2. März 2009

HVD fordert Aufeinanderzugehen von Stünker- und Zöller-Entwurf

Zur Debatte über ein Patientenverfügungsgesetz am 4.3.:

(HVD 2/3/09) Der Rechtsausschuss des Bundestages beschäftigt sich am 4. März 2009 mit drei Entwürfen für ein Patientenverfügungsgesetz. Dabei wird es auch um das Bild vom Menschen und von der Praxis gehen, welches die Bundestagsabgeordneten im Kopf haben.

Dazu erklärt Gita Neumann, Bundesbeauftragte des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) für Patientenverfügungen:

„Im Bosbach-Entwurf überwiegt tiefes Misstrauen gegenüber dem Willen des Patienten und dessen Umfeld: Der Staat soll überregulierend Kontrolle ausüben. Dagegen vermeiden sowohl der Stünker- als auch der Zöller-Entwurf unnötige bürokratische Hürden und regulieren dabei ausreichend die Prüfung und Umsetzung einer Patientenverfügung: So wären z. B. ein bevollmächtigter Angehöriger und der behandelnder Arzt gemeinsam verantwortlich. Wir fordern und erwarten, dass sich Stünker und Zöller zusammenfinden und bestehende kleine Unterschiede zwischen ihren Entwürfen angleichen. Alles andere ist den Menschen nach 5- jähriger Debatte über dieses Gesetz nicht zu vermitteln.

Gute Ansätze zu qualifizierter Beratung und klinischer Umsetzung von Patientenverfügungen gibt es schon heute. Vorbildlich sind etwa die ethischen Fallbesprechungen am Markus Krankenhaus Frankfurt/Main oder die interdisziplinäre Vorsorgeberatung des Humanistischen Verbandes Deutschlands. Nicht zuletzt sollte eine solide gesetzliche Grundlage dazu beitragen, dass solche Beispiele Schule machen."

Siehe: Qualifizierte Beratung und vorbildliche klinische Umsetzung

Weitere Informationen zu diesem Thema abends (4.3.) auf der Berliner Veranstaltung: Mein Wille geschehe!? Selbstbestimmung in Verantwortung

" Mein Wille geschehe!? – Patientenverfügung: Selbstbestimmung in Verantwortung“ Moderator Bezirksbürgermeister Dr. Christian Hanke In einer Patientenverfügung ist formuliert, wie und ob man am Lebensende medizinisch behandelt werden möchte, falls eine eigene Willensäußerung nicht mehr möglich ist. Mit unserer Info-Veranstaltung wollen wir aus erster Hand informieren und konkrete Orientierung anbieten.

In ihrer Kurzeinführung wird Bundestagsabgeordnete Dr. Eva Högl zeigen, dass bereits 8 – 9 Millionen Menschen in Deutschland eine sog. Patientenverfügung abgeschlossen haben.
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Stünker, berichtet, was ich nach heutigem Recht schon (vorsorglich) bestimmen kann, was medizinisch unternommen werden soll.
‚Aus der Praxis für die Praxis’ informiert die Medizinethikerin Gita Neumann, Humanistischer Verband Deutschlands, welche Handlungsanleitungen für Vorsorgewillige, Ärzte, Betreuer/Bevollmächtigte es bereits heute gibt.
Fragen aus dem Publikum und Diskussionsbeiträge sind den Veranstaltern ganz wichtig. Bezirksbürgermeister Dr. Christian Hanke wird als Moderator darauf achten, dass jede und jeder zu Wort kommt."

Die aktuelle Debatte um das Gesetzgebungsverfahren wird vorgestellt werden. Darüber hinaus werden Materialien und Handlungsanleitungen für Vorsorgewillige, Ärzte, Betreuer und bevollmächtigte Angehörige zur Verfügung gestellt.

Ansprechpartner: Gita Neumann, Tel: 030 61 39 04-19