Wir heißen Sie als Ratsuchende, Interessierte oder Professionelle herzlich willkommen! Wir sind das Team der gemeinnützigen Bundeszentralstelle Patientenverfügung (gegründet 1993 im HVD). Eine Vorsorge für den möglichen Verlust der Willensfähigkeit kommt für jeden ab 18 Jahren in Frage. Tagtäglich setzen wir uns für Menschen ein, die mit einer Patientenverfügung (was ist das) Weichen für die Zukunft gestellt haben. Dabei unterstützen uns bundesweit renommierte Persönlichkeiten wie Dr. med. Michael de Ridder oder Patienten-Rechtsanwalt Wolfgang Putz.
Experten raten zur Vorsicht: Die meisten in Umlauf oder im Internet befindlichen Patientenverfügungen sind zu pauschal und damit unzureichend. Unterschreiben Sie keinen x-beliebigen Vordruck und auch keinen vom Notar vorgelegten "juristischen" Text. Denn es geht hier nicht um eine Formsache, sondern um medizinische Inhalte. Dazu sollten Sie fachkundige Unterstützung in Anspruch nehmen.

Unsere Mitarbeiter/innen helfen Ihnen mit Einfühlungsvermögen und Fachkompetenz. Wir sind gemeinnützig tätig. Als Beauftragte des Humanistischen Verbandes Deutschlands hat Gita Neumann – siehe Foto – in einem Gremium des Bundesministerium der Justiz vorbereitend am Patientenverfügungs-Gesetz mitgewirkt. Neben kostenfreien Formularen zum Download bieten wir Ihnen die Abfassung einer qualifiziert angefertigten Patientenverfügung (PV). Dieser Service ist mit Bearbeitungsgebühren verbunden, die bei uns von 24 € (einfacher Standard) bis max. 96 € reichen.
Eine Gebühr ist erst dann zu entrichten, wenn Sie per Post Ihre passgenaue Patientenverfügung unterschriftsreif erhalten haben - inklusive Gesundheitsvollmacht. Die Briefsendung wird komplettiert durch ein Vorsorgeformular für sonstige rechtsgeschäftliche und finanzielle Angelegenheiten.

Unser Angebot wird u. a. von der Patienten-Information der Bundesärztekammer und Kassenärztlichen Bundesvereinigung empfohlen. Wir arbeiten inzwischen bundesweit mit über 650 Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, Hospizdiensten und Betreuungsstellen zusammen.
Sie erhalten kostenfrei ein Info-Paket zur Weitergabe an Ihre Patient(inn)en mit 3 STANDARD-PV-Broschüren und 1 Mappe für eine OPTIMALE PV (siehe Abb.) Letztere dient zur individuellen Dokumentenerstellung durch den HVD. Sie können für Ihre kostenfreie Bestellung dieses Kontaktformular nutzen. Bitte vermerken Sie unter "Nachricht", dass es sich um Ihre Praxis- bzw. Klinik-Adresse handelt oder Ihre Einrichtung gemeinnützig ist.
Sonderaktion: Ab 1. Dezember 2011 bis 31. März 2012 konnten Standard-PV-Broschüren in beliebiger Anzahl bestellt werden. Diese Aktion ist jetzt endgültig abgelaufen!
Das Herunterladen von Vorsorge-Vollmachten und anderen Formularen wie dem Ankreuzformular einer einfachen Standard-PV (= "drittbeste Wahl" einer PV) ist hier kostenlos.
Kurzbeschreibungen zu ausgewählten Modellen auch anderer Anbieter (z. B. Ärztekammer, BMJ) finden Sie in der Vergleichstabelle.
Aktuell zu den wichtigsten Entwicklungen, Fallgeschichten, Fortbildungen und Urteilen usw. (ca. 2 mal im Monat) informiert Sie unser kostenfreier pv-newsletter Anmeldung und bisherige Ausgaben hier
Diese Seite ist sponsoren- und werbefrei. Sie finanziert sich aus vielen tausend Förder- und Spendenbeiträgen zufriedener Nutzer und Klienten. Wenn auch Sie spenden möchten, danken wir Ihnen herzlich dafür.
Als gemeinnützige Einrichtung sind wir nicht "profitorientiert", müssen aber Ausgaben für hochqualifizierte, festangestellte Mitarbeiter/innen selbstverständlich refinanzieren (zudem sind Sachkosten inkl. Porto in der genannten Bearbeitungsgebühr inbegriffen).
Neben personalintensiven Leistungen halten wir kostenfreie Vorsorge-Formulare zum Ausdrucken für Sie bereit.
Wichtig ist nach heutiger Gesetzeslage, für welche Situationen Ihre Patientenverfügung (PV) überhaupt gelten soll: Nur für einen unwiderruflichen Sterbeprozess? Für Dauerbewusstlosigkeit und weit fortgeschrittene (Alzheimer-)Demenz? Oder darüber hinaus auch für vielleicht nur begrenzte geistige Einschränkungen nach Unfall, Hirnschlag, Organversagen? Für Verwirrtheitszustände bei schwerer chronischer Krankheit?
Wir berücksichtigen Ihre eventuelle Scheu bei diesem Thema, Ihre Einstellungen und Lebensumstände. Jahrzehntelange Praxiserfahrung und gründliches Wissen zeichnen unserer Fachberater/innen ebenso aus wie Einfühlungsvermögen und sozial-ethisches Engagement. Unsere Beratung ist ergebnisoffen und für Sie unverbindlich.
Sie können mit unserer Hilfe alle Situationen von Einwilligungsunfähigkeit regeln – oder auch nur völlig aussichtslose "Standard-Situationen" am Lebensende.
Unsere Bundeszentralstelle PV ist die Nr. 1 bei individuell abgefassten Patientenverfügungen und gehört zusammen mit engagierten Experten zu den Vorreitern der Patientenautonomie. Wo andere jetzt – nachdem die Rechtslage 2009 und 2010 erfolgreich gesichert werden konnte – erst noch hinwollen, sind wir bereits seit nunmehr fast 20 Jahren auf hohem Niveau tätig.
Wir informieren und beraten Sie gern, damit auch Sie davon profitieren können.
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