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Humanes Sterben

5. Aug 2008

Selbstbestimmung bis zum Lebensende ist ein vom Grundgesetz geschütztes Recht

Über zwei Drittel der Bevölkerung wünschen sich bei schwerster Erkrankung die Möglichkeit, auch mit ärztlicher Hilfe ihr Leiden abkürzen zu können. Tatsächlich fand sich früher schon kaum ein Mediziner, der darüber überhaupt nur zu sprechen bereit ist. Diese für viele Menschen problematische Situation ist durch das Gesetz zur strafbaren Förderung der Suizidhilfe (§ 217 StGB) noch extrem verschärft werden. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte bei Amtsantritt gefordert, jede Form organisierter Suizidhilfe zu verbieten. So ist es dann auch tatsächlich im Dezember 2015 gekommen.

Das darf nach Auffassung eines breiten Bündnisses humanistischer Organisationen nicht hingenommen werden. Sie fordern, die bis dato geltende Straffreiheit der Suizidhilfe in keiner Weise einzuschränken. Suizidhilfe war vor der Strafgesetznovelle bei einem freiwillensfähigen Patienten keine Straftat, weder bei Einzelpersonen noch bei Sterbebegleitung, die von Vereinen organisiert wird: Leitsätze des Bündnisses für Selbstbestimmung bis zum Lebensende.

Gegen den neuen Strafrechtsparagraphen (von 2015) laufen z. Z. 13 Verfassungsbeschwerden, geklagt haben u. a. neun (Palliativ-)Ärzte. Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerG) wird Ende 2017 gerechnet. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) war vom BVerfG um eine Stellungnahme gebeten worden. In dieser hat sich der HVD eindeutig und mit guten Argumenten dafür ausgesprochen, dass Strafgesetz als verfassungswidrig zurückzuweisen.

TIPP:

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Aus unserem Archiv :

  •  “Bei Lebenshilfe hat auch Sterbehilfe ihren Platz”

Von Matthias Kamann

“In Deutschland schwankt der Sterbehilfe-Streit zwischen zwei Extremen. Die einen lehnen jede Beihilfe beim Suizid ab, andere wie Roger Kusch und der Verein Sterbehilfe Deutschland propagieren die Sterbehilfe und leisten sie oft. Für eine differenzierte Sicht plädiert die Berliner Psychologin und Philosophin Gita Neumann. Sie ist  Referentin beim Humanistischen Verband Deutschlands und Mitglied der Akademie für Ethik in der Medizin. …” (siehe auch DIE WELT, Printausgabe vom 25.5.2012)

Welt Online: “Sie begleiten Menschen, die selbstbestimmt sterben wollen. Wie machen Sie das?” Zum Interview: www.welt.de/politik/deutschland/Bei-Lebenshilfe-hat-auch-Sterbehilfe-ihren-Platz

  • Seit 30.07.2010 amtlich: Wie Suizidhilfe im Einzelfall juristisch folgenlos bleibt

Die relativ unspektakulär verlaufene Suizidbeihilfe bei der 77-jährigen Münchnerin Anna P. (Name geändert) hat gezeigt, dass und wie eine solche auch in Deutschland juristisch möglich ist. Die am Sterbebett anwesenden Familienmitglieder, zwei Töchter und ein Sohn, verständigten nach dem eingetretenen Freitod wie geplant die Polizei, legten alles offen.

In einer erst im September veröffentlichten Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft München I (125 Js 11736 / 09) vom 30.07.2010 (hier anonymisiert eingescant bei www.gesetzeskunde.de) wurde bestätigt, dass die Angehörigen trotz Garantenpflicht sich dank sorgfältiger Absicherungskriterien nicht der Unterlassung schuldig gemacht hatten erst recht nicht eines Totschlags durch Unterlassen.

  • Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF): Ein Ausweg am Lebensende?

Die Mehrheit der Menschen hat den Wunsch, zu Hause zu sterben. Aber oft ist dieser Wunsch nicht erfüllbar und der Segen der Apparatemedizin wird womöglich zum lebensverlängernden Fluch.

