Millionen Menschen haben bereits seit Jahren eine Patientenverfügung - aber welche? Die meisten wissen gar nicht mehr, was sie eigentlich unterschrieben haben. Es gibt etwa 200 Anbieter von jeweils verschiedenen (!) Patientenverfügungen: Von A wie Aidshilfe bis Z wie Zeugen Jehovas, dazwischen unzählige andere Organisationen und Verbände. Diese bringen meist vorgefertigte Text-Vordrucke mit unterschiedlichen Formulierungen (die auch von bestimmten Wertvorstellungen prägt sein können) in Umlauf. Seitdem Patientenverfügungen durch Gesetz (2009) [1] verbindlich gelten, ist aber auf den Wortlaut besonders zu achten!
Obwohl es sich um eine bundesweite Angelegenheit handelt: Im Internet verweisen sogar die 17 Landes-Ärztekammern (außer zwei, die darauf ganz verzichten) auf unterschiedliche Modelle (Zur Problematik hier mehr [2]).
Unterschiedliche Qualität im Lichte des neuen PV-Gesetzes
Das alles sorgt beim Laien und auch bei den Ärzten natürlich für heillose Überforderung und Verunsicher
[3]ung. Als bundesweite gemeinnützige Patientenverfügungs-Beratungsstelle sehen wir uns zur Aufklärung herausgefordert.
In der neuen Gesetzesfassung des Paragraph 1901a BGB steht ausdrücklich, dass die Patientenverfügung sich auf "bestimmte Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe" beziehen muss. Wenn diese Festlegungen dann später "auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen", ist dem vorab erklärten "Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen."
Das heißt aber eben auch: Bezieht sich die Patientenverfügung nicht auf bestimmte Heilbehandlungen (wie z. B. Dialyse oder künstliche Ernährung) oder ist die eingetretene Situation (wie z. B. Einwilligngsunfähigkeit nach Schlaganfall) nicht abgedeckt, kann sie den Arzt nicht binden.
Sofern Sie beim HVD eine qualifizierte bzw. optimale Patientenverfügung [4] abgeschlossen haben und diese auch regelmäßig alle zwei Jahre aktualisieren, besteht keinerlei Handlungsbedarf. Im Gegenteil: eine solche ist nach dem neuen "Patientenverfügungsgesetz" jetzt erst recht verbindlich und gültig.
Dramatische Fallgeschichte: Zu eingeschränkte Patientenverfügung birgt Risiken
Viele Millionen Menschen in Deutschland haben bereits eine PV verfasst, indem sie z. B. eine x-beliebige Textvorgabe einfach unterschrieben haben. Mit den Erfordernissen der medizinischen Inhalten sind die meisten nicht vertraut und Notare bieten hier keine Hilfe. Siehe dazu: Alptraum der Familie B. mit angeblich rechtssicherer Patientenverfügung [5] (laut SPIEGEL Juni 2010).
Eine kostenfreie einfache Ankreuzvariante (Abbildung) muss dabei nicht besser oder
[6] schlechter sein als eine vom Notar abgefasste und beglaubigte. Es kommt vielmehr auf die Ihrer Person entsprechenden Geltungsbereiche an.Wie ist meine bestehende PV zu bewerten?
Bei der Qualität von Patientenverfügungen sind drei Grundkategorien zu unterscheiden:
1. eine qualifiziert abgefasste bzw. optimale-PV,
2. eine befriedigende bzw. hinreichende Standard-PV,
3. eine mangelhafte PV.
Machen Sie die Probe aufs Exempel:Sie sind nach einem Schlaganfall, der Sie schluckunfähig gemacht hat, nicht mehr einwilligungsfähig. Gibt Ihre PV darüber Auskunft, ob und ggbf. wie lange Sie nun künstlich ernährt werden sollen? Wenn Sie das nicht verstehen, werden es andere später auch nicht verstehen!
Der Preis als Kriterium für Qualität?
Zwar kann die Abfassung einer maßgeschneiderten Patientenverfügung nur gut gemacht werden, wenn sie auch ausreichend bezahlt wird. Allerdings ist der Preis kein zuverlässiges Qualitätskriterium:
Vielmehr gibt es kostenfreie, hinreichende Ankreuzvarianten einer Standard-PV und teure, mangelhafte PVs (z. B. von Rechtsanwälten oder im Rahmen von notariellen Generalvollmachten aufgesetzte), die teilweise medizinisch sogar kontraproduktiv sind.
Auch wann eine PV ausreichend ist, kann nicht allgemein gesagt werden. Es kommt vielmehr darauf an, welches die individuellen Wünsche und Intentionen sind und ob die PV damit übereinstimmt.
Qualitäts-Check
- Sie können auch die hier angebotenen Materialien durchsehen (den OPV-Fragebogen [7] für eine OPTIMALE PV oder wahlweise die Textbausteine für eine einfache Standard-PV [8]) und mit Ihrer bestehende PV vergleichen.
- Sie finden hier einen Qualitäts-Check mit 10 Punkten [9] auch zur Bewertung von Beratungsangeboten
- Eine Überprüfung durch den Humanistischen Verband Deutschlands ist nur für (Förder-)Mitglieder bzw. registrierte Spender [10] möglich.
Denn die detaillierte Prüfung einer bestehenden PV gestaltet sich im Einzelfall meist als schwierig: Was daran ist in Ordnung und was medizinisch widersprüchlich? Welche Aussagen (oder auch nur Worte) können sich später sogar als gefährlich erweisen? Wo wird das tatsächliche Anliegen (und wie lautet es überhaupt?!) des Verfügenden genau, nur suboptimal oder gar nicht getroffen? Einfacher und weniger zeitaufwändig erweist sich meist, sich eine komplett neue PV professionell erstellen zu lassen.