschlands,  Gita Neumann, gab dem Wunsch Ausdruck, dass Krankenkassen in Zukunft nicht mehr den gängigen Organspendeausweis mitschicken, der die Hirntodfrage völlig ausblendet. Sie begrüßte gleichzeitig das Arbeitspapier der Bundesärztekammer als hilfreich und praxistauglich ... im Wortlaut siehe  pv-newsletter (dort Punkt 2)  https://www.patientenverfuegung.de/newsletter/2013-03-21/baek-klaert-verhaeltnis-von-pv-zu-organspendeerklaerung

 

Nachtrag: Kritische Aufklärung über Organtransplantation e. V. (KAO):

http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?pfach=1&n_firmanr_=117512&sektor=pm&detail=1&r=527761&sid=&aktion=jour_pm&quelle=0

 

Problematische Hirntoddiagnose: 

 http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/431936_report-muenchen/12516776_tabuthema-hirntod-zweifel-an-der-qualitaet-der

 


3. März 2013

Potsdamer Nachrichten: Wo Kompetenz und Fürsorge auf Patientenselbstbestimmung treffen

Das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bewegt in vielerlei Hinsicht. Das zeigt auch die Resonanz auf Veranstaltungen, die der Humanistische Verband in den Räumen der Barmer GEK Geschäftsstelle in Potsdam veranstaltet. Nachdem es bereits im November zwei Termine gab, fand der dritte im Januar 2013 statt und noch immer gibt es eine Warteliste, so dass noch ein vierter Informationsabend für den 26. April angeboten werden musste. In allen Veranstaltungen waren die gut 60 Stühle restlos belegt und die Aufmerksamkeit und Fragen innerhalb der zwei Stunden, die zur Verfügung standen, war durchgehend. Zum Konzept dieser Veranstaltungsreihe gehört, dass zwei oder mehrere Praktiker auf dem Podium Rede und Antwort stehen, Ärzte und sonstige Expertinnen.

Besonderen Anklang im Publikum und beim Veranstalter fand dabei  Anke Elferich, Leiterin des Pflegedienstes 3 W Ambulante Pflege (hier links im Bild zusammen mit ihren Kollegen in der Geschäftsführung). Sie führte aus:

"Es gibt Situationen die das ganze Leben umkrempeln können. Ein Unfall, eine plötzliche Erkrankung oder auch eine weitreichende gesundheitsrelevante Diagnose stellen viele unserer Patienten und damit auch Angehörige oder Lebensbegleiter vor schwierigen Entscheidungen."

 

Mitten in Potsdam bietet das Unternehmen zwei Wohngemeinschaften für Menschen an, die auf umfangreiche Pflege angewiesen sind. Hier bietet das Unternehmen eine besondere Spezialisierung in den Bereichen von Lungenerkrankungen, neuromuskulären Erkrankungen, hoher Querschnitt nach Verunfallung, Schlaganfall und damit verbundener möglicher Versorgung bei Tracheotomie oder Beatmung an. Ein festes Hausärzteteam und ein Beatmungsmediziner sind fest im Pflegeteam integriert und bei Bedarf wird die Dialyse in der eigenen Häuslichkeit durchgeführt.

"Eine Vorsorge für den `Betreuungsfall´ (wenn jemand seine Angelegenheiten auch vorübergehend selbst nicht mehr regeln kann) ist aus unserer Sicht sehr wünschenswert", bestätigt Frau Elferich mehrmals an diesem Abend. "Was jemand für sich selbst nicht (vorsorglich) bestimmt, wird im Bedarfsfall für den Betroffenen und dabei manchmal zwangsläufig auch über seine Vorstellungen hinweg geregelt. Im Idealfall gibt es eine Patientenverfügung, die so formuliert ist, das Interpretationsmöglichkeiten möglichst gering sind. Selbstverständlich kann sich ein Vorsatz, eine Willensbekundung im Laufe einer Erkrankung verändern. Dennoch ist es wichtig mit dem Willen, so wie er gefasst wurde, mit Respekt, Einfühlungsvermögen  und Sachverstand umzugehen. Umso klarer ein Wille geäußert ist, desto einfacher ist es für uns als Pflegedienst mit dem Patienten und Begleitern umzugehen und die Wünsche im Bedarfsfall zu vertreten." Nicht alles, was medizinisch oder technisch machbar ist, sollte auch immer durchgeführt werden - mit diesem Fazit bedankte sich Frau Elferich für die Einladung zur Teilnahme.

Es wurde deutlich, dass die von ihr geführte Einrichtung zu denjenigen gehört, in denen Pflegekompetenz, Fürsorge für den Patienen, Wahrung seiner Selbstbestimmung einschließlich humanes Sterbebegleitung zusammengehören. .

Nähere Informationen zum Wohn- und Pflegeangebot finden Sie unter www.3Wkonzepter.de.

Anmeldung für die 4. Infoveranstaltung in Potsdam (kostenfrei) am 26. April , 17 - 19 Uhr unter: mail@patientenverfuegung.de



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