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Gutachten im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums

10. Nov 2008

Das Bundesministerium der Gesundheit hatte im März 2001 ein Gutachten in Auftrag gegeben. Gefragt wurde, wie das Spannungsfeld zu lösen sei zwischen dem Recht des Patienten auf Selbstbestimmung inkl. dem auf zulässige Selbsttötung einerseits und dem Gebot zum Lebensschutz verbotene Tötung auf Verlangen andererseits. Es sollte geprüft werden, ob es dazu eine standardisierte Patientenverfügung geben kann oder soll, die wohlmöglich staatlicherseits herauszugeben oder zumindest zu empfehlen sei.
Das Gutachten, erstellt von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe der Akademie Ethik in der Medizin, kommt zusammengefasst zu dem eindeutigen
Ergebnis: ‘Aufgrund der Vielzahl von individuellen Situationen und heterogenen weltanschaulichen Positionen kann es eine standardisierte, allgemeingültige Verfügung nicht geben
Aus der Patientenverfügung sollten die Ausgangssituation, die Vorerfahrung und die gewünschten Ziele hervorgehen Der Grad der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen ist abhängig von Klarheit, Genauigkeit und Präzision der geäußerten Wünsche des Patienten einerseits und der tatsächlichen Situation andererseits
Die Qualität einer Patientenverfügung hängt unter anderem vom Ausmaß einer vorausgegangenen Willensbildung und Entscheidungsfindung ab.’

Dr. Arnd May vom Zentrum für medizinische Ethik der Ruhr Universität Bochum gibt dazu folgendes bekannt:

Inzwischen liegt das Gutachten pünktlich zur aktuellen
Justizministerkonferenz auch als Buch vor:

Meran, Geißendörfer, May, Simon (Hg): Möglichkeiten einer
standardisierten Patientenverfügung, Münster: LIT Verlag,
Euro 19,90; ISBN 3-8258-6894-x
http://www.lit-verlag.de/isbn/3-8258-6894-x
Sie können das Buch auch per Mail bestellen:
vertrieb@lit-verlag.de

Klappentext zum Buch:
Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen sind wichtige Instrumente der Selbstbestimmung des Patienten und können im Falle fehlender Einwilligungsfähigkeit des Patienten eine wesentliche Hilfe darstellen. In der Praxis bestehen jedoch häufig Unsicherheiten, was Form, Inhalt und Verbindlichkeit solcher Vorausverfügungen betrifft. Es fehlt bislang an klaren rechtlichen Normierungen.

Das vorliegende Gutachten einer interdisziplinären Arbeitsgruppe der Akademie Ethik in der Medizin e. V. untersucht, durch welche (gesetzlichen) Maßnahmen die Rechtssicherheit für Patienten und Ärzte erhöht und die Verbreitung und Akzeptanz von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen verbessert werden können. Neben der Berücksichtigung der Deutschen Rechtsprechung sowie eines internationalen Rechtsvergleichs werden Kriterien für die Abfassung von und für den Umgang mit Vorausverfügungen diskutiert und Empfehlungen für begleitende Maßnahmen (z. B. Öffentlichkeitsarbeit) ausgesprochen.