Sie können sich gegen eine geringe Gebühr (18 €) per online-Eingabe eine Standard-PV abfassen lassen.
Zwar ist auch eine Standard-PV, die aus bewährten Textbausteinen besteht, prinzipiell verbindlich. Aber eben nur beschränkt auf "aussichtslose" Standard-Situationen wie irreversible Bewusstlosigkeit oder unabwendbares Sterben. In der Praxis wären damit die häufigsten Fälle von Einwilligungsunfähigkeit nicht abgedeckt:
Etwa Behandlungsentscheidungen nach Schädelhirntrauma oder Schlaganfall, im Dauerkoma mit ungünstiger Prognose, bei "nur" leichter oder mittelschwerer Demenz usw.

Wer auch diese wichtigen Punkte mit einschließen möchte, kann auf das anspruchsvollere Modell einer optimalen Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes zurückgreifen. Dazu ist ein PV-Fragebogen auszufüllen, der fachkundig ausgewertet wird (Gebühr: zwischen 48 und 96 Euro). Um die Abfassung müssen Sie sich dann nicht selbst kümmern.
Foto: Vorstellung der beiden Modelle auf einer Info-Veranstaltung am 04.03.2009. Im Hintergrund: Der Rechtspolitiker Joachim Stünker, MdB/SPD. Dessen Gesetz-Entwurf erhielt am 18.6.2009 im Bundestag die Mehrheit.
Sie können so vorgehen: Greifen Sie auf das Modell einer Standard-PV zurück. Dort kann jeweils im 4. Optionsfeld eine weitere Situation angegeben werden. Bringen Sie dann in eigenen Worten auf einem Zusatzblatt Ihre persönlichen Einstellungen, Umstände und Abwägungen zu Papier.
Sie können sie
Der PV-Fragebogen für eine OPTIMALE Patientenverfügung eignet sich hingegen nicht als Grundlage für eine komplett selbst verfasste PV. Der PV-Fragebogen dient der qualifizierten Auswertung durch Fachkräfte und besteht nicht aus Textbausteinen zum Zusammenstellen! Die Gefahr unsachgemäßer, widersprüchlicher oder unvollständiger Aussagen wäre damit zu groß.