Langfristige Prozess-Ziele, die nur in Kooperation zu erreichen sind
Das Maß ärztlichen Handelns besonders am Lebensende muss der Mensch mit seinen Bedürfnissen sein. Wie machen uns dafür stark, dass Patientenverfügungen und andere Instrumente der Behandlungsplanung in die klinische und ambulante Versorgung ganz selbstverständlich implementiert werden. Dazu bedarf es mehrerer Voraussetzungen:
- Gute Versorgungsmöglichkeiten inkl. Alternativen, damit die Betroffenen überhaupt eine Wahl haben.
- Eine Beratungspraxis im Vorfeld, d. h. zum sorgfältigen Abfassen von PV ebenso wie zur kontinuierlichen Anpassung
- Den Dialog darüber, dass es sich bei der Patientenselbstbestimmung nicht um einen (isolierten) formalen Akt, sondern um einen sozialen Prozess handelt.
- Das aufeinander Verwiesen-Sein von Kommunikation und Betreuung einerseits sowie Patientenrechten und Verbindlichkeit einer PV andererseits.
Dieser großen Herausforderung kann nur in Kooperation mit allen relevanten gesellschaftlichen Kräften, Kliniken, ambulanten und stationären Diensten, Pflegeheimen, Ärzteschaft und Gesundheitspolitik, entsprechenden Organisationen und Selbsthilfevereinigungen angegangen werden.
Dazu bieten wir Gesprächsforen an, wie hier eine Podiumsdiskussion mit drei Ärzte aus Intensiv-, Palliativ- und Allgemeinmedizin:

Wir möchten auf parallele Ansätze zu unseren eigenen Bemühungen hinweisen: Sie finden hier für die qualifizierte Beratung zur Patientenverfügung Standards, die eine unabhängige Expertengruppe zusammengestellt hat: Siehe unter www.medizinethik.de. [1]
Sie finden hier den Ansatz "Wertvorstellung und Respekt" des Markus Krankenhauses in Frankfurt a. M.: www.medizinethik-frankfurt.de. [2]
Der Humanistische Verband wurde im Rahmen der Aktion Mensch als Gesellschafter aufgefordert, einen Beitrag zu leisten zum Thema "In was für einer Gesellschaft wollen wir leben?" Siehe: diegesellschafter.de. [3] Wir stellen unser Wissen und unsere Unterstützung im Bereich Patientenverfügungen gern allen zur Verfügung, die sich an Selbstbestimmung und Verantwortung orientieren.

Veranstaltung am
31.3.2009 im Rathaus
Potsdam mit
Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries
und Gita Neumann (HVD)
Dabei gibt es durchaus Unterschiede im Welt- und Menschenbild bzw. in der Prioritätensetzung. Sie sollen hier nicht verschwiegen werden, sollten aber – zumindest unsererseits – kein Hindernis für Zusammenarbeit sein.
Was den HVD von Hospiz-, Palliativ- und Kirchen-Positionen unterscheidet
Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) tritt für den Ausbau der palliativmedizinischen und geriatrischen Versorgung ein. Dabei gehören Sterbebegleitung und mögliche Sterbehilfe, Selbstbestimmung und Fürsorge für uns zusammen. Entscheidend ist der Wille des betroffenen Patienten im Einzelfall.
Patientenschutz, wie wir ihn verstehen, hat sich ausschließlich am Wohl und an den Bedürfnissen des Einzelnen zu orientieren. Patienten haben das Recht auf angemessene Schmerztherapie und menschenwürdige Begleitung, Pflege und Behandlung, die das Dasein bis zuletzt lebenswert erhalten. Hierzu bedarf es einer Neuorientierung in der Aus- und Fortbildung aller Heilberufe und einschneidender Verbesserungen vor allem im ambulanten Pflegebereich. Patientenschutz heißt auch, das individuelle Selbstbestimmungsrecht gegen unerwünschte medizinische Maßnahmen zu garantieren.
Der Ausbau von Palliativmedizin und Hospiz-Versorgung (auch in Pflegeheimen) ist überfällig und immer wieder zu fordern. Es ist jedoch der Behauptung entgegenzutreten, damit könne dem Wunsch – insbesondere hochbetagter, pflegebedürftiger und schmerzgeplagter Menschen – nach möglicher Sterbehilfe hinreichend entgegengewirkt werden. Hospizliche Versorgung kann allein deshalb nicht "die Alternative" für solche Menschen sein, weil sie gar nicht als potentielle Hospizpatienten in Frage kommen. Soviel Ehrlichkeit in der Debatte muss sein!
Möglichkeiten zum friedlichen Hinüberdämmern, zum konsequenten Sterben-Lassen (ggf. durch bewussten Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit), zum freiverantwortlichen Suizid u. ä. gehen über hospizliche Sterbebegleitung hinaus. Andererseits sind sie nicht mit sogenannter "aktiver Sterbehilfe" gleichzusetzen. Die "Freigabe" der Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) wird vom HVD nicht gefordert, entsprechende Regelungen in unseren Nachbarländern aber auch nicht verdammt.
Um möglichst eine Fremdbestimmung über die verbleibende Lebensqualität zu vermeiden, sind individuelle Patientenverfügungen zu fördern und deren Verbindlichkeit gesetzlich zu verankern. Der HVD trägt mit seiner Bundeszentralstelle Patientenverfügung sowie mit seinen Hospizdiensten und sonstigen Einrichtungen praktisch zur Verbesserung bei.
Wenn für den willensfähigen Patienten das Weiterleben ein größeres Übel darstellt als der Tod und / oder wenn ein rechtfertigender Notstand (z. B. qualvolles Ersticken-Müssen) vorliegt, sind die folgenden Möglichkeiten der Sterbehilfe [4] auszuschöpfen. Als heute schon praktizierte und prinzipiell zulässige Möglichkeiten sind sie vom Tabu des vermeintlich Gesetzeswidrigen und Amoralischen zu befreien:
- Großzügige Gabe von Mitteln, die unerträgliche Beschwerden und leidvolle Empfindungen dämpfen bzw. ausschalten. Dies kann bis hin zur terminalen Sedierung, d. h. vollständigen Betäubung gehen.
- Schnelles, friedliches Sterben-Lassen unter palliativmedizinischer Begleitung bzw. ärztlicher Kontrolle, wobei sämtliche lebensverlängernden Maßnahmen zu unterlassen bzw. abzubrechen sind.
- Ärztlich assistierte Selbsttötungs-Hilfe und Begleitung. Dabei liegt die Tatherrschaft, den direkten Tod herbeizuführen, beim Sterbewilligen selbst.