Fürsorglichkeit und Selbstbestimmung gehören untrennbar zusammen, palliative Sterbebegleitung und erwünschte Hilfe zum Sterben sind im humanistischen Sinne keine Gegensätze.
Der Humanistische Verband und seine Hospizdienste bieten auch Trauerhilfe und Trost für Angehörige an.
(Foto: Urs F. mit seiner Mutter, aus dem Dokumentationsfilm von Liz Wieskerstrauch)

Im SPIEGEL (gedruckte Ausgabe 21. März 2020), hier Interview mit Dr. Michael de Ridder: www.spiegel.de
De Ridder setzt sich seit Jahren für Palliativmedizin und die Verbesserung der Situation Schwerpflegebedürftiger ein. Ihm wurde 2009 der Ossip-Flechtheim-Preis des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) verliehen, in dessen Beirat er tätig ist.
Dr. de Ridder ist mit seiner Auffassung zur ärztlichen Suizidhilfe bei Schwerstkranken längst nicht mehr allein. Selbst Bundesärztekammerpräsident Prof. Hoppe musste nach einer Ärztebefragung nun einlenken. Siehe Hintergründe hier
Bezeichnenderweise nahm kein Lebensschützer und kein Hospizvertreter Anstoß an dem vorangegangenen bizarren Ablauf zum Lebenszwang, der durch das Pflegeheim inszeniert worden war (Polizeieinsatz, Hausverbot für die Angehörigen, erneute Krankenhauseinweisung, dort unbegleitetes, einsames Sterben der Patientin).
Im Gegenteil:
Die Deutsche Hospiz-Stiftung (DHS) warnt vor "Selbstjustiz", einem Dammbruch der Sterbehilfebefürworter und vor "Wild-West-Methoden" beim Behandlungsverzicht. Diese dürfe man rechtlich keinesfalls zulassen. "Patienten im Wachkoma sind keine Sterbenden“, so Eugen Brysch von der Deutsche Hospiz-Stiftung dazu. Vielmehr hätten alle Schwerstkranke ein Recht auf umfassende Versorgung und Pflege. Brysch gibt die Schuld für den dramatischen Verlauf nicht der Pflegeheimleitung, welche Polizeieinsatz und Hausverbot gegen die Angehörigen erwirkt haben. Sondern er macht Anwalt Putz verantwortlich, der die Schuld daran trage, dass es am Ende "nur Verlierer" gegeben habe. Der Tag des Urteils erscheint der Deutschen Hospiz-Stiftung "als Schwarzer Tag für die Schwerstkranken in Deutschland".
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Siehe: Caritas-Pflegeheim lässt Bewohnerin mit schwersten Gehirnschädigungen lebend mumifizieren (Foto: Boris Forstner). Die Patientin konnte friedlich innerhalb weniger Tage sterben, nachdem - mit juristischer Hilfe - die künstliche Ernährung eingestellt wurde.
Die Bundesbeauftragte des HVD Gita Neumann, in Berlin Referentin Lebenshilfe. Sie wird hier in einer Reportage der BILD-Zeitung porträtiert.

Bei der Begleitung einer 88-jährigen, allein-stehenden Seniorin zuhause bis zu deren Tod (siehe Foto).
"Es ist infam und ungeheuerlich, wie die Hospiz-Stiftung den Tod nach erzwungener Krankenhauseinweisung von Erika K. unter unwürdigsten Umständen nun RA Putz in die Schuhe schiebt", empört sich Gita Neumann vom Humanistischen Verband Deutschlands (HVD). Dieser habe immerhin unter Einbeziehung von behandelndem Arzt und Vormundschaftsgericht mit der Pflegeheimleitung über ein Jahr lang den Kompromiss zum Sterben-Lassen gesucht und eine Lösung im Konsens vorbereitet. Man müsse gerade eine Hospiz-Vereinigung zur Sterbebegleitung auch fragen: "Warum soll ein Mensch in einem solchen Zustand nicht sterben dürfen, was ist so schlimm an einem Tod in Würde?"
Der Humanistische Verband Deutschland betont die Zivilcourage von RA Putz und bewertet die von ihm bewirkte strafrechtliche Grundsatzentscheidung als positiv und folgerichtig.
„Die dramatischen Streitfälle am Bett von Schwerkranken und Sterbenden, die alle Beteiligten schwer belasten, werden sich nunmehr erheblich reduzieren lassen“, kommentiert Gita Neumann, die auch Beauftragte des HVD für Patientenverfügung und Humanes Sterben ist.
Hier siehe auch Kontroversen und Gräben innerhalb Hospizbewegung
Die Mehrheit der Menschen hat den Wunsch, zu Hause zu sterben. Aber oft ist dieser Wunsch nicht erfüllbar und der Segen der Apparatemedizin wird womöglich zum lebensverlängernden Fluch.
Kann der freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit hier eine Lösung sein, um sein eigenes Leben selbstbestimmt zu beenden? Um der Frage nachzugehen, inwiefern diese Möglichkeit medizinisch, rechtlich und ethisch vertretbar ist, veranstaltete der Ernst Reinhardt Verlag am 10. Juni 2010 eine Podiumsdiskussion im Evangelischen Forum in München.
Den Anstoß zur Diskussion gab das im Ernst Reinhardt Verlag erschienene Buch „Ausweg am Lebensende“ von Dr. med. Boudewijn Chabot und Dr. rer. nat. Christian Walther. Die Diskussion wurde von Ulrike Ostner vom Bayerischen Rundfunk moderiert. Neben Dr. med. Boudewijn Chabot, Gerontopsychiater und Sozialwissenschaftler [ ... ] weiter
Auch in christlichen Kreisen wird FVNF als natürliches Sterben vorsichtig befürwortet, bzw. nicht abgelehnt: http://www.fair-news.de/ Sterbebegleitung. Siehe auch Buchtipp im evangelischen Magazin chrismon
Homepage der Autoren: http://www.fvnf.de/
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Laut Spiegel-Umfrage (2008) wird Sterbehilfe von einem Drittel der Ärzte in Deutschland befürwortet.

