Bezeichnenderweise nahm kein Lebensschützer und kein Hospizvertreter Anstoß an dem vorangegangenen bizarren Ablauf zum Lebenszwang, der durch das Pflegeheim inszeniert worden war (Polizeieinsatz, Hausverbot für die Angehörigen, erneute Krankenhauseinweisung, dort unbegleitetes, einsames Sterben der Patientin).
Im Gegenteil:
Die Deutsche Hospiz-Stiftung (DHS) warnt vor "Selbstjustiz", einem Dammbruch der Sterbehilfebefürworter und vor "Wild-West-Methoden" beim Behandlungsverzicht. Diese dürfe man rechtlich keinesfalls zulassen. "Patienten im Wachkoma sind keine Sterbenden“, so Eugen Brysch von der Deutsche Hospiz-Stiftung dazu. Vielmehr hätten alle Schwerstkranke ein Recht auf umfassende Versorgung und Pflege. Der Tag des Urteils erscheint der Deutschen Hospiz-Stiftung "als Schwarzer Tag für die Schwerstkranken in Deutschland".
Gita Neumann vom Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) meint, gerade eine Hospiz-Vereinigung muss sich fragen lassen:
"Warum soll ein Mensch in einem solchen Zustand nicht sterben dürfen, was ist so schlimm an einem Tod in Würde?"
Sie dankt RA Putz für seine einzigartige Zivilcourage und meint: „Die dramatischen Streitfälle am Bett von Schwerkranken und Sterbenden, die alle Beteiligten schwer belasten, werden sich nunmehr erheblich reduzieren lassen“.
Hier siehe auch Kontroversen und Gräben innerhalb Hospizbewegung
Fürsorglichkeit und Selbstbestimmung gehören im humanistischen Sinn untrennbar zusammen.

Palliativ-hospizliche Sterbebegleitung und erwünschte Hilfe zum Sterben sind keine Gegensätze. Dies zeigte sich auch hier, wenn Ärzte vorbehaltlos und offen miteinander ins Gespräch kommen.
Der Humanistische Verband möchte in Zukunft mit solchen Veranstaltungen "ideologische" Schranken überwinden, für welche Menschen in unserem Land auch kaum Verständnis haben. Er unterhält selbst zahlreiche Hospizdienste (ambulant und stationär; auch interkulturell und für Kinden), bietet Trauerhilfe an und gewährt zum humanen Sterben besonders Unterstützung für (Förder-)Mitglieder und deren Angehörige .
Dabei ist der Ausbau von Palliativmedizin und -versorgung überfällig in allen Gliederungen des Gesundheitswesens, auch auf Intensivstationen und in Pflegeheimen.

(Urs F. mit seiner Mutter im Pflegeheim, der vom Humanistischen Verband Unterstützung erhielt - hier Foto aus einem Dokumentarfilm von Liz Wieskerstrauch)
Inzwischen geht es bei den vielfältigen Unzulänglichkeiten in der Heimversorgung nicht nur um die weitgehend bekannten Mängel bei der Pflege, sondern auch um einen Notstand der medizinischen Versorgung.
Die Bundesbeauftragte des HVD Gita Neumann, in Berlin Referentin Lebenshilfe. Sie wird hier in einer Reportage der BILD-Zeitung porträtiert.

