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Bundesregierung plant Verbot der gewerblichen Suizidhilfe – FDP verhindert Ausweitung

24. Apr 2012

<< … Union und FDP vereinbarten jüngst im Koalitionsausschuss, ein Gesetz zum Verbot gewerbsmäßiger Sterbehilfe auf den Weg zu bringen. Würde dabei der Begriff gewerbsmäßig auf seine landläufige Bedeutung der Gewinnerzielung beschränkt, so wäre künftig die Suizid-Beihilfe aus kommerziellem Interesse verboten aber die Beihilfe ohne finanzielle Ziele faktisch erlaubt.

Verboten zwar ist die Beihilfe zur Selbsttötung in Deutschland ohnehin nicht, weil der Freitod keine Straftat ist und die Beihilfe dazu folglich auch keine ist. Doch bislang galt die Suizid-Assistenz als verboten, zumal sie den Ärzten standesrechtlich untersagt ist.

Ex-Senator Kusch leistet Sterbehilfe in Verein

Wenn jetzt aber ein Verbot der Sterbehilfe mit Gewinnerzielungsabsicht käme, wäre die nicht-kommerzielle Beihilfe rechtlich entlastet. Und dann könnte der frühere Hamburger Justizsenator  Roger Kusch Ruhe haben.

Kusch nämlich hat nach eigenen Angaben aufgehört, kommerzielle Freitodbegleitungen anzubieten, die er 2008 vier Mal leistete. Heute beschränkt sich Kusch auf die Mitarbeit im Verein SterbeHilfeDeutschland, der 2009 gegründet wurde, mittlerweile 240 Mitglieder hat und in insgesamt 48 Fällen Suizid-Beihilfe für Mitglieder leistete.

Dieser Verein orientiert sich an der Satzung von Exit, nimmt 100 Euro Mitgliedsbeitrag pro Jahr und verlangt keine zusätzlichen Abgaben bei der Suizid-Beihilfe.

 

FDP will Verbot auf kommerzielle Organisationen beschränken

Dass dieser Verein wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht nun nicht unter das Verbotsgesetz fallen könnte, sorgt in der Koalition für Streit. Viele in der Union möchten gerade SterbeHilfeDeutschland stoppen oder Dignitas Deutschland in Hannover, wo meist Suizid-Beihilfen in der Schweiz bei Dignitas vermittelt werden.

Die FDP ist entschlossen, das Verbot auf kommerzielle Organisationen zu beschränken. Wir wollen niemanden strafrechtlich belangen, der aus altruistischen Motiven und ohne jede Gewinnerzielungsabsicht Menschen in auswegloser Lage berät, sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete  Michael Kauch “Welt Online.

Unter Strafe zu stellen sei die gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung, die Liberalen fänden es richtig, dass mit Angeboten zur Sterbehilfe keine finanziellen Profite gemacht werden sollen. Daher unterstütze man das Verbot der gewerbsmäßigen Vermittlung. Aber: Weitergehende Forderungen lehnen wir ab.,,,,>>

 

 Quelle und mehr:

http://www.welt.de/politik/deutschland/Koalition-streitet ueber-Sterbehilfegesetz