Eine Standard-Patientenverfügung (PV) basiert auf Textbausteinen, welche eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) 2004 entwickelt hat. Dabei ist die Gliederung vorgegeben: Teil A umfasst die exemplarischen Situationen (Geltungsbereich) und Teil B die medizinischen Festlegungen, die dann gelten sollen. Die Festlegungen betreffen in der Regel den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen sowie das Einfordern von Schmerztherapie und Leidlinderung.
Es wird Ihnen hier die aktuelle Version Standard-PV 2012 vorgelegt. Diese wurde auf der Grundlage der BMJ-Vorgaben in sieben jähriger praktischer Erprobung – u. a. durch Hospiz- und Palliativdienste – weiterentwickelt.
Bitte benutzen Sie zur notwendigen Dateneingabe dieses Onlineformular: http://standard-patientenverfuegung.de/patientenverfuegung.php [1]
Sie erhalten anschließend per Post zwei Originale incl. (Vorsorge)-Vollmachten. Die unterschriftsreif angefertigte Standard-PV 2012, die Sie dann mit der Bitte um Überweisung von 24 Euro erhalten, sieht so aus:
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(Abb. Vorderseite sowie Rückseite mit Bezeugungs- und Aktualisierungsmöglichkeit)
Diese aktuelle Version 2012 sieht im Vergleich mit der ursprünglichen BMJ-Vorlage zwei erweiterte Situationen vor, in der Praxis sehr häufig vorkommen: Sie betreffen Störungen geistiger Fähigkeiten, ohne dass damit eine Bewusstlosigkeit oder schwere Demenz im Endstadium verbunden sein muss. Dazu sollten Sie sich medizinisch fachkundig beraten lassen – von dem auf dieser Internetseite vorgestellten Team (telefonisch unter 030 613904-12), einer regionalen PV-Beratungsstelle [2] oder Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin.
Bitte beachten Sie: Auch dieses Standard-Modell 2012 läßt keine differenzierten oder abwägenden Antworten zu. Für die individuelle Bestimmung von Behandlungszielen "Je nach Situation" (z. B. je nach Besserungschance, verbleibender Lebensqualität, Grad der Pflegebedürftigkeit usw.) bietet sich das noch anspruchsvollere Modell einer maßgeschneiderter Optimalen Patientenverfügung [3] an.