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Die neuen Patientenverfügungen / FDP fordert Abschaffung des § 217 StGB

17. Mai 2017

Neue Patientenverfügungsangebote im Überblick

Neue Angebote für „schnelle und einfache Absicherungen“ mit einer Patientenverfügung (Patientenverfügung) schießen derzeit wie Pilze aus dem Boden. Dies gilt v.a. für ausschließliche Online-Portale mit elektronischer Hinterlegungsmöglichkeit, die sich vermehrt auf dem neuen Markt gegenseitig Konkurrenz machen. Diese Patientenverfügung-Angebote sind preisgünstig (meist um die 30-40 Euro, zeitweise mit Rabattaktionen) und teils sogar kostenfrei, sofern damit der Einstieg in eine andere Dienstleistung im jeweiligen Geschäftsmodell verbunden ist.

Einen gemeinnützigen Gegentrend zu kommerziellen „elektronischen Angeboten“ markiert das neue Patientenverfügung-Angebot der Ärztekammer (ÄK) Niedersachsen. Dr. Martina Wenker, Präsidentin der ÄK Niedersachsen, stellte das Formular in Hannover vor. Das Modell, abrufbar im pdf-Format, fordert, dass der Unterschrift darunter unbedingt ein ausführliches Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt des Vertrauens vorauszugehen hat. Es handelt sich ansonsten um eine Weiterentwicklung und Vereinfachung der ursprünglich vom Bundesjustizministerium 2004 erstmals veröffentlichten Vorlagen.

Bei der Vorstellung durch die Ärztekammerpräsidentin hieß es, es müsse die Gewissheit geschaffen werden, dass die betroffene Person beim Abfassen der Erklärung medizinische Möglichkeiten auch kannte. Zudem ist in diesem Modell obligatorisch als Voraussetzung für die Wirksamkeit vorgeschaltet: „Wenn zwei Fachärzte unabhängig voneinander bestätigt haben, dass …“ Dies soll auch dafür gelten, dass „ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach im unabwendbaren Sterbeprozess befinde.“ Abgesehen davon, dass diese Bedingung v.a. in Pflegeheimen bei mangelhafter Facharztbetreuung so gut wie gar nicht gegeben ist, gibt es dazu palliativmedizinische Gegenstimmen. Dr. Thomas Montag vom Zentrum für Palliativmedizin an der Uniklinik Köln meint beim parallel dazu laufenden DGIM-Kongress: Die Einschätzung einer Sterbephase (laut Leitlinie etwa 3 bis 7 Tage vor Todeseintritt) sei schwer zu diagnostizieren oder zu bestätigen. Sie sollte durch ein multidisziplinäres Team erfolgen und in jedem Fall mit den Angehörigen besprochen werden. Dabei ginge es auch darum, ob und wie mit Ende gerechnet würde – d.h. es sei auch Intuition erforderlich.

Empfehlung der Mediziner-Community doccheck

Zeitgleich empfiehlt die Mediziner-Community doccheck in einem Beitrag nach dem entsprechenden BGH-Urteil andere Modelle als die, die aus der Ärzteschaft stammen:

„Eine eindeutige Patientenverfügung müsse aufführen, in genau welchem Fall, welche Formen der Behandlung gewünscht sind – oder eben auch nicht. Die Zentralstelle Patientenverfügung bietet Patienten eine standardisierte Version für 36 Euro an, und erstellt auch maßgeschneiderte Versionen, die zwischen 100 und 140 Euro kosten. Dafür muss man vorher einen ausführlichen Fragebogen beantworten, aus dem dann ein förmliches Dokument erstellt wird. Zusätzlich gibt es eine kostenlose Beratung – die Zentralstelle arbeitet nicht gewinnorientiert.“  Aus 20 Jahren sei dort kein gerichtlicher Streitfall bekannt, obwohl die Zentralstelle bis zu 600 Verfügungen pro Monat erstelle. Als rechtlich sicher gelten zudem Vorlagen des C.H.-Beck-Verlages, die auch RA Wolfgang Putz im Beitrag empfiehlt. Auch diese „Bayerische Patientenverfügung“ ist in diesem Jahr in überarbeiteter Form erschienen.

