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Ärztin wehrt sich gegen Berufsverbot

10. Nov 2008

Ermittlungen wegen aktiver Sterbehilfe

Die unter Sterbehilfe-Verdacht stehende Ärztin aus Hannover will sich gegen den Entzug ihrer Arbeitserlaubnis wehren. Ihr Rechtsanwalt Klaus Ulsenheimer legte beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg Beschwerde ein, erklärte dessen Münchner Kanzlei am Donnerstag und bestätigte damit einen Bericht der ‘Hannoverschen Allgemeinen Zeitung’. Das Verwaltungsgericht Hannover hatte der Internistin vorläufig Berufsverbot erteilt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen sie wegen des Todes von 76 Krebspatienten der Paracelsus-Klinik in Langenhagen bei Hannover.

Klinik hält Ärztin für unschuldig

Die Internistin steht im Verdacht, 76 Patienten mit Schmerzmitteln wie Morphium behandelt zu haben, ohne sie über lebensverkürzende Nebenwirkungen aufzuklären. Nach Ansicht der Klinik trifft die Ärztin jedoch keine Schuld am Tod der Patienten. Dies habe das Gutachten eines Schmerzmediziners ergeben.

Warnung vor Vorverurteilung
Unterdessen warnte der Marburger Bund vor einer Vorverurteilung der Medizinerin.’ Es gibt gut ausgebildete Ärzte in der Palliativmedizin, die darf man auf gar keinen Fall verteufeln und nun eine Hexenjagd auf sie machen’, sagte der Vorsitzende des Verbandes der Krankenhaus-Ärzte, Frank Ulrich Montgomery.

(Mit Material von dpa und ZDF)