Warum es nie zu früh ist …
Gedanken an Krankheiten und Tod sind unangenehm. Aber wer sein Leben selbstbestimmt gestalten will, der sollte sich auch über sein Lebensende Gedanken machen.
Sorgen Sie frühzeitig vor. Mit unserer Standard-Patientenverfügung legen Sie fest, welche Behandlungen Sie sich wünschen und welche nicht, wenn ein baldiger Tod wahrscheinlich ist. Das kann zum Beispiel eine schwere Erkrankung im Endstadium sein, eine schwere Gehirnschädigung oder ein weit fortgeschrittener Hirnabbauprozess.
Die Standard-Patientenverfügung erfüllt die hohen Anforderungen des BGH-Urteils. So sind vor ungewollten Behandlungen geschützt und Ihre Bevollmächtigen erhalten die notwendige Klarheit zur Durchsetzung Ihres Willens.
Die Standard Patientenverfügung ist rechtssicher, individuell auf Sie zugeschnitten und nach Prüfung durch uns sofort ohne Notar gültig.