Im humanistischen Sinne gehören hospizliche Sterbebegleitung, Palliativ-Care, Hilfe zum humanen Sterben, kurz Fürsorge und Selbstbestimmung untrennbar zusammen.
Der Humanistische Verband und seine Hospizdienste bieten auch Trauerhilfe und Trost für Angehörige an.
(Foto: Urs. F. mit seiner bewusstlosen Mutter, aus dem Dokumentationsfilm "Sterbehilfe" von Liz Wieskerstrauch)
Patientenschutz ist etwas anderes als "fundamentaler" Lebensschutz und hat sich ausschließlich am Wohl und an den Bedürfnissen des Einzelnen zu orientieren.
Patienten haben das Recht auf angemessene Schmerztherapie und menschenwürdige Begleitung, Pflege und Behandlung, die das Dasein bis zuletzt lebenswert erhalten. Und das nicht nur mittels Hospizversorgung, sondern auch mittels palliativer Geriatrie.
Patientenschutz heißt ebenso, das individuelle Selbstbestimmungsrecht gegen unerwünschte medizinische Maßnahmen zu garantieren – unabhängig vom Grad der Erkrankung.
Die Bundesbeauftrage des HVD Gita Neumann, in Berlin Lebenshelferin und Begleiterin auch bis in den Tod, wird hier in einer Reportage der BILD-Zeitung porträtiert.
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Zur Sterbehilfe gibt es teils weltanschaulich bedingte und auch leidenschaftlich ausgetragenen Debatten. Eine Zusammenschau der wichtigsten unterschiedlichen Positionen finden Sie hier.
Die verfasste Hospizbewegung (Deutscher Hospiz- und PalliativVerband, DHPV) kann natürlich keinen Alleinvertretungsanspruch auf ein humanes Lebensende in Würde erheben. Ehrlicherweise kann hospizliche Versorgung schon deshalb nicht "die Alternative" zur Sterbehilfe sein, weil die Mehrzahl aller Menschen gar nicht als potentielle Hospizpatienten in Frage kommen. Denn dazu müssten sie sterbenskrank sein bzw. ein zum baldigen Tod führendes (Krebs-)Leiden haben, zudem voll bewußtseinsfähig sein und noch zu Hause wohnen. D.h. pflegebedürftige, gar demente Heimbewohner haben keinen Anspruch zum Sterben im Hospiz - was oft verschwiegen wird.
Eine unehrliche bzw. anmaßende Haltung kann zudem dazu führen, dass missliebiger Träger von anerkannter Hospizarbeit aus dem Hospizverband DHPV ausgegrenzt werden oder dass sich zwischen spirituellem und palliativmedizinischem Selbstverständnis der Sterbebetreuung ein Graben auftut wie hier in Stuttgart zu beobachten.
Laut Spiegel-Umfrage (2008) wird Sterbehilfe von einem Drittel der Ärzte in Deutschland befürwortet. Eine Initiative hat sich – unabhängig von Verbänden oder Organisationen – auf der Seite www.prosterbehilfe.de informell zusammengefunden. Die Liste wird u. a. angeführt von einem Mitglied des Deutschen Ethikrates. Zu den Unterzeichnern gehören Christen und Ärzte, die sich von den offiziellen Kirchen- und Ärztekammer-Verlautbarungen nicht gut vertreten fühlen. Jeder kann sich als Unterstützer dort eintragen.
Das Anliegen der Sterbebegleitung, Schmerz- und Beschwerdelinderung am Lebensende trägt seinen zutiefst humanen Sinn und Zweck in sich selbst. Es sollte deshalb nicht auf die Behauptung angewiesen sein, den Wunsch – etwa hochbetagter, rheuma- oder knochenschmerzgeplagter Menschen – nach Suizidhilfe aus der Welt zu schaffen. Es muss auch nicht vor einer Vermischung von Palliativmedizin und Formen der Sterbeverkürzung gewarnt werden, wie sie in einigen anderen Ländern (z. B. in Oregon / USA) vorbildlich vorgelebt oder auch in Belgien praktiziert wird. Die "gute" Hospiz- und Pallitativversorgung soll nicht als Alibi gegen die "böse" Suizidhilfe ins Feld geführt werden.
Möglichkeiten zum gewünschten Hinüberdämmern, zum konsequenten Sterben-Lassen (ggf. durch freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit), zum freiverantwortlichen Suizid u. ä. gehen über herkömmliche (hospizliche) Sterbebegleitung hinaus. Andererseits sind sie nicht mit so genannter "aktiver Sterbehilfe" gleichzusetzen. Die "Freigabe" der Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) muss für Deutschland nicht gefordert werden – entsprechende Regelungen in unseren Nachbarländern sollten aber ebensowenig verdammt werden. Dabei sind sicher gesellschaftliche und allgemeine Konsequenzen mitzudenken.
Aber: Wenn ein willensfähiger Schwerstkranker sein Weiterleben nachhaltig für ein größeres Übel hält als den Tod und/oder wenn ein rechtfertigender Notstand (z. B. qualvolles Ersticken-Müssen) vorliegt, wird jeder ethisch empfindsame Mensch wohl auch den Gedanken an Hilfe zum Sterben zulassen wollen.
Zumindest sind die heute schon praktizierten und prinzipiell zulässigen Möglichkeiten vom Tabu des vermeintlich Gesetzeswidrigen und Amoralischen zu befreien:
Obwohl in den letzten Jahren eine teils dynamische Entwicklung zugunsten einer verbesserten Palliativ- und Hospizversorgung gegeben hat, bleibt noch viel zu tun. Oft genug bleibt der Zugang erschwert, werden schwerkranke Patienten zwischen Pflegeheim und Krankenhaus hin- und hergeschoben. Eine gute Versorgung bei unheilbarer Erkrankung - vor allem auch Demenz - bleibt für die meisten unerreichbar und Palliativ- und Hospizangebote wirken oft nur als kleine rettende Inseln für sehr wenige Menschen, vor allem mit Krebs im finalen Stadium. Der Ausbau von Palliativmedizin und -versorgung ist überfällig - allerdings in allen Gliederungen des Gesundheitswesens, z. B. auch auf Intensivstationen.
Hierzu bedarf es einer Neuorientierung in der Aus- und Fortbildung aller Heilberufe, vor allem im ambulanten und auch im stationären Pflegebereich. Ebenso vehement zu fordern ist der Ausbau der Geriatrie (Altersmedizin incl. Neurologie, Orthopädie usw.) und die Verbesserung der Situation Pflegebedürftiger – incl. Anspruch auf fachärztliche Versorgung in den Heimen!
Denn inzwischen geht es bei den vielfältigen Unzulänglichkeiten in der Heimversorgung nicht nur um die üblichen Mängel bei der Pflege, sondern auch um einen Notstand der medizinischen Versorgung.