Das am 1.9.2009 in Kraft getretene Gesetz sieht die uneingeschränkte Verbindlichkeit einer Patientenverfügung vor. Diese muss jedoch hinreichend konkret formuliert sein, um später auf die individuelle Lebens- und Krankheitssituation zutreffen zu können. Die Empfehlungen der Bundesärztekammer (Stand 2010) stellen ebenso wie das Bundesministerium der Justiz klar: Es geht nicht um juristische Formalien, sondern um Entscheidungen zu Krankheitsbildern und entsprechenden medizinischen Behandlungen. Dazu ist kein Notar von Nutzen, sondern es bedarf der medizinischen Fachkunde.
Diesem Anspruch gemäß können Sie sich hier eine maßgeschneiderte Optimale Patientenverfügung (OPV) unterschriftsreif anfertigen und per Post zusenden lassen (s. u. Abb. einer OPV). Referenzen hier. Selbstverständlich ist der Datenschutz gewährleistet.

Beraterin hier: Frau Hiltrud Wegner vom HVD
Das Verfahren für eine Optimale Patientenverfügung besteht in einem (palliativ-)medizinisch fachkundigen Beratungsangebot (z. B. zu typischen Behandlungsverläufen) und/oder der Auswertung eines mehrseitigen OPV-Fragebogens. Erfahrene und qualifizierte Berater/innen stehen Ihnen dazu auch telefonisch zur Verfügung und bezeugen Ihre PV durch Unterschrift.
Drucken Sie für die Erstellung einer OPTIMALEN Patientenverfügung den OPV-Fragebogen (Klick hier) aus. Er enthält alle notwendigen Hinweise incl. Auftrags-Formular mit Gebühren-Übersicht (von 48 bis maximal 96 €, zahlbar erst nach Erhalt der unterschriftsreifen Dokumente).
Füllen Sie ihn zunächst soweit aus, als Ihnen leicht möglich. Zur Klärung weiterer Fragen können Sie sich auch telefonisch unter 030 613904-11 beim HVD beraten lassen. Erklärungen von medizinischen (und auch einigen rechtlichen) Begriffen finden Sie hier als Einzelartikel von A-Z im Glossar erklärt oder hier als pdf (4 Seiten) als Download.
Nach qualifizierter Auswertung wird eine für Sie zuständige Patientenberaterin Ihre Optimale Patientenverfügung abfassen und Ihnen per Post zusenden. (zusammen mit allem Weiteren für Ihre komplette Vorsorge). Ihre persönliche Beraterin wird Ihnen auch noch danach gern für Rückfragen zur Verfügung stehen (in der einmaligen Gebühr von max. 96 € ist alles inbegriffen).
Sie finden hier weitere allgemeine Hinweise
In der Abb. links außen:
Unterschriftsreife Optimale Patientenverfügung (hier mit Aufdruck "Muster")
Eine solche erhalten Sie mit individuellem Text - natürlich erst nach Auswertung Ihres OPV-Fragebogens. Die Rückseite der OPV (hier nicht abgebildet) enthält eine integrierte Gesundheitsvollmacht sowie Raum für Bezeugung und spätere Aktualisierung.
Sie sehen im Hintergrund weitere Formulare, die Ihnen auch für eine finanzielle Vorsorgevollmacht mitgeschickt werden.
Sie können sich die Vorsorge-Mappe mit OPV-Fragebogen auch bestellen und nach Hause zusenden lassen, wenn Sie die Unterlagen hier nicht ausdrucken lassen möchten.
Bestellformular hier, wenn Sie die auszufüllenden Formulare nicht selbst einzeln ausdrucken, sondern in per Post erhalten möchten:
Wenn es nicht unbedingt eine so anspruchsvolle Patientenverfügung mit bester Beratung sein soll: Hier Tipp zum kostenfreien Selbst-Zusammenstellen. Hier weitere Modelle verschiedener Anbieter im Überblick.
Eine individuelle Dokumentenerstellung durch den gemeinnützigen HVD (Humanistischer Verband Deutschlands) wird u. a. von der Patienten-Information der Bundesärztekammer und Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie in zahlreichen Medienbeiträgen und Ratgebern empfohlen hier.