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Das Problem jeder Organ­spende-Regelung: Unaufge­klärte Ent­schei­dung

15. Mrz 2019

Gegner_innen der von Jens Spahn vorgeschlagenen Widerspruchslösung möchten als Alternative ein zentrales Organspende-Register einrichten. Es bleiben jedoch enorme Wissenslücken. Diese werden offensichtlich in der partiellen Unvereinbarkeit von Organspende und Patientenverfügung.

Mit der von Gesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagenen Neuregelung soll jede_r bei eingetretenem Hirntod als Organspender gelten, sofern kein Widerspruch vorliegt. Diese Widerspruchslösung lehnen Befürworter_innen einer nötigen Zustimmung zur Organentnahme ab. Diesbezüglich hat sich Pressemeldungen  zufolge eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten auf Eckpunkte für ein zentrales elektronisches Register geeinigt. Darin sollen Bürger_innen selbst eintragen können, ob sie Organspender_in sein wollen und wenn ja, welche Organe in Frage kommen. „Wir haben uns jetzt auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt und das Bundesgesundheitsministerium gebeten, den Gesetzentwurf nach diesen Eckpunkten konkret auszuarbeiten“, wird der Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger zitiert. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) betonte der CSU-Politiker, der den Antrag zusammen mit Grünen-Chefin Annalena Baerbock unter Mitwirkung von  Politiker_innen von CDU, SPD, FDP und der Linkspartei erarbeitet hat: „Wir sind sehr zuversichtlich, dass dieser Kompromiss eine Mehrheit im Bundestag findet“.

Abgeordnete mehrheitlich gegen die Widerspruchslösung

Gesundheitsminister Jens Spahn hatte mit Unterstützung des SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach den Vorstoß zur Widerspruchslösung damit begründet, so am effektivsten dem Mangel an Spenderorganen entgegenzuwirken. Derzeit stehen rund 10.000 schwerkranke Menschen auf der Warteliste für eine lebensbewahrende Transplantation.

Bisher ist eine Organentnahme nach Hirntod der Spender_innen nur bei ausdrücklich erklärter Zustimmung möglich. Daran möchte die Abgeordnetengruppe um Pilsinger festhalten und zugleich das Verfahren durch die elektronische Registrierung deutlich effektiver gestalten. Pilsinger sagte, die Orientierungsdebatte im Bundestag Ende vergangenen Jahres habe gezeigt, dass die große Mehrheit dort die Widerspruchslösung ablehne. Spahn hatte in seinem Plädoyer betont, dass es sich bei seinem Vorschlag nicht um einen Zwang zur Organspende, sondern zur Entscheidung darüber handele. Dies habe die meisten jedoch nicht zu überzeugen vermocht. Pilsinger und seine Mitstreiter_innen wollen hinter ihrem gemeinsamen Antrag alle Gegner des Spahn-Vorstoßes versammeln. Eine Abstimmung im Bundestag sei noch vor der Sommerpause geplant. Auch Sicherheitsbedenken seien ausgeräumt, wobei das aus elektronischen Bankgeschäften bekannte PIN/TAN-Verfahren zum Einsatz kommen soll.

Spannungsfeld zur Patientenverfügung bleibt unbeachtet

Ein gravierender Einwand aus ärztlicher Sicht wird jedoch von den Vertreter_innen der elektronisch durchzuführenden Selbstbestimmung missachtet. Vielen potenziellen Organspender_innen ist demnach nicht bewusst, um was es konkret im Fall des Hirntods, d.h. der schwersten Gehirnschädigung über das tiefe Koma hinaus, überhaupt geht. Dass sich die Zustimmung zur Organspende und eine Patientenverfügung sehr oft widersprechen, haben jetzt Forscher in einer Studie herausgefunden.

