Italienische Verhältnisse
MAILAND (mp). 
 
 In den meisten europäischen Länder wird ‚Tötung auf Verlangen‘ nicht als niederträchtiger Mord behandelt, sondern erheblich geringer bestraft (in Deutschland z. B.‘ nur‘ mit 6 Monaten bis 5 Jahren Gefängnis.) Nicht so im katholischen Italien, wo aktive Sterbehilfe dem Tatbestand nach als Mord gilt. Dennoch  bzw. vor diesem Hintergrund  war im April ein Mann freigesprochen worden, der mit vorgehaltener Waffe das Beatmungsgerät seiner Frau, die im Koma lag, abschalten ließ. 
 
 Wie jetzt der ‚Corriere della Sera‘ meldet, hat das Ergebnis einer anonymen Umfrage der Uni Cattolica unter 259 Ärzten auf 20 Intensivstationen Mailands folgendes ergeben: 80 Prozent der Intensivmedizinern in Italien haben ‚passive‘ Sterbehilfe praktiziert, vier von hundert eine ‚aktive‘. Wie und unter welchen Umständen dies jeweils geschah  ob mit oder ohne vorherige Einwilligung des Patienten  bleibt dabei im Dunklen. 38 Prozent der anonym befragten Ärzte gaben an, auf lebensverlängernde Maßnahmen ein Mal verzichtet zu haben, 42 Prozent mehrmals.


