Verlässlichkeit schafft Vertrauen

Auf unsere Angebote wird häufig in den Medien hingewiesen, wie hier im Focus speziell zu unserem "Notfallpass mit den wichtigsten Daten". Einen solchen kann erhalten, wer seine individuelle Patientenverfügung in der Bundeszentralstelle des Humanistischen Verbandes hinterlegen möchte. (Wir behalten uns allerdings vor, nicht jede Patientenverfügung zur Hinterlegung anzunehmen, da wir bei mangelnder Aussagekraft dazu auch keinen Notfallpass erstellen könnten.)

Förderern unserer Arbeit bieten wir besondere Unterstützung im Notfall und auch bei anderen Gelegenheiten an.

Zur Verläßlichkeit trägt bei, dass wir bei Hinterlegung mindestens alle zwei Jahre von uns aus anfragen, ob alles in der Patientenverfügung so bleiben soll wie es ist. Darüberhinaus bitten wir um Mitteilung, sobald sich eine Lebenssituation, ein Krankheitsbild oder auch die Daten einer Vertrauensperson sich geändert haben.

Wenn Sie die Berliner Telefon-Nr. 030 613904-11 oder -12 der Bundeszentralstelle Patientenverfügung anrufen, werden Sie i. a. R. zunächst auf eine/einen der folgenden Ansprechpartner/innen treffen:

Patricia TröschelDr. Christine WeinholdHiltrud WegnerFrank Spade
Patricia Tröschel
(Sekreatriat/
Verwaltung)
Dr. Christine
Weinhold
(Beraterin)
Hiltrud Wegner
(Beraterin)
Frank Spade
(Berater)

Welche kostenfreie Unterstützung für wen, welche Hilfe für alle?

Sicher haben Sie Verständnis, dass über die Erst-Beratung zur PV hinaus kostenfreie Unterstützung nicht für jeden uneingeschränkt möglich ist.

  • Eine gewünschte Überprüfung von bestehenden Dokumenten (siehe Foto) oder persönliche Unterstützung im Notfall können wir in aller Regel nur (Förder-)Mitgliedern des Humanistischen Verbandes und regelmäßigen Förderern/ Spendern unserer Arbeit anbieten. Deren Anfragen werden jedenfalls bevorzugt behandelt.
  • Diesen helfen wir zudem bei der Vertretung in gesundheitlichen Angelegenheiten, auch wenn kein Bevollmächtigter zur Verfügung steht.
  • Über Ihre Vorteile als registrierter Förderer informieren wir Sie hier.

Wer unseren Hinterlegungsservice  in Anspruch nimmt, ohne (Förder-)Mitglied zu sein, erhält Unterstützung bei der Aktualisierung seiner Patientenverfügung. Dieser Service ist, wie auch die Änderung von Personendaten, in der Hinterlegungsgebühr von 1,50 Euro im Monat  inbegriffen (s. o.).

Wenn die genannten Anfragekriterien für Sie nicht zutreffen, bitten wir darum,

  • sich zunächst sorgfältig unsere hier angebotenen Informationen und Hilfen anzusehen. Je nach Bedarf z. B. die Seiten "Vorsorge-Check" oder "Häufige Fragen".
  • Für Fragen, die mit dem Thema Patientenverfügung verwandt sind (von Schmerztherapie und verschiedene Krankheitsbilder bis zu künstlcher Ernährung und Sterbehilfe) haben wir für Sie eine kommentierte Linkliste zusammengestellt.

Für  telefonische Kontakte, Bitte um Materialzusendung, eine persönliche Erstberatung oder einen Vortrag stehen auch unsere Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung (Landes-Geschäftsstellen des HVD, autorisierte Kooperationspartner und ausgewählte Referenten).