Verlässlichkeit schafft Vertrauen

 

Auf unsere Angebote wird häufig in den Medien hingewiesen, von Bild bis zu Focus "Notfallpass mit den wichtigsten Daten". Einen solchen kann jeder erhalten, der seine individuelle Patientenverfügung in der Bundeszentralstelle des Humanistischen Verbandes hinterlegt.

Vorangegangen sind mehrerer Schritte des Kennenlernens und der Vertrauensbildung. Ausgangspunkt ist meist ein telefonischer Kontakt, eine Bitte um Materialzusendung, eine persönliche Erstberatung oder ein Vortrag. Dafür stehen auch die Landes-Geschäftsstellen des HVD, autorisierte Kooperationspartner und Referenten vor Ort zur Verfügung.

Zur Verläßlichkeit trägt bei, dass wir bei Hinterlegung mindestens alle zwei Jahre von uns aus anfragen, ob alles in der Patientenverfügung so bleiben soll wie es ist. Darüberhinaus bitten wir um Mitteilung, sobald sich eine Lebenssituation, ein Krankheitsbild oder auch die Daten einer Vertrauensperson sich geändert haben.

Wenn Sie die Berliner Telefon-Nr. 030 613904-11 der Bundeszentralstelle Patientenverfügung anrufen, werden Sie i. a. R. zunächst auf eine/einen der folgenden Ansprechpartner/innen treffen:

Patricia Tröschel Dr. Christine Weinhold Hiltrud WegnerFrank Spade
Patricia Tröschel
(Sekreatriat/
Verwaltung)
Dr. Christine
Weinhold
(Beraterin)
Hiltrud Wegner
(Beraterin)
Frank Spade
(Berater)

Welche kostenfreie Unterstützung für wen, welche Hilfe für alle?

Sicher haben Sie Verständnis, dass über die Erst-Beratung zur PV hinaus kostenfreie Unterstützung nicht für jeden uneingeschränkt möglich ist.

  • Eine gewünschte Überprüfung von bestehenden Dokumenten (siehe Foto) oder persönliche Unterstützung im Notfall können wir in aller Regel nur (Förder-)Mitgliedern des Humanistischen Verbandes und regelmäßigen Förderern/ Spendern unserer Arbeit anbieten. Deren Anfragen werden jedenfalls bevorzugt behandelt, wenn – was häufig der Fall ist – eine starke Nachfragesituation mit Wartezeit besteht. 
  • Auch wer unseren Hinterlegungsservice in Anspruch nimmt, ohne (Förder-)Mitglied zu sein, erhält zeitnahe Unterstützung bei der Aktualisierung seiner Patientenverfügung. Dieser Service ist, wie auch die Änderung von Personendaten, in der Hinterlegungsgebührvon 1,50 Euro im Monat inbegriffen. 

Wenn die o. g. Kriterien für Sie nicht zutreffen, bitten wir darum,

  • sich zunächst sorgfältig unsere hier angebotenen Informationen und Hilfen anzusehen. Je nach Bedarf z. B. die Seiten "Vorsorge-Check" oder "Häufige Fragen".
  • Für Fragen, die mit dem Thema Patientenverfügung verwandt sind (von Schmerztherapie und verschiedene Krankheitsbilder bis zu künstlcher Ernährung und Sterbehilfe) haben wir für Sie eine kommentierte Linkliste zusammengestellt.