OPTIMAL vorausverfügter Patientenwille: OPV

Das am 1.9.2009 in Kraft getretene Gesetz sieht die uneingeschränkte Verbindlichkeit einer Patientenverfügung vor. Diese muss jedoch hinreichend konkret formuliert sein, um später auf die individuelle Lebens- und Krankheitssituation zutreffen zu können. Die Empfehlungen der Bundesärztekammer (Stand 2010) stellen ebenso wie das Bundesministerium der Justiz klar: Es geht nicht um juristische Formalien, sondern um Entscheidungen zu Krankheitsbildern und entsprechenden medizinischen Behandlungen. Dazu ist kein Notar von Nutzen, sondern es bedarf der medizinischen Fachkunde.

Diesem Anspruch gemäß können Sie sich hier  eine maßgeschneiderte Optimale Patientenverfügung (OPV)  unterschriftsreif anfertigen und per Post zusenden lassen (s. u. Abb. einer OPV). Referenzen hier. Selbstverständlich ist der Datenschutz gewährleistet.

 

Hier klicken um die PDF-Datei mit dem Fragebogen für die Erstellung einer individuellen Patientenverfügung zu öffnen ...
 

Beraterin hier: Frau Hiltrud Wegner vom HVD

Gleich zum OPV-Fragebogen mit Auftragsformular

Das Verfahren für eine Optimale Patientenverfügung besteht in einem (palliativ-)medizinisch fachkundigen Beratungsangebot (z. B. zu typischen Behandlungsverläufen) und/oder der Auswertung eines mehrseitigen OPV-Fragebogens. Erfahrene und qualifizierte Berater/innen stehen Ihnen dazu auch telefonisch zur Verfügung und bezeugen Ihre PV durch Unterschrift.

Schritt für Schritt zur Unterschriftsreife

  1. Drucken Sie für die Erstellung einer OPTIMALEN Patientenverfügung den OPV-Fragebogen (Klick hier) aus. Er enthält alle notwendigen Hinweise incl. Auftrags-Formular mit Gebühren-Übersicht (von 48 bis maximal 96 €, zahlbar erst nach Erhalt der unterschriftsreifen Dokumente).

  2. Füllen Sie ihn zunächst soweit aus, als Ihnen leicht möglich. Zur Klärung weiterer Fragen können Sie sich auch telefonisch unter 030 613904-11 beim HVD beraten lassen. Erklärungen von medizinischen (und auch einigen rechtlichen) Begriffen finden Sie hier als Einzelartikel von A-Z im Glossar erklärt oder hier als pdf (4 Seiten) als Download.

  3. Nach qualifizierter Auswertung wird eine für Sie zuständige Patientenberaterin Ihre Optimale Patientenverfügung abfassen und Ihnen per Post zusenden. (zusammen mit allem Weiteren für Ihre komplette Vorsorge). Ihre persönliche Beraterin wird Ihnen auch noch danach gern für Rückfragen zur Verfügung stehen (in der einmaligen Gebühr von max. 96 € ist alles inbegriffen).

 

Sie finden hier weitere allgemeine Hinweise 

  


 

Abbildung einer unterschriftsreifen Optimalen PV

Bestellung der Materialien dazu auch per Post

 

 

 

 

 

 

In der Abb. links außen:  

Unterschriftsreife Optimale Patientenverfügung (hier mit Aufdruck "Muster")

Eine solche erhalten Sie mit individuellem Text  - natürlich erst nach Auswertung Ihres OPV-Fragebogens. Die Rückseite der OPV (hier nicht abgebildet) enthält eine integrierte Gesundheitsvollmacht sowie Raum für Bezeugung und spätere Aktualisierung.

Sie sehen im Hintergrund weitere Formulare, die Ihnen auch für eine finanzielle Vorsorgevollmacht mitgeschickt werden.

 

Sie können sich die Vorsorge-Mappe mit OPV-Fragebogen auch bestellen und nach Hause zusenden lassen, wenn Sie die Unterlagen hier nicht ausdrucken lassen möchten.