Kann der freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit hier eine Lösung sein, um sein eigenes Leben selbstbestimmt zu beenden?

Den Anstoß zur Diskussion gab das im Ernst Reinhardt Verlag erschiene  Buch Ausweg am Lebensende von Dr. med. Boudewijn Chabot und Dr. rer. nat. Christian Walther. Neben Dr. med. Boudewijn Chabot, Gerontopsychiater und Sozialwissenschaftler.weiteres hier …

Auch in christlichen Kreisen wird FVNF als natürliches Sterben respektiert. Auch im evangelischen Magazin “christmon” war eine wohlwollende Rezension zu lesen.

Homepage der Autoren: http://www.sterbefasten.de

  • Humanes Sterben zu Hause ermöglichen

Die Bundesbeauftragte des HVD Gita Neumann, in Berlin Referentin Lebenshilfe. Sie wird hier in einer Reportage der BILD porträtiert.

Bei der Begleitung einer 88-jährigen, allein-stehenden Ruthi L. zuhause bis zu deren Tod.

  • “Schaltet mich ab” – warum blieb der Wille von Rosemarie Löw unbeachtet?

Der Fernsehbeitrag aus dem Klinikalltag “Schaltet mich ab” (2009) verdeutlicht die Bedeutung des am 25.6.2010 erfolgten BGH-Urteils. Danach ist auch das zivilrechtlich gebotene “aktive” Abschalten gemäß Patientenverfügung bzw. Patientenwille nicht strafbar.

Rosemarie Löw leidet an einer unheilbaren Lungenkrankheit. Ihrem bei vollem Bewußtsein erklärten Wunsch, sie unter Abschaltung der künstlichen Beatmung friedlich sterben zu lassen, kommen die Ärzte jedoch nicht nach – auch dann nicht, als sie mit Lungenentzündung ins Koma fällt. Sie wird erst soweit “wieder hergestellt”, dass sie ins Pflegeheim zurück kann.

Dort stirbt sie – insgesamt viele Wochen nachdem sie nachhaltig geäußert hat, sie “sei am Ende”, sie “können nicht mehr”. Muss das weiterhin so sein? Warum zeigen sich ihre Ärzte so hilf- und ratlos und hat auch ein ethisches Konsil sie nicht weitergebracht?

Wenn Sie sich die Fotos in Großformat zumuten möchten:

Caritas-Pflegeheim lässt Bewohnerin mit schwersten Gehirnschädigungen lebend mumifizieren (Foto: Boris Forstner). Die Patientin konnte friedlich innerhalb weniger Tage sterben, nachdem mit juristischer Hilfe die künstliche Ernährung eingestellt wurde.

  • Bedeutung und Grenzen der Hospizarbeit für Humanes Sterben

Obwohl in den letzten Jahren eine teils dynamische Entwicklung zugunsten einer verbesserten Palliativ- und Hospizversorgung gegeben hat, bleibt noch viel zu tun. Oft genug bleibt der Zugang erschwert, werden schwerkranke Patienten zwischen Pflegeheim und Krankenhaus hin- und hergeschoben. Eine gute Versorgung bei unheilbarer Erkrankung vor allem auch Demenz bleibt für die meisten unerreichbar und Palliativ- und Hospizangebote wirken oft nur als kleine rettende Inseln für sehr wenige Menschen, vor allem mit Krebs im finalen Stadium. Dabei ist der Ausbau von Palliativmedizin und -versorgung überfällig in allen Gliederungen des Gesundheitswesens, auch auf Intensivstationen und in Pflegeheimen.

Dazu bedarf es dringend einer Neuorientierung in der Aus- und Fortbildung aller Heilberufe, vor allem im ambulanten und auch im stationären Pflegebereich. Ebenso entschieden zu fordern ist der Ausbau der Geriatrie (Altersmedizin inkl. Neurologie, Orthopädie usw.) und die Verbesserung der Situation Pflegebedürftiger inkl. Anspruch auf fachärztliche Versorgung in den Heimen und Beendigung des Pflegenotstandes in Krankenhäusern!

