Humanes Sterben

"Bei Lebenshilfe hat auch Sterbehilfe ihren Platz"

Von Matthias Kamann

"In Deutschland schwankt der Sterbehilfe-Streit zwischen zwei Extremen. Die einen lehnen jede Beihilfe beim Suizid ab, andere wie Roger Kusch und der Verein Sterbehilfe Deutschland propagieren die Sterbehilfe und leisten sie oft. Für eine differenzierte Sicht plädiert die Berliner Psychologin und Philosophin Gita Neumann (60). Sie ist  Referentin beim Humanistischen Verband Deutschlands und Mitglied der Akademie für Ethik in der Medizin. ..." (siehe auch DIE WELT, Printausgabe vom 25.5.2012)

 Gita Neumann

Welt Online: Sie begleiten Menschen, die selbstbestimmt sterben wollen. Wie machen Sie das?

... Zum Interview: www.welt.de/politik/deutschland/Bei-Lebenshilfe-hat-auch-Sterbehilfe-ihren-Platz

 

Die hier im Interview vorgestellte Beratungsarbeit  für Lebenshilfe und humanes Sterben hat auch Urs F. unterstützt, der wegen des langjährigen Komas seiner Mutter sehr verzweifelt war und sich alleingelassen fühlte. 

Mutter und Sohn


Foto: Urs F., der vom Humanistischen Verband Unterstützung 2007 erhielt, mit seiner dauerhaft bewusstlosen Mutter im Pflegeheim (Foto aus einem Dokumentarfilm von Liz Wieskerstrauch)

Dabei konnte Urs F. anders als in diesem tragischen Fall des Jan H., der wegen "Erlösung" seiner Mutter zu drei Jahren Gefängnis verurteilt wurde,  ein völlig legales Sterben-Lassen seiner Mutter erreichen.


Wenn Sie diese Beratungsarbeit und den differenzierten Ansatz "Lebenshilfe und Sterbehilfe" unterstützen möchten: https://www.patientenverfuegung.de/meine-spendemein-foerder-beitrag

 

 

Seit 30.07.2010 amtlich: Wie Suizidhilfe juristisch folgenlos bleibt

Die relativ unspektakulär verlaufene Suizidbeihilfe bei der 77-jährigen Münchnerin Anna P. (Name geändert) hat gezeigt, dass und wie eine solche auch in Deutschland juristisch möglich ist. Die am Sterbebett anwesenden Familienmitglieder, zwei Töchter und ein Sohn, verständigten nach dem eingetretenen Freitod wie geplant die Polizei, legten alles offen.

In einer erst im September veröffentlichten Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft München I (125 Js 11736 / 09) vom 30.07.2010 (hier anonymisiert eingescant bei www.gesetzeskunde.de) wurde bestätigt, dass die Angehörigen trotz Garantenpflicht sich dank sorgfältiger Absicherungskriterien nicht der Unterlassung schuldig gemacht hatten – erst recht nicht eines Totschlags durch Unterlassen. mehr zum Fall

 

 

Sterben-Lassen (Behandlungsverzicht) hat Vorrang -

doch laut Dt. Hospiz-Stiftung hätte Erika K. am Leben erhalten werden müssen

 Leben an einem Schlauch

Wachkomapatientin Erika Küllmer, die Mutter von Elke Gloor, die  zusammen mit ihrem Anwalt Wolfgang Putz das Buch "Sterben dürfen" geschrieben hat (Foto in Originalgröße als 3. Bild auf Fotostrecke des SPIEGEL)Jahrelanges Leben am Ernährungs-Schlauch im Pflegeheim, amputierter Arm, gezogene Zähne, Luftröhrenschnitt zum Schleim absaugen. Lesen Sie: Das lange Leiden der Erika K. Nachdem alle rechtlichen Schritte zum Behandlungsabbruch am Veto des Pflegeheims gescheitert waren, griffen Tochten und ihr Anwalt RA Putz schließlich zum letzten Mittel: Dem Durchtrennen des Ernährungsschlauches. Am 25. Juni verkündete der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs sein Urteil, dem grundsätzliche Bedeutung beigemessen wird: Wolfgang Putz, der Rechtsanwalt der Familie, konnte sich eines "blütenreinen" Freispruch erfreuen. In erster Instanz war er wegen versuchten Totschlag durch "aktiven" Behandlungsabbruch vom Landgericht Fulda verurteilt worden. Die Dt. Hospizstiftung missbilligt das Urteil. Der "Tat" vorausgegangen war ein zermürbender langjähriger Rechtsstreit um ein humanes Sterben-Lassen von Erika Küllmer. Bezeichnenderweise nahm kein Lebensschützer und kein Hospizvertreter Anstoß an dem vorangegangenen bizarren Ablauf zum Lebenszwang, der durch das Pflegeheim inszeniert worden war (Polizeieinsatz, Hausverbot für die Angehörigen, erneute Krankenhauseinweisung, dort unbegleitetes, einsames Sterben der Patientin).

