Patientenverfügung, Humanes Sterben, Betreuung oder Vollmacht – für jeden ab 18

Immer mehr Mediziner/innen empfehlen uns und diese Web-Seite - wie oben im Bild die Hausärztin Dr. Rita Koch. Wir sind das Team der gemeinnützigen Bundes­zentral­stelle Patientenverfügung (gegründet 1993) im HVD. Seien auch Sie herzlich willkommen! 

Es geht hier um Vorsorge für einen "Betreuungsfall", wenn man sich um eigene Belange selbst nicht mehr kümmern kann - vielleicht auch nur vorübergehend durch einen Unfall. Dies betrifft jeden ab 18 Jahren. Tagtäglich setzen wir uns für Menschen ein, die mit einer Patientenverfügung (was ist das) Weichen für zukünftige medizinische Entscheidungen gestellt haben. Dabei unterstützen uns bundesweit renommierte Experten wie Dr. med. Michael de Ridder oder Patienten-Rechtsanwalt Wolfgang Putz.  

Experten raten zur Vorsicht: Unterschreiben Sie keinen x-beliebigen Internetvordruck oder "formal-juristischen" Text von einem Notar oder Rechtsanwalt. Denn entscheidend sind medizinische Inhalte wie etwa Gehirnschädigungen, Demenzerkrankung, Organversagen, Heilungsaussichten, Formen künstlicher Ernährung, Linderungs- und auch Sterbehilfemöglichkeiten. Dazu sollten Sie spezielle fachkundige Unterstützung in Anspruch nehmen und/oder eines der unten vorgestellten Modelle verwenden.

Unsere Kompetenz und Praxiserfahrung – Ihre Sicherheit

Gita Neumann, Leiterin des Bereichs Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes

Auf gemeinnütziger Basis helfen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen mit Einfühlungsvermögen und Erfahrungswissen. Als Beauftragte des Humanistischen Verbandes hat Gita Neumann – siehe Foto – in einem Gremium des Bundesministerium der Justiz vorbereitend am Patientenverfügungs-Gesetz mitgewirkt.

Wir stellen kostenfreie Formulare zum Download (siehen unten auf dieser Seite) zur Verfügung. Wir bieten Ihnen darüberhinaus alternativ zwei Modelle ("STANDARD" oder "OPTIMAL") für eine unterschriftsreife Patientenverfügung an. Sollten Sie unsere fachkompetente Abfassung mit Rund-um-Service wünschen, wäre dies mit einer Bearbeitungsgebühr verbunden. Sie ist erst zu entrichten,  nachdem Ihnen - in doppelter Ausfertigung - Ihre persönliche Patientenverfügung plus Vollmacht(en) per Post zugeschickt wurde.   

 

Zwei Modelle zur Patientenverfügung (PV):

OPTIMAL oder STANDARD   

  • ERSTE WAHL: Für eine anspruchsvolle OPTIMALE Patientenverfügung (OPV)  wird ein von Ihnen in Papierform auszufüllender OPV-Fragebogen ausgewertet. Telefonische und/oder persönliche Beratungsgespräche sind inbegriffen, die reguläre Gebühr beträgt (alles inkl.) 96 Euro. Dieses "Optimal-Modell" ist in der Reichweite unbeschränkt  und gilt prinzipiell für alle Situationen von Einwilligungsunfähigkeit – so wie es das PV-Gesetz von 2009 als Möglichkeit vorsieht. Grundlage ist eine (Wert-)Anam­nese zu persönlichen Vorstellungen über Lebensqualität und humanem Sterben sowie auch mögliche Abwägungen  (z.B. je nach Besserungsaussicht oder Schweregrad des Leidens). Die Antwortmöglichkeiten enthalten die Option "Je nach Situation ...", die noch konkreter bestimmt werden kann. Es ist ebenso möglich, aufgeführte Behandlungen absolut abzulehnen (Option "Nein ...") oder einzufordern (Option "Ja ..."). Mehr zur Optimalen PV  

 O D E R :

