In Berlin-Mitte, direkt am U-Bahnhof Märkisches Museum, im Parterre des Max-Taut-Hauses (siehe Foto) befindet sich die Bundeszentralstelle Patientenverfügung.
Gemeinnütziger Träger ist der Humanistische Verband Deutschlands (HVD), der dort auf mehreren Etagen seinen Hauptsitz hat (rollstuhlgerecht bzw. barrierefrei).
Es handelt sich um die erste Hinterlegungs- und bundesweit tätige PV-Beratungsstelle in Deutschland, sie wurde 1993 gegründet. Die Finanzierung der Personalkosten für die hauptamtlichen PV-Berater/innen sowie alle Sachkosten finanzieren sich aus Spenden, Förderbeiträgen und Gebühren. Um die eigene Unabhängigkeit zu wahren, werden öffentliche Mittel oder Unterstützung sonstiger Stellen nicht beansprucht.
Es ist kein Zufall, dass der Humanistische Verband Deutschlands diese Gründungsinitiative ergriff. Er setzt sich in freigeistiger Tradition für individuelle Selbstbestimmung und Verantwortung ein. Unser Verband wendet sich gegen Bevormundung jeder Art, sei sie politisch-ideologisch, paternalistisch oder religiös. In diesem Sinne entwickelten wir bereits seit 1989 einen Fragebogen zur "Wertanamnese" und Abfassung einer individuellen Patientenverfügung. Dieses Modell des HVD gilt heute als optimal – denn es ist für alle Optionen offen und fordert eine ernsthaften Auseinandersetzung heraus.
Die Verdienste und Erfolge des HVD im Umgang mit individuellen Patientenverfügungen haben viel Anerkennung gefunden. Hier eine Reportage über unseren Arbeit im Deutschlandradio.
Regelmäßige Teamsitzung - unverzichtbar zur Qualitätssicherung
Unser Bestreben ist, mit unterschiedlichen Positonen ins Gespräch zukommen. Wie hier auf unserer Veranstaltung im Dezember 2010 mit drei Ärzten:

2003 / 2004 wurde der HVD Bundesverband – zusammen mit Verbraucherzentralen, Bundesärztekammer, Vormundschaftsgerichtstag, Kirchen u. a. – von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in die Kommission „Patientenautonomie am Lebensende“ berufen (Vorsitz: Bundesrichter a. D. Klaus Kutzer). Deren Ergebnisse sind in einen Gesetzentwurf zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen eingeflossen. Er wurde – vier Jahre später – am 26.07.2008 in erster Lesung im Bundestag behandelt.
Die "Kutzer-Kommission" des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) einigte sich zudem auf Textbausteine, die in einer Broschüre Patientenverfügung des BMJ eröffentlicht wurden. Sie bilden die Grundlage für eine sogenannte Standard-PV. Deren Abfassung, v. a. nach online-Eingabe, wird von der Bundeszentralstelle Patientenverfügung des HVD seitdem ebenfalls angeboten.