Eine Initiative hat sich – unabhängig von Verbänden oder Organisationen – auf der Seite www.prosterbehilfe.de informell zusammengefunden. Die Liste wird u. a. angeführt von namhaften Medizinethiker(inn)n, wie Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert (Mitglied des Deutschen Ethikrats) und Prof. Dieter Birnbacher (Universität Düsseldorf). Zu den Unterzeichnern gehören Christen und Ärzte, die sich von den offiziellen Kirchen- und Ärztekammer-Verlautbarungen nicht gut vertreten fühlen. Jeder kann sich als Unterstützer dort eintragen.
Das Anliegen der Sterbebegleitung, Schmerz- und Beschwerdelinderung am Lebensende trägt seinen zutiefst humanen Sinn und Zweck in sich selbst. Es sollte deshalb nicht auf die Behauptung angewiesen sein, den Wunsch – etwa hochbetagter, rheuma- oder knochenschmerzgeplagter Menschen – nach Suizidhilfe aus der Welt schaffen zu können. Es bleibt in der Öffentlichkeit unverständlich, wenn mit großer Entschiedenheit Sterbebegleitung von Sterbehilfe abgegrenzt wird und vor einer Vermischung gewarnt wird (wie sie andere Länder wie z. B. Oregon / USA vorbildlich vorleben)
Die "gute" Hospiz- und Pallitativversorgung darf jedenfalls nicht als Alibi gegen die "böse" Suizidhilfe ins Feld geführt werden.
Zur Sterbehilfe gibt es teils weltanschaulich bedingte und auch leidenschaftlich ausgetragenen Debatten. Eine Zusammenschau der wichtigsten unterschiedlichen Positionen finden Sie hier.
Obwohl in den letzten Jahren eine teils dynamische Entwicklung zugunsten einer verbesserten Palliativ- und Hospizversorgung gegeben hat, bleibt noch viel zu tun. Oft genug bleibt der Zugang erschwert, werden schwerkranke Patienten zwischen Pflegeheim und Krankenhaus hin- und hergeschoben. Eine gute Versorgung bei unheilbarer Erkrankung - vor allem auch Demenz - bleibt für die meisten unerreichbar und Palliativ- und Hospizangebote wirken oft nur als kleine rettende Inseln für sehr wenige Menschen, vor allem mit Krebs im finalen Stadium. Dabei ist der Ausbau von Palliativmedizin und -versorgung überfällig in allen Gliederungen des Gesundheitswesens, auch auf Intensivstationen und in Pflegeheimen.
Dazu bedarf es dringend einer Neuorientierung in der Aus- und Fortbildung aller Heilberufe, vor allem im ambulanten und auch im stationären Pflegebereich. Ebenso entschieden zu fordern ist der Ausbau der Geriatrie (Altersmedizin incl. Neurologie, Orthopädie usw.) und die Verbesserung der Situation Pflegebedürftiger – incl. Anspruch auf fachärztliche Versorgung in den Heimen!
Denn inzwischen geht es bei den vielfältigen Unzulänglichkeiten in der Heimversorgung nicht nur um die üblichen Mängel bei der Pflege, sondern auch um einen Notstand der medizinischen Versorgung.
Patientenschutz und Humanes Sterben heißt: Das Recht auf angemessener Behandlung, menschenwürdige Pflege und Begleitung, die das Dasein unabhängig von Art und Grad der Erkrankung lebenswert erhalten. Und das nicht nur mittels Hospizversorgung, sondern auch mittels palliativer Geriatrie und Begleitung zum Tod von alten, nicht an Krebs erkrankten Menschen zu Hause unter Verzicht auf eine Krankenhauseinweisung.
Patientenschutz und Humanes Sterben heißt ebenso: Das individuelle Selbstbestimmungsrecht gegen unerwünschte medizinische Maßnahmen unter Beibehaltung von Linderung und Schmerztherapie - vor allem, aber nicht nur am Lebensende.