Von einem Tag auf den anderen oder auch schleichend kann sie verloren gehen: Die Fähigkeit zur Lebensführung. Wenn diese erst in der Hand anderer - fremder - Menschen liegt, ist es oft schwer, den eigenen Bedürfnissen und Wünschen Geltung zu verschaffen.
Kostenfrei und mit wenig Zeitaufwand können Sie für diesen Fall vorsorgen,
Das wird trotzdem gern hinausgeschoben. Hinzu gesellt sich Unkenntnis:
Die meisten Bürger/innen gehen von einer falschen Annahme aus: Nämlich dass Familienangehörige für sie automatisch eine gesundheitliche Entscheidung treffen oder eine Unterschrift leisten könnten, wenn der Betreffende das - vielleicht nur vorübergehend - nicht mehr kann.
Das stimmt nicht! Auch Kinder und Ehegatten müssten dazu vorher mit einer (Vorsorge)-Vollmacht legitimiert worden sein. Sonst schaltet sich zwangsläufig das Betreuungsgericht ein.
Hinweis: Wenn Sie sich eine Patientenverfügung - siehe unten - anfertigen lassen, ist in den Dokumenten, die Sie dann per Post erhalten, alles komplett inbegriffen.Ein Ausdruck der folgenden (Vorsorge-)Vollmachten für gesundheitliche und rechtsgeschäftliche Angelegenheiten ist dann nicht erforderlich.
Fassen Sie im eigenen Interesse und dem Ihrer Angehörigen, Bevollmächtigten und Ärzte zusätzlich eine Patientenverfügung ab. Wählen Sie je nach Ihren Ansprüchen eines der bewährten Modelle: Eine STANDARD-Patientenverfügung zur Grundabsicherung (auch kostenfrei als Ankreuzvariante) oder eine OPTIMAL Patientenverfügung als anspruchsvollste Lösung.
Der medizinische Fortschritt bringt es mit sich: Krankheiten und Gehirnverletzungen, die vor wenigen Jahrzehnten tödlich endete, sind heute behandelbar. Das hört sich zunächst gut an.Doch es gibt eine Kehrseite: Langandauerndes, chronisches Leiden ohne Aussicht auf Heilung, intensivmedizinisch verlängerbares Sterben, dauerhafte Bewußtlosigkeit.
Ohne Patientenverfügung lasten Sie Ihrem Gesundheitsbevollmächtigten ggf. eine schwere Bürde auf.
Er oder sie hat Ihren Willen gesetzlich zur Geltung zu bringen - doch dieser muss in irgendeiner Form bekannt gemacht worden sein. Wenn nicht zumindest eine einfache Standard-Patientenverfügung (s. u.) vorliegt, kann ein langes, ungewolltes Dahinsiechen drohen. Das wird dann auch von bevollmächtigte Angehörige nur sehr schwer zu verhindern sein. Das Gefühl, der eigenen Mutter, dem Vater, der Frau, dem Ehemann in einer so quälenden Situation nicht helfen zu können, ist mit enormen Belastungen verbunden. Aber auch das Sterben zuzulassen, ist ohne Patientenverfügung eine schwere Gewissensfrage.
online ausfüllen und abschicken - dann wird eine aktuelle Standard-PV für Sie angefertigt. Sie erhalten unterschriftsreif das unten abgebildete Dokument per Post (2 fach incl. Vollmachten, Beratung ist auf Wunsch inbegriffen). Dafür erbetene Gebühr incl. Porto: nur 24 Euro (eine Spende darüberhinaus wird gern angenommen, da diese Leistungen auf gemeinnütziger Basis erfolgen)

Besonders tragisch sind die Schicksale dieser beiden Pflegeheimbewohnerinnen ohne Patientenverfügung, die nicht sterben durften. Sie wurden gegen den verzweifelten Widerstand ihrer Angehörigen jahrelang künstlich ernährt.

Pflegeheimbewohnerin Erika Küllmer (77): Jahrelanges bewusstloses Leben am Ernährungs-Schlauch, amputierter linker Arm, gezogene Zähne. Es kann ohne eine Patientenverfügung in Konfliktfällen sogar zu Strafverfahren kommen, wie es Elke G., der Tochter von Erika Küllmer, ergangen ist.

Ein anderer erschütternder Fall, in dem erst nach langen juristischen Auseinandersetzungen ein Sterben-Lassen möglich wurde (Foto: Boris Forstner)
Es kann sogar die berufliche Existenz von Ärzten gefährdet sein, wenn sie den gewünschten Behandlungsverzicht nicht durch eine Patientenverfügung legitimieren können siehe Fall hier.
Immer mehr Menschen möchten darüberhinaus ihre individuellen Vorstellungen von Würde und Lebensqualität berücksichtigt wissen - dazu eignet sich keine Standard-Lösung. Als individuelle Lösung für höhere Ansprüche empfielt sich eine OPTIMALE Patientenverfügung, die qualifiziert für Sie persönlich angefertigt wird (gemäß Gesetzeslage seit 01.09.2009). Die Gebühren für die Anfertigung betragen zwischen 48 und 96 Euro (jeweils 2 fache Ausführung incl. Vollmachten, Beratung ist auf Wunsch inbegriffen).

Sie können dann zusätzlich bei der Bundeszentralstelle Patientenverfügung in Berlin einen individuellen Notfallpass beantragen (zusammengefaltet in Ausweisformat).
Die Festlegung des "WER" in einer Gesundheitsvollmacht (wer soll später meinen Willen zur Geltung bringen?) erfordert einen zweiten Schritt, nämlich das "WIE" in einer Patientenverfügung (wie lautet überhaupt mein Wille zu medizinischen Behandlungsentscheidungen in kritischen Situationen?).
Weder Angehörige, noch Gesundheits-Bevollmächtigte noch Ärzte haben eigenmächtig zu entscheiden, wenn es um die schwierige Frage des Sterben-Lassens geht.
Dazu muss vielmehr der (frühere) Wille des Patienten zugrundegelegt werden, der möglichst in einer Verfügung dokumentiert sein soll.
Möglichst für jede Situation präzise abgefasste Behandlungsoptionen dienen der Entlastung aller Beteiligten, wenn es um folgenschwere Abwägungen geht, v. a. bei geistigen Dauerschädigungen und Schwerstpflegebedürftigkeit, ohne dass der Tod unmittelbar bevorsteht.