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Professor fordert: Christliche Sozialethik muss neue Antworten finden

10. Nov 2008

Prof. Dr. Klaus-M. Kodalle hat über die Universität Jena die folgende Presseerklärung veröffentlichen lassen. Er kritisiert darin die Auffassung von Bischof W. Huber (Ratsvorsitzender der EKD), der vorige Woche bekräftigt hatte, jede Form der “aktiven Sterbehilfe” stelle eine “Bankrotterklärung der Menschlichkeit” dar. Laut einer dpa-Meldung vom 25. März 2004 haben die beiden großen Kirchen in Deutschland erneut vor einer gesetzlichen Neuregelung gewarnt.

(Kodalle von der FSU Jena, Lehrstuhl für Praktische Philosophie/Ethik, hat 2003 ein Buch mit dem Titel “Das Recht auf ein Sterben in Würde” herausgegeben. Er gehört zu den ersten Unterstützern der 10 Eckpunkte des Humanistischen Verbandes Deutschlands “Autonomie am Lebensende” für eine umfassende gesetzliche Neuregelung, siehe www.patientenverfuegung.de/Patientenverfügung/pro-sterbehilfe.htm). Die Presserklärung lautet wörtlich:

“Die in Deutschland gängige Unterscheidung von passiver, indirekter und aktiver Sterbehilfe ist grundsätzlich gesehen unhaltbar. In der philosophischen Ethik-Diskussion besteht weitgehend Einigkeit, dass in einer konkreten Situation “Tun” und “Unterlassen” im gleichen Sinne kausal wirksam den Tod herbeiführen können. Ebenso besteht weitgehend Einigkeit, dass es angesichts eines elenden Endes für einen Menschen mit seinem Verständnis von Würde (die er und kein anderer bestimmt!) vereinbar ist, den Tod herbeizuwünschen und gegebenenfalls herbeizuführen. Falls er ihn sich nicht mehr selber geben kann, kann auch die assistierte Sterbehilfe ethisch durchaus vertretbar sein wenn nur die Willensbekundung des Betreffenden eindeutig ist.

Das Verhältnis zum eigenen Tod hat sich in Konsequenz medizintechnischer Fortschritte radikal geändert. Sozialer Tod, psychischer Tod und physischer Tod fallen (anders als in früheren Zeiten) immer mehr auseinander. Wer an seine eigene Würde in der Endphase des Lebens denkt, muss deshalb bereits zu Lebzeiten Vorkehrungen treffen, wie er sterben und wie er nicht sterben möchte.

Die deutschen Bischöfe täten gut daran, dieser veränderten ethischen Situation einfühlsam Rechnung zu tragen, anstatt gebetsmühlenartig immer die gleichen Vorurteile zu verbreiten. Im Zeichen einer ängstlichen und von Unsicherheit geprägten blinden Strategie der Lebenserhaltung (“Garantenpflicht”) wird in der letzten Phase des Lebens bei vielen Menschen sehr viel Unheil angerichtet. Viele Bürgerinnen und Bürger spüren das, weswegen sie mehrheitlich den Aspekten aktiver Sterbehilfe aufgeschlossener gegenüberstehen als Ärzteverbände, Politiker und Kirchen. Was nicht passieren darf, ist, dass nachdenkliche und vorsorgende Menschen in eine Art “Sterbetourismus” genötigt werden. Den Bischöfen ist im Übrigen ins Stammbuch zu schreiben, dass man diese ethische Problematik auch im europäischen Kontext sehen sollte. In einigen unserer Nachbarländer jedenfalls wird die aktive Sterbehilfe auch in katholischen Krankenhäusern praktiziert.

Professor Kodalle, der viele Jahre in einer Evangelisch-Theologischen Fakultät gelehrt hat, hält es für unerlässlich, dass sich die christliche Sozialethik in die schwierige Debatte um das Recht auf ein Sterben in Würde einbringt. Dazu ist es allerdings erforderlich, dass man zunächst einmal die Realitäten in unseren Altenheimen und Krankenhäusern (Intensivstationen) überhaupt zur Kenntnis nimmt und erkennt, dass das Verhältnis zum eigenen Sterben in den Zeiten der medizinischen Hochtechnologie eine Herausforderung an die Ethik darstellt, der man mit traditionellen Antworten nicht mehr gerecht wird.”