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Angriff auf Palliativ-Professor BORASIO, der sich gegen Lebenszwang wendet

10. Nov 2008

Verschärfung der Patientenverfügung-Gesetz-Debatte:

Palliativmediziner wendet sich gegen Behandlungs- und Lebenszwang

Bezüglich der Verbindlichkeit von validen Patientenverfügungen nimmt die Auseinandersetzung an Schärfe zu. Jetzt zeichnet sich ein Streit zwischen Palliativmedizin einerseits und Vertretern eines Lebens- und Behandlungszwanges andererseits ab.
Bislang war man sich im Namen von Lebensschutz und Fürsorgeethik einig, dass die Palliativmedizin als notwendige Alternative zur “aktiven Sterbehilfe” zu gelten habe und auszubauen sei. Nun der Eklat. Dem namhaften Palliativmediziner Prof. Dr. Borasio (München) wird von Gegnern einer uneingeschränkt möglichen Patientenverfügung “Einschüchterung” und “Kulturkampf” vorgeworfen. Ein weiterer Vorwurf gegen Borasio lautet, er setze das Vertrauenspotential der Palliativmedizin leichtfertig aufs Spiel, wische mit “Totschlagargumenten” Warnungen vor Aushöhlung des Lebensschutzes vom Tisch.

Tatsächlich ist auch der Ton von Prof. Gian Domenico Borasio, Münchner Neurologe und Lehrstuhlinhaber für Palliativmedizin, schärfer geworden. Gegnern der Patientenautonomie bescheinigt er “Weltfremdheit” und schlimmer gewordenen “ethischen Paternalismus”. Er hat sich als leidenschaftlicher Befürworter des Dialogs zwischen Arzt und Patient einen Namen gemacht. Gegen eine sogenannte Reichweitenbeschränkung einer Patientenverfügung nur auf “unumkehrbar tödliche” Krankheitsverläufe, wie dies etwa auch der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach fordert, hat er klare Worte gefunden.

Borasio in einem Interview in der FAZ vom 19.01.:

“Das ist absurd. Ein Patient, der bei Bewusstsein ist, kann doch selbstverständlich jede ärztliche Behandlung zu jedem beliebigen Zeitpunkt ablehnen. Dieses Recht einem Patienten abzusprechen, der vorab eine wirksame Patientenverfügung angefertigt habe, wäre eine krasse Ungleichbehandlung. Eine solche Regelung würde vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern. Auch medizinisch ist eine solche Einschränkung Unsinn ” Eine vorgesehene Einschränkung durch einige Kirchen- und Parlamentsvertreter interpretiert der Palliativmediziner weiter “als Ersatz des alten medizinischen Paternalismus durch einen neuen und schlimmeren ethischen Paternalismus. Das zentrale Prinzip des Lebensschutzes wird zum Dogma des Lebenszwangs umgedeutet und damit entwertet. Das hat in meinen Augen etwas Fundamentalistisches.” In der vom Bundesjustizministerium einberufenen Kommission hatte Borasio maßgeblich und engagiert an einem Entwurf zum Patientenverfügungsgesetz mitgewirkt, welches dem vorliegenden Entwurf des Rechtspolitikers Joachim Stünker (SPD) sowie dem der FDP-Fraktion weitgehend entspricht.

Die TAGESPOST vom 25.01.2007 beklagt Borasios Äußerungen wie folgt:

” Fundamentalismus, Paternalismus, Dogma, Zwang zum Leben, Inhumanität, Beraubung der Autonomie wer will jetzt noch den Versuch wagen, Patientenverfügungen kritisch zu diskutieren? Wer will jetzt noch warnen, wenn der Palliativmediziner Borasio ex cathedra dekretiert: “Der Wille des Patienten ist unbedingt zu befolgen.” Die Fragesteller in dem Interview zeigten sich auch entsprechend eingeschüchtert, und vermieden jede kritische Nachfrage. Gefragt wurde nicht, ob Borasio auch die Krankheitsbilder Demenz, Multiple Sklerose oder Depressionen in den Katalog mit aufnehmen will, die nach dem Willen eines Patienten zumindest passive Sterbehilfe rechtfertigen? Gefragt wurde nicht, wo und ab wann hier die Grenze von Barmherzigkeit Richtung medizinisch unterstütztem Suizid überschritten wird. Gefragt wurde nicht, welche Rolle Patientenverfügungen im Falle eines Wachkomas spielen sollen ein Punkt, den zum Beispiel Kardinal Karl Lehmann als besonders neuralgisch hervorgehoben hat

Dem Begriff und der Sache Palliativmedizin bringen die Menschen zu Recht großes Vertrauen entgegen. Wenn nun ein Neurologe, der den Stiftungslehrstuhl für Palliativmedizin am Klinikum Großhadern innehat, in der öffentlichen Debatte ein Vokabular benützt, das kulturkämpferische Qualität besitzt, und die intellektuelle Debatte mit Totschlagargumenten führt, dann ist das ein leichtfertiger Umgang mit diesem Vertrauenskapital. “.

Quelle: Die Tagespost vom 25.01.2007


Zum Weiterlesen:
FAZ net vom 18.01.2007 Darin heißt es: “Der Münchner Palliativmediziner Gian Domenico Borasio hat gefordert, Ärzte gesetzlich zum Befolgen von Patientenverfügungen zu verpflichten. Schon heute sei jede Festlegung eines Patienten, auf bestimmte Behandlungen und lebensverlängernde Maßnahmen verzichten zu wollen, eigentlich verbindlich, sagte Borasio in einem Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Freitagsausgabe). Eine gesetzliche Klärung sei aber sinnvoll. Doch dürfe dabei auf keinen Fall vom Grundprinzip der Patientenautonomie abgewichen werden. Vorschläge, etwa des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU Bosbach und des SPD-Politikers Röspel, dass Patientenverfügungen nur bei unumkehrbar tödlichen Krankheiten Anwendung finden sollten, seien weltfremd, bevormundend und fundamentalistisch.