Der Humanistische Verband hat vor knapp zwei Jahrzehnten das Fragebogenmodell zu einer individuell abgefassten Patientenverfügung entwickelt. Dies geschah im Rahmen seiner hospizlichen Sterbebegleitungs-Praxis. Die wenigen, die sich damals überhaupt mit dem vorsorglichen Patientenwillen befaßten, boten pauschale - damals noch sogenannte - Patiententestamente an.
Die Situation Ende der 1980er Jahre
Die Umstände haben sich inzwischen grundlegend geändert. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) hat maßgeblich dazu beigetragen. Wir haben in zahllosen Veranstaltungen zum gemeinsamen Nachdenken angeregt - im kleineren und größeren Rahmen (siehe Foto unten) und sind mit vielen tausenden Menschen ins Gespräch gekommen.

Längst empfiehlt inzwischen die Bundesärztekammer ausdrücklich, sich zur Frage der künstlichen Ernährung in einer Patientenverfügung (PV) zu äußern - diese sei für die behandelnden Ärzte verbindlich. Die Kirchen sahen sich Ende der neunziger Jahre veranlasst, selbst eine sogenannte christliche PV herauszugeben – einen Vordruck im ökumenischen Sinn. Und die Vorsorge-Vollmacht ist seit vielen Jahren im Zivilrecht verankert und ihr Wert wird von niemanden mehr in Zweifel gestellt.
Der HVD hält prinzipiell an seinen bereits 2003 beschlossenen Eckpunkten zur Autonomie am Lebensende fest.
Die Geltung von Patientenverfügungen ist längst Gegenstand der obersten Rechtsprechung, ihre Verbindlichkeit ist nunmehr gesetzlich verankert. Allerdings bleiben die Widerstände von denjenigen, die das Rad lieber wieder zurückdrehen wollen - z. B. durch die Idee einer Reichweitenbeschränkung der PV oder hohe bürokratischen Hürden.
Unser Ziel ist deshalb auch: Versuche und Bemühungen derjenigen zurückzuweisen, die in der Patientenautonomie eine Gefahr für den Lebensschutz sehen und einen ideologischen oder religiösen Kampf gegen alle Formen sogenannter "aktiver" Sterbehilfe führen, selbst wenn diese erlaubt sind.
Die überwältigende Zustimmung sowohl in der Bevölkerung als auch in Fachkreisen bestärkt uns darin, eine verfassungsrechtlich verbürgte Patientenautonomie überzeugend in der Praxis zu implementieren. Allerdings muss das jetzt geltende PV-Gesetz mit Leben erfüllt und durch qualifizierter Beratung auch ausgenutzt werden.