Gewonnen aus Opium, Oberbegriff auch Opioide. Indikation für den medizinischen Einsatz sind stärkste Schmerzen, die durch andere weniger wirksame Schmerzmittel nicht mehr gelindert werden können (Stufenschema der WHO). Beispiel hierfür ist z. B. der unerträgliche Tumorschmerz bei Krebserkrankungen. Auch bei akuten Schmerzen durch Unfälle oder Herzinfarkt sowie qualvoll empfundenen Erstickungssymptomen ist Morphin und verwandte Substanzen Mittel der Wahl. Weniger wirksam ist Morphin bei sog. "neuropathischen" Schmerzen. Morphin wird in Form von (Retard-)Kapseln und Tabletten, als Pflaster, Zäpfchen oder als Injektionslösung verabreicht. Auch narkotisierende Wirkung möglich, ggf. unerwünschte Nebenwirkungen wie Verstopfung und oberflächlich werdender Atem. Bei palliativmedizinisch fachgerechter Dosierung wirkt Morphin allerdings nicht bewusstseinstrübend und auch nicht lebensverkürzend - im Gegenteil, denn Schmerzbefreiung wirkt eher lebensverlängernd. Kontrolle des Behandlungsverlaufes durch den Arzt kommt besondere Bedeutung zu. Morphin unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz und ist mit vielen Vorurteilen behaftet.