Im Gegenteil:

Die Deutsche Hospiz-Stiftung (DHS) warnt vor "Selbstjustiz", einem Dammbruch der Sterbehilfebefürworter und vor "Wild-West-Methoden" beim Behandlungsverzicht. Diese dürfe man rechtlich keinesfalls zulassen. "Patienten im Wachkoma sind keine Sterbenden“, so Eugen Brysch von der Deutsche Hospiz-Stiftung dazu. Vielmehr hätten alle Schwerstkranke ein Recht auf umfassende Versorgung und Pflege. Der Tag des Urteils erscheint der Deutschen Hospiz-Stiftung "als Schwarzer Tag für die Schwerstkranken in Deutschland".

Gita Neumann vom Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) meint, gerade eine Hospiz-Vereinigung muss sich fragen lassen: Warum soll ein Mensch in einem solchen Zustand nicht sterben dürfen, was ist so schlimm an einem Tod in Würde?"

Hier siehe auch Kontroversen und Gräben innerhalb Hospizbewegung

 

Humanes Sterben zu Hause ermöglichen

Die Bundesbeauftragte des HVD Gita Neumann, in Berlin Referentin Lebenshilfe. Sie wird hier in einer Reportage der BILD porträtiert.

Gita Neumann

Bei der Begleitung einer 88-jährigen, allein-stehenden Ruthi L. zuhause bis zu deren Tod (siehe Foto).

Suizidbeihilfe in Deutschland straflos wie in der Schweiz

" ... die offiziell erlaubte Schweizer Praxis – bei der in aller Regel nur aussichtslos Schwerstkranke Suizid-Beihilfe erhalten – (ähnelt insofern) der inoffiziellen in Deutschland: Man macht es für sich und fragt nicht nach dem Staat …“

Quelle: www.welt.de/deutschland/Unterstuetzung-beim-Suizid-bleibt-straffrei

 

"Schaltet mich ab" - warum blieb der Wille von Rosemarie Löw unbeachtet?

Der Fernsehbeitrag aus dem Klinikalltag "Schaltet mich ab" (2009) verdeutlicht die Bedeutung des am 25.6.2010 erfolgten BGH-Urteils. Danach ist auch das zivilrechtlich gebotene "aktive" Abschalten gemäß Patientenverfügung bzw. Patientenwille nicht strafbar.

 

Im Bild : Rosemarie Löw leidet an einer unheilbaren Lungenkrankheit. Ihrem bei vollem Bewußtsein erklärten Wunsch, sie unter Abschaltung der künstlichen Beatmung friedlich sterben zu lassen, kommen die Ärzte jedoch nicht nach - auch dann nicht, als sie mit Lungenentzündung ins Koma fällt. Sie wird erst soweit "wieder hergestellt", dass sie ins Pflegeheim zurück kann.

Dort stirbt sie - insgesamt viele Wochen nachdem sie nachhaltig geäußert hat, sie "sei am Ende", sie "können nicht mehr". Muss das weiterhin so sein? Warum zeigen sich ihre Ärzte so hilf- und ratlos und hat auch ein ethisches Konsil sie nicht weitergebracht?

 

Wenn Sie sich die Fotos in Großformat zumuten möchten:

Caritas-Pflegeheim lässt Wachkomapatientin lebend mumifizierenCaritas-Pflegeheim lässt Wachkomapatientin lebend mumifizieren

Siehe: Caritas-Pflegeheim lässt Bewohnerin mit schwersten Gehirnschädigungen lebend mumifizieren (Foto: Boris Forstner). Die Patientin konnte friedlich innerhalb weniger Tage sterben, nachdem – mit juristischer Hilfe – die künstliche Ernährung eingestellt wurde.

 

Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF): Ein Ausweg am Lebensende?

Die Mehrheit der Menschen hat den Wunsch, zu Hause zu sterben. Aber oft ist dieser Wunsch nicht erfüllbar und der Segen der Apparatemedizin wird womöglich zum lebensverlängernden Fluch.

Kann der freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit hier eine Lösung sein, um sein eigenes Leben selbstbestimmt zu beenden? Um der Frage nachzugehen, inwiefern diese Möglichkeit medizinisch, rechtlich und ethisch vertretbar ist, veranstaltete der Ernst Reinhardt Verlag am 10. Juni 2010 eine Podiumsdiskussion im Evangelischen Forum in München.

Den Anstoß zur Diskussion gab das im Ernst Reinhardt Verlag erschienene Buch „Ausweg am Lebensende“ von Dr. med. Boudewijn Chabot und Dr. rer. nat. Christian Walther. Neben Dr. med. Boudewijn Chabot, Gerontopsychiater und Sozialwissenschaftler [...] weiter ...

Auch in christlichen Kreisen wird FVNF als natürliches Sterben respektiert: http://www.fair-news.de/ Sterbebegleitung. Auch im evangelischen Magazin christmon war eine wohlwollende Rezension zu lesen.

