Eine PV mag von einem Notar, oft im Rahmen einer General- oder Vorsorgevollmacht, „formal-juristisch" korrekt abgefasst sein. Ein Arzt mag kompetent über Krankheitsverläufe informieren und auch das voll Vertrauen seines Patienten genießen. Doch hat dieser dann am Ende auch eine Patientenverfügung, die optimal die Chancen nutzt oder zumindest den Ansprüchen genügt, die das seit 1. September 2009 geltende Gesetz vorsieht?
Anlass genug, sich den Text bestehender Patientenverfügungen und verschiedener Anbieter genau anzusehen.
Zu den wichtigste staatlichen und gemeinnützigen Anbietern finden Sie hier eine hilfreiche Übersichtstabelle
Weitere Bewertungskriterien unter: Im Lichte des neuen PV-Gesetzes.
Wenn zur Abfassung einer PV Beratungshilfe in Anspruch genommen wurde oder werden soll, ist deren Qualität ebenfalls zu überprüfen. Die folgenden Punkte sollen bei der Bewertung helfen.
Einen Patientenverfügungs-Vordruck, der so weit gefaßt wäre, ab sofort auf alle lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten, gibt es nicht. Eine mögliche Gefahr besteht umgekehrt darin, dass Vordrucke zu eng oder zu vage formuliert sind. Es muss mit erheblichen Unterschieden in der Reichweitenbeschränkung, Qualität und Verbindlichkeit gerechnet werden. Einige Patientenverfügungen erweisen sich in der Praxis als kontraproduktiv. Das musste die Familie eines 88 Jährigen nach schwerster Gehirnschädigung erfahren, deren Standard-PV für den Fall von "Irreversibilität" galt - was die Ärzte aber noch nicht mit Sicherheit feststellen wollten oder konnten. In einem anderen Fall wurde eine unzulängliche PV sogar in einem Prozess sogar gegen die Angehörigen verwendet.
Ratsuchende haben sich in einem regelrechten "Vorsorgedschungel" zurechtzufinden. Es sind hunderte Varianten von Patientenverfügungen im Umlauf. Darunter z. B. eine christliche im Sinne der Amtskirchen (für strengen Lebensschutz) oder formal-juristische von Rechsanwälten und Notaren (die medizinisch meist unbedarf sind). Jeder Verein und Verband, der etwas auf sich hält, hat inzwischen einen eigenen Mustertext vorgelegt.
Allein die 17 Landesärztekammern bieten verschiedene Modelle und Vorschläge zu Patientenverfügungen an. Hierbei finden sich erstaunliche Unterschiede. So soll z. B. laut Download-Vordruck der Ärztekammer Nord-Rhein nur auf Intensivmedizin in aussichtsloser Sterbesituation, nicht aber auf künstliche Nahrungszufuhr verzichtet werden dürfen (der Laie überliest solche entscheidenden Einschränkungen sehr leicht).

Wichtig sind qualifizierte Fortbildungsveranstaltungen von und für Ärzte. Foto: Veranstaltung des HVD mit drei Ärzten aus Intensiv-, Palliativ- und Allgemeinmedizin (Dez. 2010)
Die Bundesärtzekammer hat bewußt auf ein Einheitsformular verzichtet - zu Recht. Auch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) definiert in seiner Broschüre Patientenverfügung, worum es sich eigentlich handelt: Nämlich um eine "sehr persöliche Angelegenheit", die medizinisch-fachkundige Beratung erfordert. Vor fertigen Vordrucken muss ebenso gewarnt werden wie vor PV-Zusätzen in einer notariellen Generalvollmacht, welche diese Standards unterläuft.
Bürgerinnen und Bürger haben meist zufällig ein beliebiges Modell in die Hand bekommen oder gewählt, z. B. durch einen Illustriertenbeitrag oder Bekannte. Sie können die Qualität einer PV nicht einschätzen und die Unterschiede kaum erkennen.
Besonders zu beachten ist:
Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) leistet seit nunmehr 20 Jahren Hilfe bei einer individuell maßgeschneiderten, optimalen Patientenverfügung, die nur mit medizinisch fachkundiger Hilfe abgefasst werden kann. In Übereinstimmung mit anderen Beratungseinrichtungen weist auch die Deutsche Hospizstiftung darauf hin, dass die meisten Vorsorgewilligen ebenso wie ihre Ärzte sich ohne Hilfe überfordert fühlen.
Eine Qualitätsprüfung von bestehenden Patientenverfügungen ist zwar möglich. Das ist jedoch ein sehr aufwändiges Verfahren, weil gleichzeitig herausgefunden werden muss, worum es dem Verfügenden (eigentlich) wirklich geht. Im Zweifelsfall ist es i.d.R. besser, eine neue, qualitativ hochwertige PV abfassen zu lassen, als bei einer bestehende Wort für Wort durchzugehen.