OPTIMAL vorausverfügter Patientenwille: OPV

Das am 1. 9. 2009 in Kraft getretene Gesetz sieht die uneingeschränkte Verbindlichkeit einer Patientenverfügung vor - aber nur, wenn diese hinreichend konkret auf die individuelle Lebens- und Krankheitssituation zutrifft. Die  Empfehlungen der Bundesärztekammer (Stand 2010) stellen ebenso wie das Bundesministerium der Justiz klar: Es geht nicht um juristische Formalien, sondern vielmehr um Entscheidungen zu Krankheitsbildern und entsprechenden medizinischen Behandlungen. Es ist dazu kein Notar von Nutzen, sondern zu einer u. U. folgenschweren Erklärung des Patientenwillens ist medizinisch fachkundige Aufklärung notwendig.

Diesem Anspruch gemäß können Sie sich hier  - nach einem bestimmten Verfahren - eine maßgeschneiderte Optimale Patientenverfügung (OPV)  unterschriftsreif anfertigen und per Post zusenden lassen (s. u. Abb. einer OPV als Muster). Selbstverständlich ist der Datenschutz gewährleistet.

 

Hier klicken um die PDF-Datei mit dem Fragebogen für die Erstellung einer individuellen Patientenverfügung zu öffnen ...
 

Beraterin hier: Frau Hiltrud Wegner vom HVD

OPV-Fragebogen mit Auftragsformular

Das Verfahren für eine Optimale Patientenverfügung  besteht in einem (palliativ-)medizinisch fachkundigen Beratungsangebot (z. B. zu typischen Behandlungsverläufen) und/oder der Auswertung eines mehrseitigen OPV-Fragebogens. Erfahrene und qualifizierte Berater/innen stehen Ihnen dazu auch telefonisch zeitlich unbegrenzt zur Verfügung und bezeugen Ihre PV durch Unterschrift.

Schritt für Schritt zur Unterschriftsreife

  1. Drucken Sie den OPV-Fragebogen (Klick hier) für die Erstellung einer OPTIMALEN Patientenverfügung aus. Er enthält alle notwendigen Hinweise incl. Auftrags-Formular mit Gebühren-Übersicht (von 48 bis maximal 96 €).

  2. Füllen Sie ihn zunächst soweit aus, als Ihnen leicht möglich. Zur Klärung weiterer Fragen können Sie sich auch telefonisch unter 030 613904-11 beim HVD beraten oder sich zurückrufen lassen. Medizinische (und auch einige rechtliche) Begriffe finden Sie hier im Glossar erklärt.

  3. Nach qualifizierter Auswertung wird eine für Sie persönlich zuständige Patientenberaterin Ihre Optimale Patientenverfügung abfassen und Ihnen per Post zusenden. (zusammen mit allem Weiteren für Ihre komplette Vorsorge). Sie wird Ihnen auch noch danach gern für Rückfragen zur Verfügung stehen (in der einmaligen Gebühr von max. 96 € ist alles inbegriffen).

 

Sie finden hier weitere allgemeine Hinweise 

 

 


 

 

Referenzen und unabhängige Empfehlungen

Eine individuelle Dokumentenerstellung durch den gemeinnützigen HVD (Humanistischer Verband Deutschlands) wird u. a. von der Patienten-Information der Bundesärztekammer und Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie in zahlreichen Medienbeiträgen und Ratgebern empfohlen hier.

Bestellung der Materialien zur OPV per Post

Sie können sich die Vorsorge-Mappe mit OPV-Fragebogen und weiteren Dokumenten (Glossar, Auftragsformular, Vollmachten) auch bestellen und nach Hause zusenden lassen.

Bestellformular hier, wenn Sie die auszufüllenden Formulare nicht selbst einzeln ausdrucken, sondern in per Post erhalten möchten:

 

 

 

 

 

 

 

 

In der Abb. links außen:  

Muster einer Optimalen Patientenverfügung (OPV), wie Sie sie schließlich mit individuellem Text erhalten - natürlich erst nach Auswertung Ihres OPV-Fragebogens. Die Rückseite der OPV (hier nicht abgebildet) enthält eine integrierte Gesundheitsvollmacht sowie Raum für Bezeugung und spätere Aktualisierung.

 

Wenn es eine kostenlose PV sein soll oder Sie noch unentschlossen sind

Wenn es nicht unbedingt eine so anspruchsvolle Patientenverfügung mit bester Beratung sein soll: Hier Tipp zum kostenfreien Selbst-Zusammenstellen.  Hier weitere Modelle verschiedener Anbieter im Überblick



Unterm Strich

Der komplette Vorgang für eine Optimale PV (Zusammenfassung)

  • Im optimalen Fall sollte die medizinisch qualifizierte Leistung einer Beraterin oder eines Beraters in Anspruch genommen werden, die oder der den Vorgang dann auch durch Unterschrift bezeugt.
  • Soll eine "wasserdichte", d. h. praxistaugliche Patientenverfügung erstellt werden, handelt es sich nicht um einen rechtsformalistischer Akt.
  • Sie erhalten Ihre unterschriftsreife OPTIMALE Patientenverfügung in zweifacher Ausfertigung per Post. Erst wenn Sie diese überprüft und akzeptiert haben, sind einmalig die Bearbeitungs-Gebühren zu entrichten, wie Sie sie auf dem Auftrag-Formular gewählt haben (von 48 bis max. 96 Euro).
  • Ihre Daten sind geschützt und sie werden anschließend gelöscht, wenn Sie dies auf dem Antragsformular als Option angegeben haben.
  • Inbegriffen sind Vollmachten oder bei Bedarf sonstige Formulare für den Betreuungsfall. Ihre  maßgeschneiderte Vorsorge ist somit komplett und zukunftssicher.

Nach Ihren Ansprüchen und Abwägungen

Notarielle Generalvollmacht bleibt erhalten

  • Eine OPTIMALE PV ist bedeutend konkreter und wirksamer als eine Standard-Patientenverfügung oder die i.d.R. pauschale Passage im Rahmen einer Generalvollmacht. Sollte ein notariell abgefasstes Vorsorgedokument bereits vorhanden sein, wird in der Optimalen PV darauf Bezug genommen, wobei die notarielle (General-)Vollmacht selbstverständlich erhalten bleibt. 

Unbeschränkte Verbindlichkeit und Wirksamkeit

  • Die OPTIMALE PV enthält individuelle Abwägungen und konkrete Behandlungen wie z. B. Dialyse und künstliche Ernährung. (Würde eine PV allgemein nur "apparative" oder "lebensverlängernde" Maßnahmen benennen, könnte sie den Arzt gar nicht binden). Die OPTIMALE PV benennt Krankheitsbilder, lässt sich konkret auf alle möglichen in der Praxis vorkommenden Situationen beziehen und ist dadurch prinzipiell unbeschränkt verbindlich.
  • Zu berücksichtigen ist die folgende Schwierigkeit: Einerseits hat ein Verzicht auf lebensrettende und -erhaltende Maßnahmen nicht leichtfertig oder (ungewollt) zu früh zu erfolgen, andererseits soll ein leidfreies Sterben zugelassen bzw. auch ein Dauerleiden nicht verlängert wird, wenn dies nach subjektiven Wertmaßstäben unerwünscht ist.
  • Laut neuem Gesetz zur PV muss später das Zutreffen "auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation" geprüft werden. Die OPTIMALE PV bildet diesbezüglich Ihre Wertvorstellungen, (Behandlungs-)Ziele und ggf. Risikoabwägungen ab. Sie erweist sich dadurch als besonders wirksam und praxistauglich.  

 

 

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