14. November 2009
Eine Anerkennung wurde der Bundeszentralstelle PV des Humanistischen Verbandes zuteil: Letzte Woche wurde ihr von der Deutschen Bank ein symbolischer Scheck mit einer Fördersumme überreicht. Unterstützt werden soll damit eine Aufklärungsaktion, um Berater/-innen z. B. von Hospizen oder Betreuungsvereinen mit dem seit dem 1. September 2009 geltenden Patientenverfügungsgesetz vertraut zu machen und mit aktuellem Informationsmaterial zu versorgen. Da die Bundeszentralstelle PV darüber hinaus im November eine ungleich höhere Spende eines anderen bundesweit bedeutenden Unternehmens erhielt, ist ihr folgendes Angebot möglich ... mehr
4. Oktober 2009
Der humanistische Hospizdienst VISITE hat am 2. Oktober auf der Berliner Gesundheits- und Seniorenmesse eine aktuelle Broschüre "Standard-Patientenverfügung" (nach Textbausteinen des Bundesjustizministeriums) der Öffentlichkeit vorgestellt.
Sie regelt im Sinne der Hospiz- und Pallaitivversorgung medizinisch aussichtslose Situationen am Lebensende. Die darin enthaltene Standard-PV gibt es in zwei Variationen, darunter als einfache „Ankreuzvariante“.
Die Broschüre im DIN A 4 –Format enthält außerdem:
Das Interesse an dieser sehr kompakten, nutzerfreundlichen und übersichtlichen Broschüre (nur 16 Seiten, heraustrennbare Formulare in verschiedenen Farben) erwies sich als groß: In wenigen Tagen waren über 2.000 Exemplare vergriffen.
Hier die aktuelle Broschüre "Standard-PV": http://www.patientenverfuegung.de/files/pdfs/spv-aktuell.pdf
Für 2,90 Euro (zzgl. Porto) zu bestellen hier: https://www.patientenverfuegung.de/material_per_post
7. August 2009
Der NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, empfiehlt folgendes Vorgehen:
"In einem ersten Gespräch, für das etwa 45 Minuten einkalkuliert werden müssen, wird ein Entwurf der Patientenverfügung erstellt, den der Patient mit nach Hause nimmt, um ihn noch einmal zu überdenken oder mit Angehörigen diskutieren zu können. In einem zweiten Gespräch von ca. 30 - 45 Minuten kann dann die Endfassung dokumentiert werden. ...
Der beratende Arzt würde ... Gesamtkosten in Höhe von bis zu 235,95 Euro dem Patienten in Rechnung stellen, dem Zeitaufwand und der Verantwortung angemessen."
Zu den Positionen im Einzelnen (nach Gebührenordnung für Ärzte) siehe Quelle:
http://www.verbaende.com/News.php4?m=63285
Das sieht Bundesärtzekammer Prof. Hoppe allerdings ganz anders - hier seine Kritik.
Kommentar vom 13.8. in focus online
31. Juli 2009
Das „Patientenverfügungsgesetz“, beschlossen im Bundestag am 18.6.09, welches am 10.7. den Bundesrat passiert hatte, ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Das Gesetz wurde am 29.07.09 von Bundespräsident Köhler unterzeichnet („Ausfertigungsdatum“). Dem vorgesehenen Inkrafttreten am 1.9. kann somit nichts mehr im Wege stehen.
Das neue Gesetz ist nunmehr wie folgt korrekt zitierbar:
3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts vom 29.07.2009, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009, Teil I Nr. 48, Seite 2286-2287
Siehe (2009 anklicken, dann unter Nr. 48 schauen, dort der 10. Eintrag "Drittes Gesetz zur..."):
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl
18. Juni 2009
Die wichtigste neuen Gesetzesbestimmungen im Überblick
Das neue "Patientenverfügungs-Gesetz" im Wortlaut hier
Hintergrund: Die Abstimmung im Bundestag am 18.06.2009
Die WELT: Kirchen protestieren – schwarz-grüne Bioethik geschwächt (von Matthias Kamann)
Bischof Huber enttäuscht, dass der von den Kirchen am stärksten kritisierte Entwurf durchkam:
http://www.ekd.de/patientenverfuegung/presse/pm150_2009_patientenverfuegung.html
Dr. Horst Groschopp, Präsident des Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) zeigte sich hingegen erleichtert, dass ein Scheitern Dank einer Allianz für Autonomie am Lebensende abgewehrt werden" konnte. Der HVD hatte sich für den Stünker-Entwurf ausgesprochen.
Das Gesetz tritt am 1. September 2009 in Kraft und hat den Bundesrat am 10. Juli bereits passiert. Es entspricht der bis dato bestehenden Rechtslage und enthält konkrete Verfahrensvorschriften im Konfliktfall. Selbst scharfe Kritiker gehen davon aus, dass bei der Komplexität des Themas eine Revision im nächsten Bundestag ausgeschlossen sein dürfte.