Bei der Begleitung einer 88-jährigen, allein-stehenden Ruthi L. zuhause bis zu deren Tod (siehe Foto).
" ... die offiziell erlaubte Schweizer Praxis – bei der in aller Regel nur aussichtslos Schwerstkranke Suizid-Beihilfe erhalten – (ähnelt insofern) der inoffiziellen in Deutschland: Man macht es für sich und fragt nicht nach dem Staat …“
Quelle: www.welt.de/deutschland/Unterstuetzung-beim-Suizid-bleibt-straffrei
Die relativ unspektakulär verlaufene Suizidbeihilfe bei der 77-jährigen Münchnerin Anna P. (Name geändert) hat gezeigt, dass und wie eine solche auch in Deutschland juristisch möglich ist. Die am Sterbebett anwesenden Familienmitglieder, zwei Töchter und ein Sohn, verständigten nach dem eingetretenen Freitod wie geplant die Polizei, legten alles offen.
In einer erst im September veröffentlichten Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft München I (125 Js 11736 / 09) vom 30.07.2010 (hier anonymisiert eingescant bei www.gesetzeskunde.de) wurde bestätigt, dass die Angehörigen trotz Garantenpflicht sich dank sorgfältiger Absicherungskriterien nicht der Unterlassung schuldig gemacht hatten – erst recht nicht eines Totschlags durch Unterlassen. mehr zum Fall
Der Fernsehbeitrag aus dem Klinikalltag "Schaltet mich ab" (2009) verdeutlicht die Bedeutung des am 25.6.2010 erfolgten BGH-Urteils. Danach ist auch das zivilrechtlich gebotene "aktive" Abschalten gemäß Patientenverfügung bzw. Patientenwille nicht strafbar.

Im Bild : Rosemarie Löw leidet an einer unheilbaren Lungenkrankheit. Ihrem bei vollem Bewußtsein erklärten Wunsch, sie unter Abschaltung der künstlichen Beatmung friedlich sterben zu lassen, kommen die Ärzte jedoch nicht nach - auch dann nicht, als sie mit Lungenentzündung ins Koma fällt. Sie wird erst soweit "wieder hergestellt", dass sie ins Pflegeheim zurück kann.
Dort stirbt sie - insgesamt viele Wochen nachdem sie nachhaltig geäußert hat, sie "sei am Ende", sie "können nicht mehr". Muss das weiterhin so sein? Warum zeigen sich ihre Ärzte so hilf- und ratlos und hat auch ein ethisches Konsil sie nicht weitergebracht?
Siehe: Caritas-Pflegeheim lässt Bewohnerin mit schwersten Gehirnschädigungen lebend mumifizieren (Foto: Boris Forstner). Die Patientin konnte friedlich innerhalb weniger Tage sterben, nachdem – mit juristischer Hilfe – die künstliche Ernährung eingestellt wurde.

Im SPIEGEL (gedruckte Ausgabe 21. März 2020), hier Interview mit Dr. Michael de Ridder: www.spiegel.de
Ihm wurde 2009 der Ossip-Flechtheim-Preis des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) verliehen, in dessen Kuratorium in Berlin er tätig ist.
Dr. de Ridder ist mit seiner Auffassung, dass auch ärztliche Suizidhilfe bei Schwerstkranken nicht tabuisiert werden darf, längst nicht mehr allein. Selbst Bundesärztekammerpräsident Prof. Hoppe musste nach einer Ärztebefragung nun einlenken. Siehe Hintergründe hier ...
Die Mehrheit der Menschen hat den Wunsch, zu Hause zu sterben. Aber oft ist dieser Wunsch nicht erfüllbar und der Segen der Apparatemedizin wird womöglich zum lebensverlängernden Fluch.
Kann der freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit hier eine Lösung sein, um sein eigenes Leben selbstbestimmt zu beenden? Um der Frage nachzugehen, inwiefern diese Möglichkeit medizinisch, rechtlich und ethisch vertretbar ist, veranstaltete der Ernst Reinhardt Verlag am 10. Juni 2010 eine Podiumsdiskussion im Evangelischen Forum in München.
Den Anstoß zur Diskussion gab das im Ernst Reinhardt Verlag erschienene Buch „Ausweg am Lebensende“ von Dr. med. Boudewijn Chabot und Dr. rer. nat. Christian Walther. Neben Dr. med. Boudewijn Chabot, Gerontopsychiater und Sozialwissenschaftler [...] weiter ...
Auch in christlichen Kreisen wird FVNF als natürliches Sterben respektiert: http://www.fair-news.de/ Sterbebegleitung. Auch im evangelischen Magazin christmon war eine wohlwollende Rezension zu lesen.
Homepage der Autoren: http://www.fvnf.de/
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Laut Spiegel-Umfrage (2008) wird Sterbehilfe von einem Drittel der Ärzte in Deutschland befürwortet.

