Der amerikanische Psychiater Dr. S. Terman ist Autor des Buches "The Best Way to Say Goodbye" und hat sich in einem Interview des Internet-Radios Growthshouse am 15.02.2008 sehr umfassend über die Möglichkeit geäußert, durch freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF)aus dem Leben zu gehen.
Er stellt dieses Thema und seine Erfahrungen damit in den breiteren Kontext der Probleme älterer und / oder kranker Menschen in den USA und ihrer Optionen für ein humanes Sterben.
Dr. Terman vertritt dabei teilweise Positionen, die für deutsche Ohren ungewöhnlich oder auch erschreckend klingen, was dementiell Erkrankte betrifft. Befremdlich mag auch erscheinen, dass er die autonome Methode von FVNF zu verabsolutieren scheint – und andererseits den Suizid ablehnt. Doch ist das Interview, was die Sache betrifft, so informativ und anregend, dass es hier in deutsch (Übersetzung: Dr. Christian Walther) verfügbar gemacht wird:
Interview mit Dr. Terman (auf Deutsch übersetzt)
28.08.2008
Salzburg: Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit war versuchter Totschlag – keine Patientenverfügung und kein sonstiger Beleg für Sterbewille einer 88jährigen Schwerkranken
Salzburger Nachrichten
Mehr zum Thema FVNF
Aus: DIE WELT vom 11.08.2008
Verzweifeltes Hungern zu Tode oder dritter, humaner Ausweg?
– Palliativmedizin und Hospizbewegung schweigen
– erstes stationäres Hospiz in humanistischer Trägerschaft 2009
– unterschiedliche Positionen und Erfahrungswelten
Zwischen dem ideologisch aufgeladenen Gegensatz von palliativer Sterbebegleitung und ("aktiver") Sterbe- bzw. Suizidhilfe macht nunmehr eine dritte Möglichkeit von sich reden: Der freiwillige Verzischt auf Nahrung und Flüssigkeit (kurz: FVNF genannt). Für manche ist es ein verzweifeltes Sich-zu-Tode hungern, für andere der beste Weg, um am Ende "goodbye" zu sagen.
Auf Juristen und Bundesärztekammer scheint ein Eingliederungsproblem ins herkömmliche Begriffsschemata zum Sterben (aktiv/passiv, direkt/indirekt, Suizidhilfe ja oder nein) zuzukommen. Jedenfalls bringt Matthias Kamann in der WELT vom 11.08.2008 das Paradoxon wie folgt auf den Punkt:
"… Wenn ärztlich bestätigt wäre, dass der Lebensmüde seinen Verzicht auf Essen und Trinken bei vollem Bewusstsein verfügt hätte und sich hieran im Sterbeprozess nichts ändern würde, gäbe es kaum eine Handhabe, den Menschen gegen seinen Willen zu ernähren. Zugleich dürfte ein Arzt die gebotene Mundpflege und Schmerzmittelversorgung nicht einfach ablehnen.
Unklar indes ist, ob der Arzt gegen sein Standesrecht verstößt. Denn es ließe sich argumentieren, dass er einen geplanten Freitod absichert, wenn er durch Mundpflege dafür sorgt, dass Durstgefühle nicht unerträglich werden, nicht zum Abbruch des Suizids zwingen. Ist Mundpflege da standesrechtlich verbotene Suizid-Beihilfe? …
Quelle Kommentarmöglichkeit): http://www.bundesrepublik-deutschland.com/verfassung-der-bundesrepublik-deutschland/
Siehe auch: Interview (deutsche Übersetzung: Dr. Christian Walther) mit einem leidenschaftlichen Befürworter dieses Weges, Dr. Stanley. A. Terman. Der amerikanische Psychiater und Buchautor spricht vom "Best Way to say Goodbye" (Der beste Weg, sich zu verabschieden): http://www.patientenverfuegung.de/pv/detail.php?uid=507
Die Leistungserbringer von Palliativ- und Hospiz-Care haben sich bisher dazu nicht positioniert. Eine intensive Diskussion hat es – wie ebenfalls in der WELT nachzulesen – hingegen innerhalb es Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) gegeben. Der HVD hat zeitgleich mitgeteilt, den Vertrag für ein stationäres Hospiz auf dem Klinikgelände Berlin-Buch unterzeichnet zu haben. Eröffnung: Sommer 2009.
Siehe: http://hpd.de/node/5136
Immerhin hat das Bayerische Justizministerium auf Anfrage mitgeteilt: Es sieht prinzipiell keine Unzulässigkeit darin, dass der vorausverfügte, bewusste Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit verbindlich respektiert würde (diese Option ist in einem Patientenverfügungsfragebogen des HVD neuerdings vorgesehen).
Hintergrundinfos, auch zum aktuellen "WOZZ-Buch" aus den Niederlanden (Juli 2008), wo die Methode FVNF unvoreingenommen anhand von zwei (unterschiedlich verlaufenden) Fallgeschichten beschrieben wird:
http://www.patientenverfuegung.de/pv/detail.php?uid=501