Betäubende Medikamente, die geeignet sind, eine Narkose herbeizuführen (=umfassende aber rückführbare Lähmung des Zentralnervensystems mit weitestgehender Ausschaltung von Bewusstsein, Schmerzempfinden und Reflexen, jedoch bei erhaltener Funktionsfähigkeit lebenswichtiger Zentren). Narkotika sind von Schlafmitteln und Sedativa (=dämpfende Beruhigungsmittel) nicht scharf abzugrenzen.
Wenn – krankheits- oder unfallbedingt – eine akut lebensbedrohliche Störung der Vitalfunktionen (Atmung, Herz-Kreislauf-System, Stoffwechsel) vorliegt. Z. B. bei Herzversagen, Schock, Schädel-Hirn-Trauma (Gehirnschädigung), Darmverschluss, lebensbedrohlicher Vergiftung mit Multiorganversagen (Sepsis), Stoffwechselentgleisung. Siehe auch: Wiederbelebung.