Es kann nämlich bei schweren akuten Hirnschädigungen zu Unklarheiten kommen, weil viele Menschen sowohl einen Organspendeausweis als auch eine entgegenstehende Patientenverfügung haben. Das berichten Wissenschaftler um Prof. Georg Marckmann, Vorstands des Instituts für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin der Ludwig-Maximilians-Universität München, die Senior_innen dazu befragt haben. 

„Patientenverfügung und Organspendeausweis treffen immer häufiger aufeinander“, berichtete laut Ärztezeitung auch Dr. Doris Dorsel, Referentin der Geschäftsführung der Ärztekammer Westfalen-Lippe bei einer Fachtagung in Düsseldorf. Danach sind sich Expert_innen einig, „dass die niedrige Zahl an Organspenden auch auf Widersprüche zwischen Patientenverfügung und Spendeausweis zurückzuführen ist.“ Probleme entstehen meistens dann, wenn im Ausweis zwar der Wille zur Organspende festgehalten ist, in der Patientenverfügung aber intensivmedizinische Maßnahmen abgelehnt werden und eine Therapiebegrenzung gewünscht wird. „Das kann die Organspende verhindern“, betonte Dorsel. Vielen Menschen sei nicht bewusst, dass bei der Organspende kurzfristig intensivmedizinische Maßnahmen bei den Spender_innen notwendig sind.

Es könne, so Dorsel, auch zu Konflikten zwischen den beteiligten Personen kommen, wenn der vom Patienten bestimmte Gesundheitsvertreter und der nächste Angehörige nicht dieselbe Person sind. Während vor dem Tod der Patientenvertreter Ansprechpartner für die Ärzte ist, wird es – sofern eine Vollmacht nicht über den festgestellten Hirntod hinausreicht der nächste Angehörige.

Auch laut Ärzteblatt gibt es große Wissenslücken in der Bevölkerung. Nach einer Mitte Februar veröffentlichen repräsentativen Studie besteht bei jedem dritten Bundesbürger (32 Prozent) Unkenntnis darüber, dass nicht der „normale“ Tod, sondern der irreversible Ausfall des Gesamthirns Voraussetzung für eine Organentnahme ist. Doch 40 Prozent von den gut 1.000 Befragten waren nach den Angaben der Meinung, unter diesen Umständen dürften ihnen keine Organe entnommen werden – sondern nur am Leichnam. Auch diejenigen mit einem ausgefüllten Organspendeausweis wussten nicht besser Bescheid. „Die Ergebnisse zeigen, dass selbst die Gruppe, die sich mit der Thematik befasst haben sollte, nicht nachhaltig genug aufgeklärt ist“, sagte die Direktorin des Nationalen Instituts für Wissenschafts­kommunikation Beatrice Lugger.

Irreführende Werbung statt Aufklärung

Das deckt sich mit den Erfahrungen der Zentralstelle Patientenverfügung. Laut deren Berater_innen lehnen die meisten Menschen in einer Patientenverfügung lebenserhaltende und vor allem intensivmedizinische Maßnahmen vor dem unmittelbaren Tod ab. Ohne künstliche Beatmung und sonstige Versorgung, von der man selbst nicht mehr profitiert, sei eine Organspende aber nicht möglich, was in der Beratung angesprochen werden müsse. Dies werde jedoch verschwiegen, wenn die Erhöhung der Organspenden per Ausweis oberstes Ziel ist. Der Humanistische Verband geht gar von allgemeiner „irreführender Werbung für die Organspende statt Aufklärung“ aus. Die von Spahn propagierte Widerspruchsregelung würde das Problem zwar noch vergrößern, da eine bewusste Entscheidung über Organspende damit faktisch abgeschafft wäre. Aber die Zustimmungslösung per Organspendeausweis oder jetzt vorgesehener elektronischer Registrierung steht im Grunde vor dem gleichen Problem.

Gita Neumann, Dipl.-Psych. Redakteurin des Newsletters Patientenverfügung gita.neumann@humanismus.de