Staatliche und gemeinnützige Anbieter – von kostenlos bis gebührenpflichtig

Orientierung an den Bedürfnissen der Nutzer

Die folgende Dreiteilung der Übersichtstabelle orientiert sich an der Frage für den Nutzer von gemeinnützigen bzw. staatlichen Angeboten:

  • Reicht mir als Minimum ein einfaches Ankreuzformular? Stelle ich eine Standard-Patientenverfügung selbst zusammen, gbf. mit Zusatzblatt  (kostenlos)
  • Lasse ich mir eine Standard-PV erstellen, z. B. online (geringe Gebühr unter 20 Euro) 
  • Oder soll ich professionelle Abfassungshilfe für eine Optimale PV in Anspruch nehmen? (Gebühr bis max. 96 Euro)

Zum Preisvergleich: Für eine Anamnese mit Beratung zur individuellen Patientenverfügung muss als ärztliche Gebühr bis zu 235 Euro gerechnet werden (keine Kassenleistung).

Übersichtstabelle mit 3 Grundmodellen staatlicher und gemeinnütziger Anbieter

Es werden Ihnen fünf ursprüngliche Anbieter bzw. Internetadressen vorgestellt, wie sie im „Google-Ranking" zu „Patientenverfügung" im letzten Jahr auf den ersten Plätzen zu finden waren:

Alle sind nicht-profitorientiert (was nicht heißen musst: kostenfrei). Es handelt sich dabei ausschließlich um Angebote, die erforderlichen (Mindest-)Qualitätskriterien* entsprechen.

Allerdings gibt es deutliche  Unterschiede bzgl. Individualität, Reichweite (!), Umfang, Niveau und Aufwand.

3 Grundmodelle / Art der Patientenverfügung (PV)

Verfahren, Einbezug von individuellen Wertvorstellungen

Niveau / Ausführung

Besonderheiten (eventuelle Vorbehalte)

Ursprung / Anbieter

Ursprüngliches Konzept („Vorbild") und ggf. Weiterentwicklung

Gebühren / Links

jeweils incl. Vollmachten u. a. Formular(en), sofern nicht "ohne" angegeben ist.

Ankreuzvariante einer Standard PV

Weitere Angaben und Wünsche (z. B. zur Sterbebegleitung, Organspende, Konfliktregelung) sowie Wertvorstellungen und Krankheitsbilder müssen bei Bedarf auf Zusatzblatt ergänzt werden

Sofort selbst nutzbares Formular

Erforderliches Niveau, ausreichend

Einfache Handhabung

(gelegentlich werden Vorbehalte zum Verfahren des bloßen Ankreuzens geäußert)

Reichweite: Nur "aussichtslose" Situationen

Bayerisches Justizministerium

(von diesem eingesetzte interdisziplinäre AG, 2001). Danach adaptiert durch Justizministerien anderer Bundesländer

Erweitert durch Netzwerk Standard-Patientenverfügung

Kostenfrei

Herunterzuladen von justiz.bayern.de

 

Kostenfrei Download

Standard-Broschüre

oder

nur (!) Formular der Ankreuzvariante

Standard-PV aus Textbausteinen

Wertvorstellungen und Krankheitsbild müssen bei Bedarf auf Zusatzblatt ergänzt werden

 

 

 

 

Zum Selbst-Erstellen

 

 

 

 

 

 

 

 

Zum Erstellen lassen

Zusendung der fertigen Standard-PV per Post innerhalb weniger Tage

Mittleres Niveau, befriedigend bis gut

(ggf. mangelanfällig, da beim Selbstabfassen Fehler oder Ungereimtheiten einfließen können)

Ansonsten: Reichweite: nur auf "aussichtslose" Situationen

Bundesministerium der Justiz (BMJ), von diesem eingesetzte interdisziplinäre AG, 2005

 

 

Geringfügig geändert und weiter entwickelt u. a. durch: 
Hamburger Ärztekammer

(Etwas engere Fassung Koma;  2 Hinweise fehlen)

 

 

 

V.I.S.I.T.E.-Hospizdienst des HVD

(Vereinfachung eingeführt)

Kostenfrei

(ohne nutzbares Formular!)

Download Bundesjustiz-ministerium

Kostenfrei

(ohne nutzbares Formular - enge Wirksamkeits !) Hamburger Ärztekammer

 

 

 

Kostenfrei bei Download der Standard-PV-Broschüre)


gegen freiwilligen Kostenersatz (ca. 3 Euro) für Broschüre Bestellung hier

24 Euro, wenn Daten in Papierform übermittelt werden

18 Euro bei Online-Eingabe


Optimale Patientenverfügung

Fachkundig erstellt auf medizin-ethischer Basis

Alle persönlichen Abwägungen, Wünsche, Wertvorstellungen, ggf. Krankheitsbilder und Prognosen sind im Dokument inbegriffen

Beratungs- und Auswertungsprozess inbegriffen, keine „schnelle Lösung"

Zusendung per fertigen PV per Post (Wartezeit je nach Beratungsbedarf, Notfälle werden sofort bearbeitet)

Hohes Niveau, gut bis sehr gut

Laut Verbrauchermagazin „Guter Rat" (Februar-Ausgabe 2007) ist dieser Ansatz des HVD „noch detaillierter und ausgefeilter" als der Ansatz der AG des Bundesministeriums der Justiz. Zugrundeliegende  Wertanamnese mit Abwägungsmöglich-keiten

keinerlei Reichweitenbeschrän-kung

(aufwändig, kann ggf. auch überfordern)

Bundeszentralstelle Patientenverfügung des HVD

(in über 15 jähriger Praxiserfahrung mit Hilfe medizinischer und juristischer Experten konzipiert, exclusiv vom HVD angeboten)

48 bis 96 Euro

Der Höchsttarif

von 96 Euro gilt für reguläre Dienstleistung (sonst Reduzierungen möglich).

Nach Auswertung eines detaillierten PV-Fragebogens  und/ oder Beratung hier

Direkt zum PV-Fragebogen hier

* Alle o. g. Angebote enthalten korrekt beschriebene Krankheits- und Maßnahmenbeschreibungen, fordern Palliativmedizin und Schmerztherapie, sind bei der Sterbebegleitung offen für jede mögliche Weltanschauung und Religion.

Hinweis auf weitere Übersichten

Auf einen anderen Versuch zur Darstellung der führenden Anbieter sei hier verwiesen, der auch die „Christliche Patientenverfügung" mit einbezieht: www.wdr.de/tv/quarks. Wie dort nachzulesen ist, empfiehlt jedoch selbst die evangelisch-lutherische Kirche in Bayern und der Deutsche Caritasverband nicht die Christliche Patientenverfügung, sondern das Standard-Modell des Bundesjustizministerums.

Die zigtausendfach im Umlauf befindlichen sonstigen Patientenverfügungsmuster, denen oft gar keine Optionen zur Entscheidung zugrunde liegen, sollen und können hier nicht aufgeführt bzw. bewertet werden. Es handelt sich (incl. kommerzieller Anbieter, Bücher und Broschüren) um viele hundert verschiedene Vordrucke und Angebote. Eine unkommentierte Sammlung finden Sie auf dieser (externen) Seite: http://www.medizinethik.de/verfuegungen.htm.

Sollten Sie bereit eine Patientenverfügung haben und deren Güte bzw. Vollständigkeit überprüfen wollen, empfiehlt sich dazu der Vergleich mit den Textbausteinen einer Standard-PV.