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Ärzte Zeitung vom 24.2. 2016 im Original

29. Feb 2016
Ärzte Zeitung, 24.02.2016

Patientenverfügung

TK erstattet Kosten für neuen Online-Dienst

BERLIN. Die Techniker Krankenkasse (TK) erstattet ihren Versicherten die Nutzungskosten für den Online-Dienst DIPAT Die Patientenverfügung(www.dipat.de). Voraussetzung sei laut Portal die Teilnahme des Versicherten an einem TK-Bonusprogramm.

 Um sich die derzeit für eine Nutzungsdauer von vier Jahren anfallenden 48 Euro rückerstatten zu lassen, müssten TK-Versicherte die DIPAT-Rechnung lediglich nach Erhalt bei der Kasse einreichen. Die TK erstatte den Betrag, weil DIPAT im Rahmen der Patientenverfügung alle relevanten Notfalldaten mit erfasse, darunter Vorerkrankungen, Arzneien, Entscheidungen zur Organspende, behandelnde Ärzte und Kontaktpersonen, so der Arzt und Gründer Dr. Paul Brandenburg. (maw)

 

 

 
[24.02.2016, 16:54:35]
Dipl.-Psych. Gita Neumann 
 
Vorsicht vor DIPAT-Startup von Dr. Brandenburg – weiß TK was sie tut?
Die Sache ist äußerst heikel. Drei meiner Patientinnen haben sich bei DIPAT auf meine Empfehlung hin kostenfrei eine Patientenverfügung erstellen lassen. Ganz einfach mit Ja, Nein oder Weiß nicht zu beantwortenden Fragen werden in notfallärztliche Codierungen übersetzt. Ich fand das theoretisch ziemlich genial und die medizinkritischen Medienberichte von dem Gründer dieses Startup, dem Notfallarzt und Medizinbetriebkritiker Dr. Paul Brandenburg auch bisher sehr überzeugend. Im Ergebnis zeigte sich jetzt jedoch: Niemand von den Verfügenden traute sich, seine /ihre Unterschrift unter die DIPAT-Patientenverfügung zu setzen – aus dem einfachen Grund, weil die medizinischen oder pflegeversicherungstechnischen Abkürzungscodes für sie völlig unverständlich sind und auch ihrem einfachen subjektiven Primäranliegen teils kaum zu entsprechen scheinen. Mein Fazit: In dreijähriger Entwicklungsarbeit hochtechnologisch aufgerüstet – aber ohne persönliche Beratung oder zumidest handverlesene Wertanamnese geht es bei Patientenverfügungen nicht.
Zudem haben die Betreiber um Dr. Brandenburg offenbar kaum Ahnung von Demenz und deutschen Ethikstandards. Ein geriatrischer Patient (85) von mir legte mir eine DIPAT-Version zur Kommentierung vor, die mich entsetzt hat. Er selbst habe künstliche Ernährung bei Demenz mit "Nein" beantwortet. In seiner mir vorgelegten PDF seiner DIPAT-Verfügung steht dann scharz auf weiß, dass bei Demenz auf "orale"(!) Verabreichung von Nahrung und Flüssigkeit zu verzichten sei. Ist das überhaupt zulässig – vielleicht im Ausland, wo Herr Dr. Brandenburg wohl lange tätig war – aber doch wohl nicht bei uns in Deutschland? Das schlimmste: Wenn jemand so etwas vorsorglich verfügen möchte, mag das ja ethisch vielleicht (!!) noch angehen. In diesem Fall wurde mir aber heute glaubhaft versichert:
Die Ehefrau des Verfügenden hat an DIPAT eine entsprechend kritische E-Mail geschickt über die DIPAT-Hotline Herrn Brandenburg persönlich darauf angesprochen. Sie wolle die automatische Hinterlegung dort sofort stornieren (dem wurde auch von DIPAT auch Folge geleistet mit dem Hinweis, die inhaltliche Kritik wäre nicht nachvollziehbar). Im darauf folgenden Telefonat über die 24 Stunden-Hotline hätte sich Dr. Brandenburg sofort extrem abweisend, arrogant und völlig gesprächsunwillig gezeigt. Er verbitte sich solche unverschämten (wörtlich!) E-Mail-Beschwerden, habe dafür keine Zeit und das Gespräch sei seinerseits beendet (bevor ein solches überhaupt begonnen hatte!). Wenn Dr. Brandenburg so sämliche Kriterien von patientenorientierten Qualitätsverbesserungsmanagement abwehrt, sieht es m. E. sehr finster aus. Die TK sollte sich fragen lassen, ob sie selbst schon mal die Probe aufs Exempel gemacht hat – oder welche Interssen bei ihr dahinterstehen, dieses Internetmodell für ihre Versichterte zu finanzieren. Nach den o.g. Erfahrungen kann ich nicht davon ausgehen, dass es Patienteninteressen sind. Meine Schlussfolgerung ist jedenfalls: Finger weg von DIPAT – für Notfallärzte vielleicht eine hilfreiche Handlungsanweisung, aber von den Verfügenden selbst gar nicht zu verstehen. Und schon gar nicht sollte es eine automatisierte Hinterlegung des Textes bei DIPAT ohne Unterschrift des Verfügenden geben dürfen.

M.f.G.
G. Neumann
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