Eine Initiative hat sich – unabhängig von Verbänden oder Organisationen – auf der Seite www.prosterbehilfe.de informell zusammengefunden. Die Liste wird u. a. angeführt von namhaften Medizinethiker(inn)n, wie Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert (Mitglied des Deutschen Ethikrats) und Prof. Dieter Birnbacher (Universität Düsseldorf, siehe Foto). Zu den Unterzeichnern gehören Christen und Ärzte, die sich von den offiziellen Kirchen- und Ärztekammer-Verlautbarungen nicht gut vertreten fühlen. Jeder kann sich als Unterstützer dort eintragen.
Das Anliegen der Sterbebegleitung, Schmerz- und Beschwerdelinderung am Lebensende trägt seinen zutiefst humanen Sinn und Zweck in sich selbst. Hospizarbeit sollte nicht auf die Behauptung angewiesen sein, den Wunsch – etwa hochbetagter, rheuma- oder knochenschmerzgeplagter Menschen – nach Suizidhilfe aus der Welt schaffen zu können. Es bleibt in der Öffentlichkeit unverständlich, wenn mit großer Entschiedenheit Sterbebegleitung von Sterbehilfe abgegrenzt wird und vor einer Vermischung gewarnt wird (wie sie andere Länder wie z. B. Oregon / USA vorbildlich vorleben).
Die "gute" Hospiz- und Pallitativversorgung darf jedenfalls nicht als Alibi gegen die "böse" Suizidhilfe ins Feld geführt werden.
Zur Sterbehilfe gibt es teils weltanschaulich bedingte und auch leidenschaftlich ausgetragenen Debatten. Eine Zusammenschau der wichtigsten unterschiedlichen Positionen finden Sie hier.
Obwohl in den letzten Jahren eine teils dynamische Entwicklung zugunsten einer verbesserten Palliativ- und Hospizversorgung gegeben hat, bleibt noch viel zu tun. Oft genug bleibt der Zugang erschwert, werden schwerkranke Patienten zwischen Pflegeheim und Krankenhaus hin- und hergeschoben. Eine gute Versorgung bei unheilbarer Erkrankung – vor allem auch Demenz – bleibt für die meisten unerreichbar und Palliativ- und Hospizangebote wirken oft nur als kleine rettende Inseln für sehr wenige Menschen, vor allem mit Krebs im finalen Stadium. Dabei ist der Ausbau von Palliativmedizin und -versorgung überfällig in allen Gliederungen des Gesundheitswesens, auch auf Intensivstationen und in Pflegeheimen.
Dazu bedarf es dringend einer Neuorientierung in der Aus- und Fortbildung aller Heilberufe, vor allem im ambulanten und auch im stationären Pflegebereich. Ebenso entschieden zu fordern ist der Ausbau der Geriatrie (Altersmedizin inkl. Neurologie, Orthopädie usw.) und die Verbesserung der Situation Pflegebedürftiger – inkl. Anspruch auf fachärztliche Versorgung in den Heimen und Beendigung des Pflegenotstandes in Krankenhäusern!
Patientenschutz und Humanes Sterben heißt: Das Recht auf angemessene Behandlung, menschenwürdige Pflege und Begleitung, die das Dasein unabhängig von Art und Grad der Erkrankung lebenswert erhalten. Und das nicht nur mittels Hospizversorgung, sondern auch mittels palliativer Geriatrie und Begleitung zum Tod von alten, nicht an Krebs erkrankten Menschen zu Hause unter Verzicht auf eine Krankenhauseinweisung. Entscheidend dabei ist das individuelle Selbstbestimmungsrecht gegen unerwünschte medizinische Maßnahmen sowie für die Beibehaltung von Linderung und Schmerztherapie – vor allem, aber nicht nur am Lebensende.