So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

mail@patientenverfuegung.de

Finden Sie eine_n
Berater_in in Ihrer Nähe

Beitrag

Anzeige trifft die falschen Ärzte

10. Nov 2008

Seit zwei Wochen sorgt der Sterbehilfefall einer Krebsärztin aus Hannover für Schlagzeilen und kontroverse Stellungnahmen. Die 53-jährige Dr. Mechthild Bach, die inzwischen selbst an die Öffentlichkeit getreten ist, soll in 76 Fällen Sterbehilfe, zum Teil auch ohne Einwilligung, geleistet haben (s. u.: Hintergründe). Die Bundesbeauftragte für Patientenverfügung, Hospiz und Humanes Sterben des HVD, Gita Neumann, nimmt dazu wie folgt Stellung:

Offensichtlich handelt es sich hier zumindest in einigen Fällen um indirekte aktive Sterbehilfe bzw. so genannte terminale Sedierung. Nach unserer Erfahrung ist dies bei den meisten unheilbar todkranken Patienten das, was sie sich von ihren Ärzten am Ende wünschen. Allerdings wird man erwarten und verlangen dürfen, dass die sorgfältige Aufklärung der Patienten über eventuell lebensverkürzende Nebenwirkungen erfolgt ist. Manche Ärzte gerade wenn sie in ihrem Beruf sehr engagiert sind halten aus “Barmherzigkeit” das Verschweigen für humaner. Eine solche Grauzone ist jedoch besonders anfällig für Missbrauch oder auch für Sterbehilfe ohne Zustimmung. Eine rechtliche Regelung, wie sie der Humanistische Verband vorgeschlagen hat, muss deshalb darauf bestehen, dass die Einwilligung bzw. das Verlangen des Patienten bei einer todesbeschleunigenden Nebenwirkung sorgfältig dokumentiert ist. Dann allerdings kann es kaum einen ethischen oder rechtlichen Unterschied machen, ob die Todesbeschleunigung um Stunden oder Tage ärztlicherseits auch wirklich “unbeabsichtigt” bzw. “unvermeidlich” war im Sinne einer notwendigen Schmerztherapie.

Warum sollte nicht zusammen mit einem Sterbenden erhofft und initiiert werden dürfen, dass er von seinem Leid möglichst schnell erlöst wird? Jemandem auf Wunsch ein baldiges und schmerzfreies Ende zu ermöglichen, hat mit einem strafbaren Tötungsakt nichts zu tun.

Auch der folgende Sachverhalt wurde der jetzt angeklagten Ärztin vorgehalten: Sie soll entschieden haben, eine 63-jährigen Patientin mit Gürtelrose trotz lebensbedrohlicher Lungenkomplikation nicht auf die Intensivstation verlegt zu haben. Dies kann sehr wohl im Interesse der Patientin gelegen und ihrem Wunsch entsprochen haben nur: wir wissen es nicht. Es kann durchaus richtig gewesen sein, auch in diesem Fall eine sehr schmerzhafte Gürtelrose nur noch mit einem in der Krebsmedizin üblichen Schema behandelt zu haben. Es kommt hier auf die psychosoziale Gesamtsituation der Patientin an, ihre Lebensqualität und ihren Patientenwillen. Vielleicht war ihr eine lebensbedrohliche Komplikation sogar willkommen, um mittels passiver und indirekter Sterbehilfe zu Tode zu kommen. Prinzipiell können die aufgezeigten Dilemmata nur gelöst werden, wenn die folgenden drei Ansätze gleichzeitig auf den Weg gebracht werden:

1.) Wir brauchen medizinische Qualitätsstandards zur Schmerztherapie, Sterbebegleitung und zum Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen vor allem auch in Pflegeheimen, z. B. bei der Frage von künstlicher Flüssigkeits- und Nahrungszufuhr bei schwer Demenzkranken am Lebensende. 2.) Wir brauchen rechtliche Grundlagen für den Umgang mit Todkranken und Komapatienten, Rahmenregelungen der passiven und indirekten Sterbehilfe unter streng geregelten Voraussetzungen 3.) Wir brauchen eine Kultur der Vorsorge, Patientenanwaltschaften und Selbstverantwortung, einen differenzierten Umgang mit Wertvorstellungen der Patienten und Hilfe bei der Abfassung von individuellen Patientenverfügungen

Schließlich müssen wir uns bei den Ermittlungen und dem Berufsverbot gegen Dr. Mechthild Bach fragen: Trifft es bei Ärzten wie sie nicht genau die Falschen? Wäre es nicht vielmehr notwendig, stattdessen diejenigen anzuprangern und anzuzeigen, die eine hinreichende Schmerztherapie verweigern oder die eine künstliche Lebensverlängerung und Zwangsernährung gegen den Patientenwillen vornehmen? Hierin liegt ein Hauptmangel auch des BGH-Urteils vom 17.03.2003: Der offensichtliche Verstoß gegen die Patientenverfügung des Betroffenen und das jahrelange (!)Zuwiderhandeln gegen sein ausdrückliches Behandlungsverbot bleibt ohne Anklage und somit ohne Folgen. Stattdessen wird eine todesbeschleunigende Nebenwirkung bei Krebskranken im aussichtslosen Endstadium verwaltungs- und strafrechtlich verfolgt. Das stellt unser Ethik- und Rechtsempfinden auf den Kopf. Das darf nicht so bleiben und muss dringend verändert werden! Alle gleichgesinnten Menschen, Einrichtungen und Organisationen sind aufgerufen, unser Anliegen und unsere Bewegung für Patientenautonomie zu unterstützen, z. B. durch öffentliche Information über die HVD-Eckpunkte für eine gesetzlichen Regelung zur Unterstützung haben sich erfreulicherweise bereits namhafte Experten aus Medizin, Pflegerecht und Ethik bekannt. Oder durch Weitergabe unserer Info-Faltkarten “Die Weichen für den Notfall stellen”, die wir gern zum Auslegen und Verteilen zusenden. Selbstverständlich sind auch Fördermitgliedschaften, Spenden und Kooperationen willkommen.

