Psychiater für und gegen assistiertem Suizid / Verurteilung von Dr. P. Baumann
 06.07.2007 
 Urteil im Basler Sterbehilfe-Prozess  
 BASEL  Der Zürcher Sterbehelfer Peter Baumann muss hinter Gitter. Das Basler Strafgericht hat ihn wegen vorsätzlicher Tötung zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, davon zwei Jahre auf Bewährung.
Mit seinem Urteil liegt das Gericht unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für den 72-jährigen pensionierten Psychiater und Präsidenten des Vereins SuizidHilfe Schweiz sieben Jahre Freiheitsentzug verlangt. Die Verteidigung hatte vergeblich auf Freispruch plädiert.
Der Prozess gegen den Sterbehelfer hatte am Montag vergangener Woche begonnen. Zu beurteilen hatte die Kammer des Strafgerichts drei Fälle von Sterbehilfe.
Prozess gegen Schweizer Psychiater Peter Baumann wegen dreifacher Suizidbeihilfe: Dreifache Suizidhilfe
Psychiater warnen (10.11.2006 in: Deutsches Ärzteblatt):