Homepage der Autoren: http://www.fvnf.de/

 

Tipp: Informationen zu den wichtigsten Entwicklungen, Fallgeschichten, Urteilen usw. erhalten Sie ca. 2 mal im Monat über unseren kostenfreien pv-newsletter Anmeldung hier

Initiative (Mediziner, Ethiker, Humanisten, Christen) für Humanes Sterben

Laut Spiegel-Umfrage (2008) wird Sterbehilfe von einem Drittel der Ärzte in Deutschland befürwortet.

http://www.psycho.uni-duesseldorf.de/abteilungen/ebp/lehre/birnbacher.jpg

Eine Initiative hat sich – unabhängig von Verbänden oder Organisationen – auf der Seite www.prosterbehilfe.de informell zusammengefunden. Die Liste wird u. a. angeführt von namhaften Medizinethiker(inn)n, wie Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert (Mitglied des Deutschen Ethikrats) und Prof. Dieter Birnbacher (Universität Düsseldorf, siehe Foto). Zu den Unterzeichnern gehören Christen und Ärzte, die sich von den offiziellen Kirchen- und Ärztekammer-Verlautbarungen nicht gut vertreten fühlen. Jeder kann sich als Unterstützer dort eintragen.

Das Anliegen der Sterbebegleitung, Schmerz- und Beschwerdelinderung am Lebensende trägt seinen zutiefst humanen Sinn und Zweck in sich selbst. Hospizarbeit sollte nicht auf die Behauptung angewiesen sein, den Wunsch – etwa hochbetagter, rheuma- oder knochenschmerzgeplagter Menschen – nach Suizidhilfe aus der Welt schaffen zu können. Es bleibt in der Öffentlichkeit unverständlich, wenn mit großer Entschiedenheit Sterbebegleitung von Sterbehilfe abgegrenzt wird und vor einer Vermischung gewarnt wird (wie sie andere Länder wie z. B. Oregon / USA vorbildlich vorleben).

Die "gute" Hospiz- und Pallitativversorgung darf jedenfalls nicht als Alibi gegen die "böse" Suizidhilfe ins Feld geführt werden.

Zur Sterbehilfe gibt es teils weltanschaulich bedingte und auch leidenschaftlich ausgetragenen Debatten. Eine Zusammenschau der wichtigsten unterschiedlichen Positionen finden Sie hier.

 

Bedeutung und Grenzen der Hospizarbeit für Humanes Sterben

Obwohl in den letzten Jahren eine teils dynamische Entwicklung zugunsten einer verbesserten Palliativ- und Hospizversorgung gegeben hat, bleibt noch viel zu tun. Oft genug bleibt der Zugang erschwert, werden schwerkranke Patienten zwischen Pflegeheim und Krankenhaus hin- und hergeschoben. Eine gute Versorgung bei unheilbarer Erkrankung – vor allem auch Demenz – bleibt für die meisten unerreichbar und Palliativ- und Hospizangebote wirken oft nur als kleine rettende Inseln für sehr wenige Menschen, vor allem mit Krebs im finalen Stadium. Dabei ist der Ausbau von Palliativmedizin und -versorgung überfällig in allen Gliederungen des Gesundheitswesens, auch auf Intensivstationen und in Pflegeheimen.

 

Dazu bedarf es dringend einer Neuorientierung in der Aus- und Fortbildung aller Heilberufe, vor allem im ambulanten und auch im stationären Pflegebereich. Ebenso entschieden zu fordern ist der Ausbau der Geriatrie (Altersmedizin inkl. Neurologie, Orthopädie usw.) und die Verbesserung der Situation Pflegebedürftiger – inkl. Anspruch auf fachärztliche Versorgung in den Heimen und Beendigung des Pflegenotstandes in Krankenhäusern!


Humanes Sterben und Palliativmedizin:

Dr. de Ridder setzt sich für die Verbesserung der Situation Schwerstkranker und Sterbender ein

Dr. Michael de Ridder liest aus seinem Buch

Im SPIEGEL (gedruckte Ausgabe 21. März 2010), hier Interview mit Dr. Michael de Ridder: www.spiegel.de

Ihm wurde 2009 der Ossip-Flechtheim-Preis des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) verliehen, in dessen Kuratorium in Berlin er tätig ist.

Patientenschutz und Humanes Sterben heißt: Das Recht auf angemessene Behandlung, menschenwürdige Pflege und Begleitung, die das Dasein unabhängig von Art und Grad der Erkrankung lebens­wert erhalten. Und das nicht nur mittels Hospizversorgung, sondern auch mittels palliativer Geriatrie und Begleitung zum Tod von alten, nicht an Krebs erkrankten Menschen zu Hause unter Verzicht auf eine Krankenhauseinweisung. Entscheidend dabei ist das individuelle Selbst­bestimmungs­recht gegen unerwünschte medizinische Maßnahmen sowie für die Beibehaltung von Linderung und Schmerztherapie – vor allem, aber nicht nur am Lebensende.