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Vorteil knapper Anweisungen v.a. im Rettungsdienst- Der Notfallpass

11. Aug 2008

Patientenwille im Rettungsdienst

Einwände gegen eine vorsorgliche Willenserklärung (Patientenverfügung) wiegen gerade im Rettungsdienst, wo Hinweise z. B. auf ein Reanimationsverbot am dringendsten gebraucht würden, besonders schwer: Patientenverfügungen sind immer noch nicht so stark verbreitet, “und wenn doch vorhanden, sind sie häufig nicht verfügbar, wenn doch verfügbar, sind sie meist bezogen auf die gegebene Behandlungssituation nicht aussagekräftig, wenn doch aussagekräftig steht ihre Validität (also Übereinstimmung mit dem tatsächlich intendierten Patientenwillen) in Frage und wenn tatsächlich einmal verfügbar, aussagekräftig und erkennbar valide, dann muss die konkrete Patientenpräferenz binnen Sekunden, d.h. unter anderem ohne jeglichen Interpretationsbedarf aus dem Schriftstück ermittelbar sein und das Personal des Rettungsdienstes mit dieser Besonderheit umgehen können.” Quelle und mehr

 

Instrumente wie Notfall-Bogen oder –Pass sind als Ergänzung und Zusammenfassung einer Patientenverfügung gedacht, worauf die Fachzeitschrift “DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift” (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2008) bereits vor vielen Jahren hingewiesen hatte:

  • “… Das Problem: Immer mehr Menschen möchten die letzten Lebenstage in ihrer häuslichen Umgebung verbringen. In einer Patientenverfügung haben sie genau festgelegt, welche lebensrettenden Maßnahmen sie wünschen und welche nicht. Familie und Hausarzt sind informiert. Wenn es dann zu einem Notfall kommt, wird erfahrungsgemäß doch häufig ein Rettungswagen alarmiert, berichtet Dr. Christoph Wiese, Notfallmediziner an der Universität Göttingen. Der Notarzt kennt den Patienten in der Regel nicht, muss aber sofort entscheiden, welche Maßnahmen er durchführt. Zeit für die Suche nach einer Patientenverfügung und deren Lektüre bleibt da nicht, gibt Wiese zu bedenken. …
  • … Die Karte gibt an, ob der Kranke eine Patientenverfügung verfasst oder eine Vorsorgevollmacht ausgestellt hat. Außerdem werden die wichtigsten Kontrollpersonen genannt. Eine schnelle Entscheidungsfindung in der Notfallsituation ist damit sichergestellt, sagt Dr. Wiese. …”

Quelle:
FZMedNews – Donnerstag, 15. Mai 2008
Thieme Verlagsgruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Instrumente einer Kurzfassung in Palliativkrisen sind auch dieser PALMA-Bogen (von Gerth et al, in:Der Notarzt 09; 25:189-193) oder ein sogenannter Notfallbogen. Dabei handelt es sich um  DIN-A-4-Formulare. Ein solcher Bogen sollte im Unterschied zum Notfallpass, den man ja bei sich trägt  möglichst nicht älter als ein paar Monate sein und Bestandteil der Pflege-Dokumentation am Krankenbett sein.  Er kann eingesetzt werden als aktuelle Ergänzung zur Patientenverfügung (Patientenverfügung), aber auch als Einsatz für eine fehlene Patientenverfügung , d. h. nur mit Unterschrift des behandelnden Arztes sowie des Betreuers oder Bevollmächtigten.

Siehe auch: C. Wiese et al.:
Göttinger Palliativkrisenbogen:
Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung von ambulanten Palliativpatienten.
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2008; 133 (18): S. 972-976