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§ 217 – Der Sterbewunsch von Ellen Schwiers

20. Mrz 2019

Die Schauspielerin Ellen Schwiers (88) wünscht sich aufgrund schwerer, trotz Medikamenten nicht beherrschbarer Nervenschmerzen mit weitgehender Bewegungsunfähigkeit nur noch den Tod. “Sie würde gern in die Schweiz fahren, um Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen”, doch ihre Tochter, der TV-Star Katerina Jacob (61)  “sperrt sich dagegen“, war in der BILD-Zeitung zu lesen. Im Internet wurde diese daraufhin wüst als Egoistin und Schlimmeres beschimpft – zu viel für die Schauspielerin, die darauf in einer Videobotschaft konterte: Sie habe sehr oft mit ihrer Mutter gesprochen, ihr angeboten mit ihr nach Holland zu fahren, doch “das wollte sie nicht, sie möchte das zu Hause machen” Aber: “Ich finde keinen Arzt … soll ich ihr die Spritze setzen? Das wäre aktiver Mord.” Außerdem hätte Ihre Mutter ja selbst die Möglichkeit, sich einen Tablettencocktail zusammenzustellen – “dazu ist sie aber zu feige”.

Die Leiterin der Zentralstelle Patientenverfügung, Elke Rasche, wertet diesen Vorgänge wie folgt:

“Die hierzulande gravierende Rechtsunsicherheit und die auch den Medien geschuldete Desinformiertheit führt zu schlimmsten Kommunikations-Dramen. Bedauerlicherweise hat kein vertrauensvolles, auf Offenheit und Informiertheit beruhendes Gespräch zwischen Mutter und Tochter stattgefunden. Stattdessen sehen wir außer Missverständnissen sogar gegenseitige Schuldzuweisungen wie den der Feigheit und den des Unverständnisses.”  Die Information bleibt in BILD außen vor, dass die Tochter selbst aufgrund des Strafrechtsparagraphen 217 als Angehörige Hilfe leisten darf. Zudem gäbe es die Möglichkeit des FVNF (sog. Sterbefasten). Die Irreführung, dass es in Holland Sterbehilfe für in Deutschland lebende Menschen gäbe oder dass Suizidhilfe Mord wäre, soll an dieser Stelle ebenfalls richtig gestellt werden.

Quelle:  https://www.bild.de/unterhaltung/leute/leute/katerina-jacob-ueber-mutter-ellen-schwiers-ich-will-mama-beim-sterben-helfen-60650664.bild.html