Patientenverfügung, Humanes Sterben, Betreuung oder Vollmacht – für jeden ab 18

Wir heißen Sie als Ratsuchende, Interessierte oder Professionelle herzlich willkommen! Wir sind das Team der gemeinnützigen Bundes­zentral­stelle Patientenverfügung (gegründet 1993 im HVD). Eine Vorsorge für den möglichen Verlust der Willensfähigkeit kommt für jeden ab 18 Jahren in Frage. Tagtäglich setzen wir uns für Menschen ein, die mit einer Patientenverfügung (was ist das) Weichen für die Zukunft gestellt haben. Dabei unterstützen uns bundesweit renommierte Persönlichkeiten wie Dr. med. Michael de Ridder oder Patienten-Rechtsanwalt Wolfgang Putz. 

Experten raten zur Vorsicht: Die meisten in Umlauf oder im Internet befindlichen Patientenverfügungen sind zu pauschal und damit unzureichend. Unterschreiben Sie keinen x-beliebigen Vordruck und auch keinen vom Notar vorgelegten  "juristischen" Text. Denn es geht hier nicht um eine Formsache, sondern um medizinische Inhalte. Dazu sollten Sie fachkundige Unterstützung in Anspruch nehmen. Für Ärzte / Ärztinnen sowie Gesundheits- oder Betreuungs-Organisationen bieten wir kostenfrei Info-Broschüren incl. Formulare an (s.u.)

Unsere Kompetenz und Praxiserfahrung – Ihre SicherheitGita Neumann, Leiterin des Bereichs Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes

Unsere Mitarbeiter/innen helfen Ihnen gern mit Einfühlungsvermögen und Fachkompetenz. Wir sind gemeinnützig tätig. Als Beauftragte des Humanistischen Verbandes Deutschlands hat Gita Neumann – siehe Foto – in einem Gremium des Bundesministerium der Justiz vorbereitend am Patientenverfügungs-Gesetz mitgewirkt. Neben kostenfreien Formularen zum Download bieten wir Ihnen die Abfassung einer qualifiziert angefertigten Patientenverfügung (PV). Dieser Service ist mit Bearbei­tungs­gebühren verbunden, die bei uns von 24 € (einfacher Standard) bis max. 96 € reichen.

Eine Gebühr ist erst dann zu entrichten, wenn Sie per Post Ihre passgenaue Patientenverfügung unterschriftsreif erhalten haben - inklusive Gesundheitsvollmacht. Die Briefsendung wird komplettiert durch ein Vorsorgeformular für sonstige rechtsgeschäftliche sowie finanzielle Angelegenheiten.     

 

Zwei Modelle zur Patientenverfügung (PV):

OPTIMAL oder STANDARD   

  • ERSTE WAHL: Für eine anspruchsvolle OPTIMALE Patientenverfügung (OPV)  – reguläre Gebühr 96 wird ein von Ihnen auszufüllender OPV-Fragebogen ausgewertet. Telefonische und/oder persönliche Beratungsgespräche sind inbegriffen. Dieses verbindliche "Optimal-Modell" ist in der Reichweite unbeschränkt  und gilt für alle Situationen von Einwilligungsunfähigkeit – so wie es das PV-Gesetz von 2009 vorsieht. Grundlage ist eine (Wert-)Anam­nese zur persönlichen Auffassung von Lebensqualität und humanem Sterben sowie auch mögliche Abwägungen "je nach Situation", z. B. je nach Besserungsaussicht oder Schweregrad des Leidens. Es können auch bestimmte Behandlungen absolut abgelehnt werden. Mehr zur Optimalen PV  

 

  • ZWEITBESTE WAHL: Für eine STANDARD-Patientenverfügung (Gebühr 24 , Ermäßigung möglich) – hier direkt online ausfüllbar – werden Textbausteine des Bundesministeriums der Justiz verwendet. Die Vorgaben in diesem Modell sind beschränkt auf Sterbe- und Lebensend-Situationen, die als  "aussichtslos" gelten können. Abwägungen und Differenzierungen sind in diesem Modell nicht möglich. Vielmehr sind zu den – dann auf alle genannten Situationen bezogenen – Behandlungsmaßnahmen nur "Ja" oder "Nein"-Antworten möglich.
Hier klicken um die PDF-Datei mit dem Fragebogen für die Erstellung einer individuellen Patientenverfügung zu öffnen ...
Lassen Sie sich optimal beraten (auch telefonisch)

 

Unser Angebot wird u. a. von der Patienten-Information der Bundesärztekammer  und Kassenärztlichen Bundesvereinigung empfohlen. Wir arbeiten inzwischen bundesweit mit über 650 Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, Hospizdiensten und Betreuungsstellen zusammen.

