Als registrierte Förderer haben Sie – und im Notfall auch Ihre Angehörigen – Anspruch auf zeitnahe, kostenfreie Unterstützung. Wie schnell kann sich jede/r von uns niedergeschmettert und überfordert fühlen – z. B. bei einer schlimmen Diagnose-Mitteilung oder schweren Gesundheitsentscheidung.
Mitarbeiter/innen der Bundeszentralstelle Patientenverfügung des HVD stehen Ihnen dann zur Verfügung.

Unseren Förderern bieten wir zudem eine kostenfreie Hinterlegung ihrer Patientenverfügung an. Wir helfen Ihnen auch bei der Vertretung Ihrer gesundheitlichen Angelegenheiten, wenn Sie keinen Bevollmächtigten haben für den Fall eigener Hilflosigkeit bzw. Einwilligungsunfähigkeit.
Wir helfen Ihnen auch bei der Überprüfung schon bestehender Vorsorge-Dokumente.
Diesen kostenlosen Service (Im Bild: Gita Neumann bei der Prüfung) können wir prinzipiell nur anbieten, wenn Sie registrierter Förderer sind. Als solcher erhalten Sie auch Formulare oder Informationsmaterial, ohne dass wir einen Kostenersatz dafür erwarten.
Sonstige Vergünstigungen (z. B. 50 % Gebührenermäßigung) bei der Abfassung einer individuellen Patientenverfügung (PV) entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Auftragsformular, welches den PV-Unterlagen immer beigefügt ist. Wir freuen uns über Ihren Anruf (bitte immer angeben, wenn Sie Förderer sind) und rufen auch gern zurück.
Sie können sich hier als Förderer registrieren.