  • ZWEITBESTE WAHL: Eine  STANDARD-Patientenverfügung ist für eine Gebühr von nur 24 (Ermäßigung möglich) hier direkt online ausfüllbar . Es handelt sich um eine Grundabsicherung unter Verwendung der "Standard-Textbausteine" des Bundesministeriums der Justiz, die allerdings erweitert wurden. Die Vorgaben in diesem Modell bleiben im Wesentlichen beschränkt auf "Standard-Situationen" wie unabwendbares Sterben und "aussichtslose" Bewusstslosigkeit. Für diese können - statt "künstlicher" Lebensverlängerung - dann nur noch lindernde Maßnahmen gewünscht werden. Konkrete Abwägungen ("Je nach Schweregrad des Leidens"), Differenzierungen und Wertvorstellungen wie im Optimal-Modell sind hier nicht enthalten und müssten bei Bedarf selbst ergänzt werden.
Hier klicken um die PDF-Datei mit dem Fragebogen für die Erstellung einer individuellen Patientenverfügung zu öffnen ...
Beratung zum Ausfüllen des OPV-Fragebogens (auch telefonisch)  Wir berücksichtigen Ihre eventuelle Scheu bei diesem Thema, Ihre Einstellungen und Lebensumstände.Unsere Beratung ist ergebnisoffen und unverbindlich.

 

Für Ärzte / Ärztinnen und gemeinnützige Vereine

Unser Angebot wird u. a. von der Patienten-Information der Bundesärztekammer  und Kassenärztlichen Bundesvereinigung empfohlen.

Weitere Referenzen hier. Wir arbeiten inzwischen bundesweit mit über 850 Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, Hospizdiensten und Betreuungsstellen zusammen.

 

 

Sie erhalten kostenfrei als Info-Paket zur Weitergabe an Ihre Patient(inn)en mit Vollmachten:

  • 1 Mappe für eine OPTIMALE PV (siehe Abb. Diese dient zur individuellen Dokumentenerstellung durch den HVD) sowie
  • 2 STANDARD-PV-Broschüren (Diese sind unmittelbar nutzbar).

Sie können für Ihre kostenfreie Bestellung dieses Kontaktformular nutzen. Bitte vermerken Sie unter "Nachricht", dass es sich um Ihre Praxis- bzw. Klinik-Adresse handelt oder Ihre Einrichtung gemeinnützig ist.


 

 

Kostenlos für alle: (Ankreuz-)Formulare

Das Herunterladen von Vorsorge-Vollmachten und anderen Formularen wie dem Ankreuzformular einer einfachen Standard-PV (= "drittbeste Wahl" einer PV) ist hier kostenlos

Kurzbeschreibungen zu ausgewählten Modellen auch anderer Anbieter (z. B. Ärztekammer, BMJ) finden Sie in der Vergleichstabelle.

 


Unterm Strich

Diese Seite ist sponsoren- und werbefrei. Sie finanziert sich aus vielen tausend Förder- und Spendenbeiträgen zufriedener Nutzer und Klienten. Wenn auch Sie spenden möchten, danken wir Ihnen herzlich dafür.

Als gemeinnützige Einrichtung sind wir nicht gewinnorientiert, müssen aber personalintensive Leistuungen für hochqualifizierte, festangestellte Mitarbeiter/innen  selbstverständlich refinanzieren (zudem sind Sachkosten inkl. Porto in der genannten Bearbeitungsgebühr inbegriffen).

Unsere Bundeszentralstelle PV ist die Nr. 1 bei individuell abgefassten Patientenverfügungen und gehört zusammen mit engagierten Expert/innen zu den Vorreitern der Patientenautonomie. Wo andere jetzt – nachdem die Rechtslage 2009 und 2010 erfolgreich gesichert werden konnte – erst noch hinwollen, sind wir bereits seit nunmehr 20 Jahren auf hohem Niveau tätig. Unserer Beratung beruht auf sozial-ethischem Engagement und jahrzehntelangem Praxiswissen.

Wir informieren und beraten Sie gern, damit auch Sie davon profitieren können.