Online ausfüllen: STANDARD-Patientenverfügung 2011 plus kommt dann per Post

Eine Standard-Patientenverfügung basiert auf Textbausteinen, welche eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) 2004 entwickelt hat. Dabei ist die Gliederung vorgegeben: Teil A umfasst die exemplarischen Situationen (Geltungsbereich) und Teil B die medizinischen Festlegungen, die dann gelten sollen. Die Festlegungen betreffen in der Regel den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen sowie das Einfordern von Schmerztherapie und Leidlinderung.

Es wird Ihnen hier eine neue Version Standard-PV 2011 plus vorgelegt. Diese wurde auf der Grundlage der BMJ-Vorgaben in sieben jähriger prak­tischer Erprobung – u. a. durch die Hospizdienste des HVD – weiter­ent­wickelt.

Sie erhalten zwei Originale plus (Vorsorge)-Vollmachten. Die unter­schrifts­reif angefertigte Standard-PV 2011 plus, die Sie dann mit der Bitte um Überweisung von 24 Euro erhalten, sieht so aus:


(Abb. Vorderseite sowie Rückseite mit Bezeugungs- und Aktualisierungsmöglichkeit)


 

Bitte benutzen Sie zur notwendigen Dateneingabe dieses Onlineformular: http://standard-patientenverfuegung.de/patientenverfuegung.php

Diese aktuelle Version 2011 sieht im Vergleich mit der ursprünglichen BMJ-Vorlage zwei erweiterte, in der Praxis häufig vorkommende Situationen vor: Sie betreffen Störungen geistiger Fähigkeiten, ohne dass damit eine Be­wusst­losig­keit oder schwere Demenz im Endstadium verbunden sein muss. Dazu sollten Sie sich medizinisch fachkundig beraten lassen – von dem auf dieser Internetseite vorgestellten Team (telefonisch unter 030 613904-12), einer regionalen PV-Beratungsstelle oder Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin.

Bitte beachten Sie: Auch das Standard-Modell 2011 plus bietet zur Frage von gewünschten Behandlungen nur "Ja" oder "Nein"-Antworten. Für dif­fe­ren­zierte Aussagen "Je nach Situation" (z. B. je nach Besserungschance, verbleibende Lebensqualität, Grad der Pflegebedürftigkeit usw.) bietet sich das noch anspruchsvollere Modell einer individuell maßgeschneiderter Optimalen Patientenverfügung an.