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Aerztlich assistierter Suizid als Praezedenz-Fall geplant

10. Nov 2008

Aerztlich assistierter Suizid als Praezedenz-Fall geplant

Uwe Christian Arnold, Dignitate-Vorstand: Es gibt viele Mediziner, die zu einem solchen Vorhaben bereit sind.
Sprecher Berliner Ärztekammer: Dieses Verhalten ist vollkommen unakzeptabel.
RA Wolfgang Putz: Ein geeigneter Fall lässt die Unterstützung des Sterbewilligen von A bis Z zu.

Quelle: Stern.de

“Ist es ein zynischer Versuch mit dem Tod oder ein notwendiger Schritt, um die Sterbehilfe aus der rechtlichen Grauzone zu bekommen? Der Sterbehilfeverein Dignitate will erstmals in Deutschland einem Menschen beim Freitod helfen. Rechtsexperten sagen: “Assistierter Suizid ist auch in Deutschland nicht strafbar”.

bald könnte den verzweifelten Menschen der Umweg über die Schweiz erspart bleiben. Denn Dignitate hat nun angekündigt, im kommenden Jahr erstmals in Deutschland einem Menschen beim Freitod helfen zu wollen. Die Empörung ist groß, die CDU spricht von einem ungeheuerlichen Vorgang und fordert das Verbot des Vereins.

Hinter der Aktion steht der Berliner Urologe Uwe Christian Arnold, Vorstandsmitglied von Dignitate. Schon in den ersten Monaten 2008 werde es soweit sein, sagte Arnold stern.de. “Es wird ein assistierter Suizid sein. Der Arzt wird dem Patienten ein Medikament geben und dabei sein, wenn der Patient das Medikament einnimmt.” Man habe schon einen Arzt für die Premiere gefunden, berichtete Arnold. Es gebe zudem viele weitere Mediziner, die zu einem solchen Vorhaben bereit seien. Sorgen vor rechtlichen Konsequenzen gebe es bei Dignitate nicht.

Ärztekammer sieht Verstoß gegen Berufsordnung

Dignitate-Vorstand Arnold weiß natürlich um die rechtlichen Voraussetzungen in Deutschland. Deshalb denke man darüber nach, dass der ausführende Arzt nach der Abgabe des Medikaments den Patienten alleine lässt. Um auch berufsrechtlichen Konsequenzen zuvorzukommen, werden wohl nur pensionierte Ärzte beim Freitod helfen, kündigte Arnold an.

Diesse Vorsichtsmaßnahmen scheinen angebracht, sieht die Ärztekammer doch schon in der Ankündigung einen klaren Verstoß. “Dieses Verhalten ist vollkommen unakzeptabel. Die Berufsordnung schreibt es Ärzten vor, Leben zu erhalten und nicht aktiv zu verkürzen”, sagte ein Sprecher der Berliner Kammer stern.de. Den beteiligten Medizinern könnte demnach ein Berufsrechtsverfahren bevorstehen. Neben Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro droht ihnen auch die Entziehung der Zulassung.

Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht keine Veranlassung, aufgrund der Ankündigung Ermittlungen einzuleiten. “Die Ankündigung ist grundsätzlich nicht strafbar”, sagt Oberstaatsanwalt Michael Grunewald. Auch der Polizei sind die Hände gebunden. “Wir werden nicht versuchen, den Arzt zu ermitteln. Denn es nicht klar, was und wie passieren soll. Zudem ist die Begleitung nicht strafbar”, sagte ein Berliner Polizeisprecher.

Vollständig: stern.de


Quelle ntv:

Zumutbare Hilfeleistung

” Womit die Diskussion sich auf den Paragrafen 323 c konzentriert, die unterlassene Hilfeleistung. Danach muss jeder bei “Unglücksfällen” einen “zumutbaren” Rettungsversuch unternehmen. Wer die Hände in den Schoß legt, kann mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden.

Zwar streiten Juristen darüber, ob es dem Retter wirklich “zumutbar” ist, einen Menschen am Leben zu erhalten, der klaren Sinnes sterben will. Bisher hat sich der Bundesgerichtshof im Zweifel für das Leben entschieden.

Dennoch ist sich der Münchner Rechtsanwalt Wolfgang Putz sicher: “Ein geeigneter Fall lässt die Unterstützung des Sterbewilligen von A bis Z zu.” Allerdings sind geeignete Fälle selten. Voraussetzung dafür ist dem Anwalt zufolge nämlich ein Mensch, der aus völlig freiem und eigenverantwortlichem Willen aus dem Leben scheiden will. Von einem solchen “Bilanzsuizid” gehe die Wissenschaft aber nur in vielleicht zwei von hundert Fällen aus in der ganz überwiegenden Zahl treibe die Verzweiflung den Lebensmüden in den Tod. p> Weitere juristische Fallstricke lauern im Drogenstrafrecht. Sollte Dignitate in Deutschland tatsächlich einen Präzedenzfall schaffen, dann würden wohl drei, vier Jahre vergehen, bis die Sache beim Bundesgerichtshof angelangt ist.
Dabei ist der erfahrene Arztrechtler Putz überzeugt: “Bei den Ärzten wäre die Unterstützung der Selbsttötung am besten aufgehoben.”

Vollständig:
n-tv.de