  

Für Ärzte / Ärztinnen und gemeinnützige Vereine

 

 

Sie erhalten kostenfrei ein Info-Paket zur Weitergabe an Ihre Patient(inn)en mit 3 STANDARD-PV-Broschüren und 1 Mappe für eine OPTIMALE PV (siehe Abb.) Letztere dient zur individuellen Dokumentenerstellung durch den HVD. Sie können für Ihre kostenfreie Bestellung dieses Kontaktformular nutzen. Bitte vermerken Sie unter "Nachricht", dass es sich um Ihre Praxis- bzw. Klinik-Adresse handelt oder Ihre Einrichtung gemeinnützig ist.

Sonderaktion: Ab 1. Dezember 2011 bis 31. März 2012 können Sie Standard-PV-Broschüren in beliebiger Anzahl bestellen. (Wir bitten dann allerdings darum, auf freiwilliger Basis das Brief- oder Paketporto möglichst zu ersetzen.)

 

 

Kostenlos für alle: (Ankreuz-)Formulare

Das Herunterladen von Vorsorge-Vollmachten und anderen Formularen wie dem Ankreuzformular einer einfachen Standard-PV (= "drittbeste Wahl" einer PV) ist hier kostenlos

Kurzbeschreibungen zu ausgewählten Modellen auch anderer Anbieter (z. B. Ärztekammer, BMJ) finden Sie in der Vergleichstabelle.

Aktuell zu den wichtigsten Entwicklungen, Fallgeschichten, Fortbildungen und Urteilen usw. (ca. 2 mal im Monat) informiert Sie unser kostenfreier pv-newsletter Anmeldung und bisherige Ausgaben hier

 


Unterm Strich

Diese Seite ist sponsoren- und werbefrei. Sie finanziert sich aus vielen tausend Förder- und Spendenbeiträgen zufriedener Nutzer und Klienten. Wenn auch Sie spenden möchten, danken wir Ihnen herzlich dafür.

Als gemeinnützige Einrichtung sind wir nicht "profitorientiert", müssen aber Ausgaben für hochqualifizierte, festangestellte Mitarbeiter/innen  selbstverständlich refinanzieren (zudem sind Sachkosten inkl. Porto in der genannten Bearbeitungsgebühr inbegriffen).

Neben personalintensiven Leistungen halten wir kostenfreie Vorsorge-Formulare zum Ausdrucken für Sie bereit.

Wichtig ist nach heutiger Gesetzeslage, für welche Situationen Ihre Patientenverfügung (PV) überhaupt gelten soll: Nur für einen unwiderruflichen Sterbeprozess? Für Dauerbewusstlosigkeit und weit fortgeschrittene (Alzheimer-)Demenz?  Oder darüber hinaus auch für vielleicht nur  begrenzte geistige Einschränkungen nach Unfall, Hirnschlag, Organversagen? Für Verwirrtheitszustände bei schwerer chronischer Krankheit?

Wir berücksichtigen Ihre eventuelle Scheu bei diesem Thema, Ihre Einstellungen und Lebensumstände. Jahrzehntelange Praxiserfahrung und gründliches Wissen zeichnen unserer Fachberater/innen ebenso aus wie Einfühlungsvermögen und sozial-ethisches Engagement. Unsere Beratung ist ergebnisoffen und für Sie unverbindlich.

Sie können mit unserer Hilfe alle Situationen von Einwilligungsunfähigkeit regeln – oder auch nur völlig aussichtslose "Standard-Situationen" am Lebensende.  

Unsere Bundeszentralstelle PV ist die Nr. 1 bei individuell abgefassten Patientenverfügungen und gehört zusammen mit engagierten Experten zu den Vorreitern der Patientenautonomie. Wo andere jetzt – nachdem die Rechtslage 2009 und 2010 erfolgreich gesichert werden konnte – erst noch hinwollen, sind wir bereits seit nunmehr fast 20 Jahren auf hohem Niveau tätig.

Wir informieren und beraten Sie gern, damit auch Sie davon profitieren können.

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