2. März 2009
Dazu erklärt Gita Neumann, Bundesbeauftragte des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) für Patientenverfügungen:
„Im Bosbach-Entwurf überwiegt tiefes Misstrauen gegenüber dem Willen des Patienten und dessen Umfeld: Der Staat soll überregulierend Kontrolle ausüben. Dagegen vermeiden sowohl der Stünker- als auch der Zöller-Entwurf unnötige bürokratische Hürden und regulieren dabei ausreichend die Prüfung und Umsetzung einer Patientenverfügung: So wären z. B. ein bevollmächtigter Angehöriger und der behandelnder Arzt gemeinsam verantwortlich. Wir fordern und erwarten, dass sich Stünker und Zöller zusammenfinden und bestehende kleine Unterschiede zwischen ihren Entwürfen angleichen. Alles andere ist den Menschen nach 5- jähriger Debatte über dieses Gesetz nicht zu vermitteln.
Gute Ansätze zu qualifizierter Beratung und klinischer Umsetzung von Patientenverfügungen gibt es schon heute. Vorbildlich sind etwa die ethischen Fallbesprechungen am Markus Krankenhaus Frankfurt/Main oder die interdisziplinäre Vorsorgeberatung des Humanistischen Verbandes Deutschlands. Nicht zuletzt sollte eine solide gesetzliche Grundlage dazu beitragen, dass solche Beispiele Schule machen."
Siehe: Qualifizierte Beratung und vorbildliche klinische Umsetzung
Die aktuelle Debatte um das Gesetzgebungsverfahren wird vorgestellt werden. Darüber hinaus werden Materialien und Handlungsanleitungen für Vorsorgewillige, Ärzte, Betreuer und bevollmächtigte Angehörige zur Verfügung gestellt.
Ansprechpartner: Gita Neumann, Tel: 030 61 39 04-19