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Antje Vollmer in der Kritik: Selbstbestimmung nur “zeitgeistiger Begriff”?

10. Nov 2008

Antje Vollmer: Selbstbestimmung ist reine Fiktion, eine Patientenverfügung häufig Ausdruck seelischer Verlassenheit und darf deshalb nicht bindend sein

Angehörige appellieren umgekehrt an Politik gegen “Ohnmacht der Rechtlosigkeit”

“Ingrid Sponniert (80) hat einen langen Leidensweg im Heim hinter sich” so leitet der Münchener Merkur einen Bericht über eine Angehörigen-Initiative ein. Es geht dabei um das Thema Selbstbestimmung und um Betreuungs-Qualität. “Ihre Patienten-Verfügung hat Mutter Sponniert noch selbst verfasst. Seit Jahren kann sie wegen ihrer Krankheit keine Entscheidung mehr für sich treffen. Im April 1999 wurde Tochter Anja Bevollmächtigte.”

Diese hat nun zusammen mit 40 weiteren Unterzeichnern, vor allem der Frauen-Union Murnau, an die Politik appelliert, sich die “Ohnmacht der Rechtlosigkeit” von Demenz-, Alzheimer- und unheilbar Kranken vor Augen zu halten und die Zustände in den Pflege-Einrichtungen zu verbessern. Außerdem ist es ihnen ein Anliegen, die Patientenverfügung, die den Willen des Betroffenen bekundet, zum Maßstab der Entscheidungen und Maßnahmen zu nehmen. So heißt es in einem Brief an die Bayerische Ministerin für Arbeit- und Sozialordnung, Familie und Frauen, Christa Stewens. Probleme bestünden häufig in einer Pflicht von Ärzten und Pflegeheimen einzuschreiten, welche der Selbstbestimmung und einem Recht auf würdiges Sterben widerspricht. (Quelle: Münchener Merkur online vom 18.04.2004)

Ganz anders sieht es Antje Vollmer, in einem Kommentar im Tagesspiegel, ebenfalls vom heutigen Sonntag:

“Eine Patientenverfügung kann Aufschluss über den irgendwann einmal häufig in Zeiten seelischer Verlassenheit gefassten Willen eines Menschen geben. Sie kann aber keine juristisch bindende Handlungsanleitung für Mediziner oder Pflegepersonal sein. Das eigene Sterben und der Weg dorthin sind von niemandem von uns im Voraus zu berechnen. So gesehen ist die Rede vom selbstbestimmten Sterben im Zusammenhang mit Patientenverfügungen eine reine Fiktion”, schreibt Vollmer, sich gegen die entsprechende Initiative zur “Autonomie am Lebensende” des Bundestagsabgeordneten Stöckel wendend. “Hinter dem zeitgeistigen Begriff Selbstbestimmung verbirgt sich jedoch primär die Angst vor dem Ausgeliefertsein an eine als kalt empfundene Medizin, vor unzureichender Schmerzbehandlung und vor allem die Befürchtung, den eigenen Angehörigen zur Last zu fallen.”

(Vollmer ist Mitglied der Grünen und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages)


Aber man wüsste doch gern von Antje Vollmer u. a.

“SELBSTBESTIMMUNG VOR DEM TOD IM INTERESSE ALLER MUSS DER GESETZGEBER KLARHEIT SCHAFFEN” lautet der Beitrag in der WELT (23.04.) von Prof. Volker Gerhardt, Mitglied des Nationalen Ethikrats. Wir zitieren hier auszugsweise nur aus den letzten Passagen (etwa ein Drittel des Textes):

” Nicht nur Angehörige, Ärzte und Pfleger, sondern jeder von uns muss wissen können, ob es eine rechtlich anerkannte letzte Verfügung über das eigene Ende gibt. Und es muss gesetzlich geregelt sein, ob, wann und wie sie für andere verbindlich sein kann.

Vor einem aber kann man sich schon vorher bewahren: Auch wenn die individuelle und die unumgängliche politische Entscheidung noch so schwierig sind, sollte man sich nicht zum Verzicht auf die notwendigen Begriffe verleiten lassen. Wenn Antje Vollmer, die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages den Begriff der Selbstbestimmung zu einem Zeitgeistphänomen erklärt und andere ihn als “Fetisch” abtun, dann wird eine vernünftige Lösung von vornherein verstellt. Denn mit der Selbstbestimmung verzichtet man auf nicht mehr und nicht weniger als auf die Vernunft.

Es ist Immanuel Kant, dem wir den philosophischen Begriff der “Selbstbestimmung” verdanken. Er hat ihn, im Anschluss an Spinoza, eingeführt, um kenntlich zu machen, auf welche Weise der Mensch seine Freiheit gebraucht. Und das geschieht, indem der Mensch sich ohne die Vormundschaft eines anderen “selbst” bestimmt. Für Kant fallen die Freiheit und die Würde der Person in eins. Beiden liegt die Selbstbestimmung zugrunde.

So haben es offenbar auch die Väter des Grundgesetzes gesehen. Wer daher die Selbstbestimmung mit Antje Vollmer als “zeitgeistigen Begriff” beiseite schiebt, der macht auch Freiheit, Recht und Würde zur modischen Begleiterscheinung. Den ästhetischen Vorteil darin sehen wir sofort. Aber man wüsste doch gern, nach welchen Prinzipen wir so ernsthafte Fragen wie die der Sterbebegleitung erörtern sollen, wenn die Selbstbestimmung des Einzelnen keine Rolle spielen soll.”


Prof. Gerhardt bittet die Newsletterredaktion patientenverfuegung.de mit Übersendung seines Originaltextes, folgendes Missverständnis nicht weiter zu verbreiten: Durch ein technisches Versehen sei im Text, wie er in der WELT von heute abgedruckt ist, im drittletzten Absatz der Zusatz “auf die notwendigen Begriffe” entfallen.

(Prof. Gerhardt ist Inhaber des Lehrstuhls für Praktische Philosophie, Rechts- und Sozialphilosophie an der Humboldt-Universität Berlin)