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Anklage gegen Dr. Bach: Sterbehilfe oder Totschlag? (Fortlaufende Aktualisierung)

10. Nov 2008

Quelle: Hamburger Abendblatt vom 05.08.:


Krebsärztin: In acht Fällen soll Dr. Bach Patienten mit Valium und Opiaten getötet haben.


Hannover: Hat die Krebsärztin Dr. Mechthild Bach aus Hannover sich zur Herrin über Leben und Tod aufgeschwungen? Genau darauf läuft die gestern von der Staatsanwaltschaft Hannover erhobene Anklage hinaus. Der 55jährigen Medizinerin wird Totschlag in acht Fällen vorgeworfen -eine vergleichbare Anklage hat es in Deutschland noch nicht gegeben.


Bach ist trotz Haftbefehls gegen Kaution auf freiem Fuß, bestreitet alle Vorwürfe. Sie will als Belegärztin einer Krebsstation lediglich Sterbebegleitung, aber nie aktive Sterbehilfe betrieben haben. Sich selbst bezeichnet sie als gläubige Christin und als Ärztin aus Berufung. Mit 13 Jahren sei sie schwer erkrankt und habe über Monate schwerste Schmerzen ertragen müssen: “Als ich hilflos im Krankenbett lag, habe ich den Entschluss gefasst, später Ärztin zu werden.”


Fast 20 Jahre hat sie als Belegärztin an der Paracelsusklinik in Langenhagen bei Hannover Krebspatienten behandelt. Mehrere hundert Menschen haben für die Medizinerin demonstriert: Mechthild Bach war immer erreichbar, 16-Stunden-Tage die Regel keine eigene Familie, immer nur die Arbeit.


Eine Bilderbuchärztin bis zum Sommer 2003, als sie Schlagzeilen machte Vor dem Landgericht Hannover wird auch die Grauzone zur Sprache kommen: Wo endet die erlaubte passive Sterbehilfe und beginnt die verbotene aktive Sterbehilfe.”


Foto Dr. Bach und vollständiger Artikel:
abendblatt.de


 


Siehe Prozessberichterstattung im SPIEGEL vom 2.6.2008 zu Gutachter Prof. Zenz und Befangenheit des Gerichts (2008):


http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-57223287.html



Aus: Ärztezeitung 21. August 2006


Internistin aus Hannover muss sich vor Gericht verantworten
Prozess wegen Totschlags in acht Fällen / Beginn 2007
HANNOVER (cben). Die Internistin Mechthild Bach aus Hannover muss sich wegen Totschlags in acht Fällen vor Gericht verantworten. Das Landgericht Hannover hat jetzt die Hauptverhandlung vor der 13. Großen Strafkammer zugelassen.


Nach einjährigem Studium der umfangreichen Akten der Staatsanwaltschaft werde das Schwurgericht den Prozess eröffnen, erklärte Thomas Glahn, Richter und Pressesprecher des Gerichts. “Vermutlich wird es aber erst in der ersten Jahreshälfte 2007 so weit sein”, sagte Glahn im Gespräch mit der “Ärzte Zeitung”.


Die Ärztin soll zwischen Dezember 2001 und Mai 2003 Patienten in der Paracelsus-Belegklinik in Hannover-Langenhagen durch überhöhte Gaben von Morphium und Diazepam getötet haben (wir berichteten). “Dies soll den Regeln der ärztlichen Kunst widersprochen und zum Eintritt des Todes der zwischen 52 und 96 Jahre alten schwer erkrankten acht Patienten geführt haben”, teilte das Gericht mit. Die heute 57jährige Internistin bestritt die Vorwürfe stets und verwies stattdessen auf die ärztliche Pflicht, Leid zu lindern.


Der Fall war ins Rollen gekommen, weil dem MDK bei der Internistin ein sehr hoher Morphium-Einsatz aufgefallen war. Mitte 2003 entzog die Bezirksregierung der Ärztin die Approbation. Bach hatte eine Hausarztpraxis in Hannover-Langenhagen.


Es geht um die Frage: verbotene aktive Sterbehilfe oder erlaubte Sterbebegleitung? Der Fall Bach hatte zu widersprüchlichen Gutachten des Bochumer Schmerzmediziners Professor Michael Zenz einerseits und des Frankfurter Intensivmediziners Professor Rafael Dudziak andererseits geführt. Zenz hielt Medikamentengabe von Bach zur Behandlung von Patienten mit Tumorschmerzen für zu hoch. Dudziak dagegen konnte keinen Zusammenhang zwischen der Medikation und dem Tod von Bachs Patienten entdecken.