Frank Lepold vom deutschen Patientenschutzbund wird im doccheck-Beitrag wie folgt zitiert: “Zu Beginn des Jahrtausends war es noch schwer, den Ärzten beizubringen, dass man als Patient eigene Entscheidungsrechte hat. Heute ist das anders. Patienten legt er ans Herz, einen kleinen Zettel mit einem Hinweis auf die Patientenverfügung bei sich zu tragen, wenn sie eine besitzen.“

Doccheck weist am Ende auf die eben neu erschienene Broschüre Standard-Patientenverfügung – Vorsorge nach neuestem Stand  hin, von welcher Arztpraxen 3 Freiexemplare erhalten könnten. Sie ist ansonsten  für 5 Euro hier zu bestellen.

Das Portal doccheck hat nach eigenen Angaben zigtausende von registrierten Nutzer*innen aus Ärzteschaft, Apotheken und Heilberufen.

Auf dem Postweg ist die Ärztekammer-Patientenverfügung (im Rahmen einer Broschüre) ebenfalls gegen einen Unkostenbeitrag in Höhe von 5,00 Euro unter folgender Adresse zu bestellen bei: Hannoversche Ärzte-Verlags-Union GmbH, E-Mail: info@haeverlag.de

Welche Positionen nehmen politische Parteien zur Sterbe-/Suizidhilfe ein – Klarheit nur bei der FDP

Deutschland:

Anders als in Frankreich (s.u.) scheint hierzulande diese Frage nicht sonderlich zu interessieren, zumindest positioniert sich keine Partei dazu. Gemauer gesagt: keine im Bundestag vertretene, wohl aber die im Aufwind befindliche FDP. Die Freien Demokraten sprechen sich eindeutig und einheitlich für die Abschaffung des Ende 2015 eingeführten Suizidhilfeverbots-Paragraphen 217 StGB aus. Sie betonen in ihrem Wahlprogramm im Absatz Der Patient im Mittelpunkt: “Selbstbestimmte Entscheidungen sind nicht nur für die Sonnenseiten des Lebens. In Notfällen oder Krankheit ist die Möglichkeit, frei zu entscheiden, besonders wichtig. … Enge Vorgaben rücken den Menschen aus dem Mittelpunkt heraus. Ein Dickicht aus Vorschriften schränkt die eigene Entscheidung ein …!” (Aus dem Entwurf des FDP-Wahlprogrammes, S. 43) Und im darauffolgenden Absatz über Palliativmedizin heißt es: “Der neue § 217 StGB muss wieder abgeschafft werden. Die Strafandrohung für die Beihilfe zur Selbsttötung eines Schwerkranken schafft eine erhebliche Grauzone für Palliativmediziner, beeinträchtigt das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient und verletzt das Selbstbestimmungsrecht als Kern der Menschenwürde.” (ebd. S. 45)

 

Zur Präsidentschaftswahl in Frankreich:

Emmanuel Macron (39) will den Zugang zur Abtreibung erleichtern, steht einer künstlicher Befruchtung für gleichgeschlechtliche weibliche Paare nicht entgegen und will eine neue Debatte über die sog. aktive Sterbehilfe anregen. Übertroffen wurde er im Wahlkampf dabei noch von dem linken Präsidentschaftskandidaten Jean-Luc Melenchon (65), der ein „Recht auf assistierten Suizid“ in die Verfassung schreiben wollte.

Marine Le Pen (48) spricht sich hingegen gegen Sterbehilfe, Abtreibung und Gleichstellung aus und im Parteiprogramm des Front National wird die “Familie” aus Vater-Mutter-Kindern gepriesen. Traditionell stimmen Frankreichs Katholiken mehrheitlich für den Präsidentschaftskandidaten der Republikaner – Francois Fillon half es aber bekanntlich nicht, dass er sie bei bioethischen Themen wie Abtreibung und Sterbehilfe mit seinem religiösen Glaubenssätzen umwarb.