  • Sterben-Lassen (Behandlungsverzicht) hat Vorrang – doch laut Dt. Hospiz-Stiftung hätte Erika K. am Leben erhalten werden müssen

Wachkomapatientin Erika Küllmer, die Mutter von Elke Gloor, die  zusammen mit ihrem Anwalt Wolfgang Putz das Buch “Sterben dürfen” geschrieben hat :
Jahrelanges Leben am Ernährungs-Schlauch im Pflegeheim, amputierter Arm, gezogene Zähne, Luftröhrenschnitt zum Schleim absaugen. Lesen Sie: Das lange Leiden der Erika K. Nachdem alle rechtlichen Schritte zum Behandlungsabbruch am Veto des Pflegeheims gescheitert waren, griffen Tochten und ihr Anwalt RA Putz schließlich zum letzten Mittel: Dem Durchtrennen des Ernährungsschlauches.
Am 25. Juni verkündete der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs sein Urteil, dem grundsätzliche Bedeutung beigemessen wird: Wolfgang Putz, der Rechtsanwalt der Familie, konnte sich eines “blütenreinen” Freispruch erfreuen. In erster Instanz war er wegen versuchten Totschlag durch “aktiven” Behandlungsabbruch vom Landgericht Fulda verurteilt worden. Die Dt. Hospizstiftung missbilligt das Urteil.
Der “Tat” vorausgegangen war ein zermürbender langjähriger Rechtsstreit um ein humanes Sterben-Lassen von Erika Küllmer. Bezeichnenderweise nahm kein Lebensschützer und kein Hospizvertreter Anstoß an dem vorangegangenen bizarren Ablauf zum Lebenszwang, der durch das Pflegeheim inszeniert worden war (Polizeieinsatz, Hausverbot für die Angehörigen, erneute Krankenhauseinweisung, dort unbegleitetes, einsames Sterben der Patientin).

Im Gegenteil:

Die Deutsche Hospiz-Stiftung (DHS) warnt vor “Selbstjustiz”, einem Dammbruch der Sterbehilfebefürworter und vor “Wild-West-Methoden” beim Behandlungsverzicht. Diese dürfe man rechtlich keinesfalls zulassen. “Patienten im Wachkoma sind keine Sterbenden, so Eugen Brysch von der Deutsche Hospiz-Stiftung dazu. Vielmehr hätten alle Schwerstkranke ein Recht auf umfassende Versorgung und Pflege. Der Tag des Urteils erscheint der Deutschen Hospiz-Stiftung “als Schwarzer Tag für die Schwerstkranken in Deutschland”.

Gita Neumann vom Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) meint, gerade eine Hospiz-Vereinigung muss sich fragen lassen: Warum soll ein Mensch in einem solchen Zustand nicht sterben dürfen, was ist so schlimm an einem Tod in Würde?”

  • Humanes Sterben und Palliativmedizin:

Dr. de Ridder setzt sich für die Verbesserung der Situation Schwerstkranker und Sterbender ein

Im SPIEGEL (gedruckte Ausgabe 21. März 2010) Interview mit Dr. Michael de Ridder: www.spiegel.de

Ihm wurde 2009 der Ossip-Flechtheim-Preis des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) verliehen, in dessen Kuratorium in Berlin er tätig ist.

Patientenschutz und Humanes Sterben heißt: Das Recht auf angemessene Behandlung, menschenwürdige Pflege und Begleitung, die das Dasein unabhängig von Art und Grad der Erkrankung lebens­wert erhalten. Und das nicht nur mittels Hospizversorgung, sondern auch mittels palliativer Geriatrie und Begleitung zum Tod von alten, nicht an Krebs erkrankten Menschen zu Hause unter Verzicht auf eine Krankenhauseinweisung. Entscheidend dabei ist das individuelle Selbst­bestimmungs­recht gegen unerwünschte medizinische Maßnahmen sowie für die Beibehaltung von Linderung und Schmerztherapie vor allem, aber nicht nur am Lebensende.