Bestellformular hier, wenn Sie die auszufüllenden Formulare nicht selbst einzeln ausdrucken, sondern in per Post erhalten möchten:

 

Wenn es eine kostenlose PV sein soll oder Sie noch unentschlossen sind

Wenn es nicht unbedingt eine so anspruchsvolle Patientenverfügung mit bester Beratung sein soll: Hier Tipp zum kostenfreien Selbst-Zusammenstellen.  Hier weitere Modelle verschiedener Anbieter im Überblick


 

Referenzen und unabhängige Empfehlungen

Eine individuelle Dokumentenerstellung durch den gemeinnützigen HVD (Humanistischer Verband Deutschlands) wird u. a. von der Patienten-Information der Bundesärztekammer und Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie in zahlreichen Medienbeiträgen und Ratgebern empfohlen hier.




 

Unterm Strich

Der komplette Vorgang für eine Optimale PV (Zusammenfassung)

  • Im optimalen Fall sollte die medizinisch qualifizierte Leistung einer Beraterin oder eines Beraters in Anspruch genommen werden, die oder der den Vorgang dann auch durch Unterschrift bezeugt.
  • Soll eine "wasserdichte", d. h. praxistaugliche Patientenverfügung erstellt werden, handelt es sich nicht um einen juristischen bzw. rechtsformalistischer Akt.
  • Sie erhalten Ihre unterschriftsreife OPTIMALE Patientenverfügung in zweifacher Ausfertigung per Post. Erst wenn Sie diese überprüft und akzeptiert haben, sind einmalig die Bearbeitungs-Gebühren zu entrichten, wie Sie sie auf dem Auftrag-Formular gewählt haben (von 48 bis max. 96 Euro).
  • Ihre Daten sind geschützt und sie werden anschließend gelöscht, wenn Sie dies auf dem Antragsformular als Option angegeben haben.
  • Inbegriffen sind Vollmachten oder bei Bedarf sonstige Formulare für den Betreuungsfall. Ihre  maßgeschneiderte Vorsorge ist somit komplett und zukunftssicher.

Nach Ihren Ansprüchen und Abwägungen

Notarielle Generalvollmacht bleibt erhalten

  • Eine OPTIMALE PV ist bedeutend konkreter und wirksamer als eine Standard-Patientenverfügung oder die i.d.R. pauschale Passage im Rahmen einer Generalvollmacht. Sollte ein notariell abgefasstes Vorsorgedokument bereits vorhanden sein, wird in der Optimalen PV darauf Bezug genommen, wobei die notarielle (General-)Vollmacht selbstverständlich erhalten bleibt. 

Unbeschränkte Verbindlichkeit und Wirksamkeit

  • Die OPTIMALE PV enthält individuelle Abwägungen und konkrete Behandlungen wie z. B. Dialyse und künstliche Ernährung. (Würde eine PV allgemein nur "apparative" oder "lebensverlängernde" Maßnahmen benennen, könnte sie den Arzt gar nicht binden). Die OPTIMALE PV benennt Krankheitsbilder, lässt sich konkret auf alle möglichen in der Praxis vorkommenden Situationen beziehen und ist dadurch prinzipiell unbeschränkt verbindlich.
  • Zu berücksichtigen ist die folgende Schwierigkeit: Einerseits hat ein Verzicht auf lebensrettende und -erhaltende Maßnahmen nicht leichtfertig oder (ungewollt) zu früh zu erfolgen, andererseits soll ein leidfreies Sterben zugelassen bzw. auch ein Dauerleiden nicht verlängert wird, wenn dies nach subjektiven Wertmaßstäben unerwünscht ist.
  • Laut neuem Gesetz zur PV muss später das Zutreffen "auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation" geprüft werden. Die OPTIMALE PV bildet diesbezüglich Ihre Wertvorstellungen, (Behandlungs-)Ziele und ggf. Risikoabwägungen ab. Sie erweist sich dadurch als besonders wirksam und praxistauglich.