Humanistischer Verband Deutschlands Wallstr. 65, 10179 Berlin Tel. 030 613904-11, Internet: www.patientenverfuegung.de

Zum Hintergrund: Sterbehilfe-Verdacht: Neue Vorwürfe gegen Ärztin Gutachter gehen von kalkulierter Todesfolge aus Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen Internistin Hannover Sie soll bei 76 Patienten mit Überdosierungen ein schmerzfreies, beschleunigtes Ende bewirkt haben: Krebs-Ärztin Mechthild B. (53). Starben sie letztendlich eines natürlichen Todes oder verkürzte die Ärztin das Leben ihrer Patienten bewusst? Nach dem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) hatte sie zahlreichen Kranken einen Cocktail aus hoch dosiertem Morphium und dem Beruhigungsmittel Valium gegeben. Unklar ist, ob sie dies als Mittel einsetzte, um Schmerzen der Patienten zu lindern oder ob sie damit die Grenze zur verbotenen Sterbehilfe überschritten hat.
Ein Gutachten, von der Paracelsus-Klinik in Auftrag gegeben, hatte der Medizinerin aus Hannover ihre Unschuld attestiert: keine Anhaltspunkte für unzulässige aktive Sterbehilfe. “Es lassen sich bei allen Patienten Hinweise in den Akten finden, nach denen die von Dr. B. getroffene Therapieentscheidungen gerechtfertigt erscheinen”, hieß es darin.
Doch jetzt gibt es ein neues Gutachten. Facharzt für Innere Medizin Manfred Schwartau hat laut “Focus” keine Hinweise auf Tumorschmerzen der Patienten von Mechthild B. gefunden: Krebspatient S. hätte “noch monatelang gelebt”. Noch weiter geht der Neurologe und Psychiater Elmar Straube: Drei Fälle hat er begutachtet, dreimal sagt er: Den Tod dieser Patienten hat die Ärztin der Paracelsus-Klinik “bewusst initiiert”. So sei ein 52-jähriger Mann mit Speiseröhren-Krebs und einer Metastase im Hirn in normalem Allgemeinzustand und ohne Schmerzen in die Klinik gebracht worden, berichtete das Magazin aus dem MDK-Gutachten. Nach 16 Tagen sei der Mann gestorben, obwohl er selbst ohne Chemo- und Strahlentherapie “noch Monate, möglicherweise länger” hätte überleben können. Nicht der Hirntumor habe zum Tod geführt, sondern die Morphium-Vergiftung, heißt es in einem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Die Schwerstkranken hätten gar nicht im Sterben gelegen, weder Ärzte noch Krankenschwestern hätten in den Akten unerträgliche Schmerzen dokumentiert. In einem anderen Fall sei eine 63-Jährige mit einer Gürtelrose in die Klinik gekommen. Als Lungenprobleme aufgetreten seien, habe die Ärztin die Frau nicht in ein anderes Krankenhaus mit Intensivstation verlegen lassen, sondern nur ihr “Schmerzprogramm” verordnet, kritisierten die Gutachter des MDK. Auch diese Frau sei an der Morphium-Gabe gestorben. Die Paracelsus-Klinik kritisierte dagegen, diese Gutachter hätten zu wenig Erfahrung mit der Schmerztherapie Auch das Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” berichtet, dass diesen Vorwürfen nach die Patienten in der Paracelsus-Klinik bei einer angemessenen Therapie noch länger leben können. Die Internistin habe Patienten möglicherweise erst in einen lebensbedrohlichen Zustand gebracht.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Belegärztin an der Paracelsus-Klinik wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Sie soll den Patienten Diagnosen und die Wirkungen der von ihr verordneten Schmerztherapie verschwiegen haben. Hat sich Dr. Mechthild B. nun “selbst zur Herrin über Leben und Tod” aufgeschwungen habe, wie ihr das Verwaltungsgericht Hannover vorwirft? Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten, wird mit mehrjähriger Gefängnisstrafe bedroht.
Dr. Mechthild Bach hat sich jetzt erstmals öffentlich geäußert: “Ich bin kein Todesengel”, sagt die Ärztin in der hannoverschen Neuen Presse, “der Arztberuf war und ist mein Leben”, sagt sie. Nichts sei dran am Vorwurf schwerer Diagnose- und Therapiefehler. Bach bestreitet zugleich vehement, was aus Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) bekannt geworden war. Dazu Bach: “Das ist Rufmord.” Tatsächlich ist die Internistin auf Krebsbehandlung spezialisiert, einen Bereich mit hohen Todesraten in der klinischen Behandlung auch ohne Sterbehilfe.