Gutachten im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums
Das Bundesministerium der Gesundheit hatte im März 2001 ein Gutachten in Auftrag gegeben. Gefragt wurde, wie das Spannungsfeld zu lösen sei zwischen dem Recht des Patienten auf Selbstbestimmung  inkl. dem auf zulässige Selbsttötung  einerseits und dem Gebot zum Lebensschutz  verbotene Tötung auf Verlangen  andererseits. Es sollte geprüft werden, ob es dazu eine standardisierte Patientenverfügung geben kann oder soll, die wohlmöglich staatlicherseits herauszugeben oder zumindest zu empfehlen sei. 
 Das Gutachten, erstellt von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe der Akademie Ethik in der Medizin, kommt zusammengefasst zu dem eindeutigen 
 Ergebnis: ‚Aufgrund der Vielzahl von individuellen Situationen und heterogenen weltanschaulichen Positionen kann es eine standardisierte, allgemeingültige Verfügung nicht geben  
 Aus der Patientenverfügung sollten die Ausgangssituation, die Vorerfahrung und die gewünschten Ziele hervorgehen  Der Grad der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen ist abhängig von Klarheit, Genauigkeit und Präzision der geäußerten Wünsche des Patienten einerseits und der tatsächlichen Situation andererseits  
 Die Qualität einer Patientenverfügung hängt unter anderem vom Ausmaß einer vorausgegangenen Willensbildung und Entscheidungsfindung ab.‘ 
Dr. Arnd May vom Zentrum für medizinische Ethik der Ruhr Universität Bochum gibt dazu folgendes bekannt:
 Inzwischen liegt das Gutachten pünktlich zur aktuellen 
 Justizministerkonferenz auch als Buch vor: 
 Meran, Geißendörfer, May, Simon (Hg): Möglichkeiten einer 
 standardisierten Patientenverfügung, Münster: LIT Verlag, 
 Euro 19,90; ISBN 3-8258-6894-x
 http://www.lit-verlag.de/isbn/3-8258-6894-x
 Sie können das Buch auch per Mail bestellen: 
 vertrieb@lit-verlag.de
 Klappentext zum Buch: 
 Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen sind wichtige Instrumente der Selbstbestimmung des Patienten und können im Falle fehlender Einwilligungsfähigkeit des Patienten eine wesentliche Hilfe darstellen. In der Praxis bestehen jedoch häufig Unsicherheiten, was Form, Inhalt und Verbindlichkeit solcher Vorausverfügungen betrifft. Es fehlt bislang an klaren rechtlichen Normierungen. 
Das vorliegende Gutachten einer interdisziplinären Arbeitsgruppe der Akademie Ethik in der Medizin e. V. untersucht, durch welche (gesetzlichen) Maßnahmen die Rechtssicherheit für Patienten und Ärzte erhöht und die Verbreitung und Akzeptanz von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen verbessert werden können. Neben der Berücksichtigung der Deutschen Rechtsprechung sowie eines internationalen Rechtsvergleichs werden Kriterien für die Abfassung von und für den Umgang mit Vorausverfügungen diskutiert und Empfehlungen für begleitende Maßnahmen (z. B. Öffentlichkeitsarbeit) ausgesprochen.


