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Aufatmen-können oder Aufklären-wollen

10. Nov 2008

Sterbehilfe-Streit macht Europarat zu schaffen

Die Gegner einer Sterbehilfe-Debatte im Europarat mögen es als Erfolg ihrer Proteste werten und können zunächst aufatmen. U. a. hatten die kirchlichen Oberhirten einen massiven Appell in Richtung Straßburg lanciert. Und tatsächlich gelang es hinter den Kulissen, das Thema erneut sehr kurzfristig zu vertagen (vorgesehen war der 29. Januar).

Die Frankfurter Rundschau meint, die enorme Aufregung um die Resolution des Sozialausschusses, dem ‘Palais d’Europe’ vorgelegt vom Schweizer Abgeordneten Dick Marty, müsse auf den ersten Blick verwundern. Denn ‘Marty verweist darauf, dass die aktive Sterbehilfe trotz aller Verbote gleichwohl praktiziert werde. Gerade in einer solchen Grauzone sei Missbrauch möglich.’ (Frankfurter Rundschau vom 28.01.2004)

Stimmen aus Deutschland

In der Ärztezeitung heißt es dazu: In Deutschland fordert ‘etwa der Humanistische Verband Deutschlands seit Jahren ein ‘umfassendes Sterbehilfegesetz, in dem geregelt und zusammengefasst werden soll, was unter konkreten Bedingungen ärztlicherseits getan oder unterlassen werden darf, soll oder muss.’ Der Freiburger Strafrechtler Albin Eser plädiert für eine gesetzliche Regelung, mit der die aktive Sterbehilfe zwar als rechtswidrig deklariert wird, aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei bleiben soll. Doch die erbitterten Gegner der aktiven Sterbehilfe unter ihnen die Deutsche Bischofskonferenz, die Hospizstiftung und Spitzenpolitiker aller Parteien haben sich wiederholt strikt gegen eine Legalisierung ausgesprochen.’ (aerztezeitung.de vom 29.01.2004)

Verschleppen oder Debattieren

Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) kritisiert die Verschleppung der Debatte. Dies zeige nur die Angst der radikalen Sterbehilfegegner davor. In einer sachlichen und begrifflich sauberen Debatte käme nämlich schnell ans Licht, dass es gar nicht ‘die aktive Sterbehilfe’ schlechthin gibt, die mit der verbotenen Tötung auf Verlangen deckungsgleich sein soll sondern verschiedene Formen. Die Deutschen Bischöfe haben selbst davon gesprochen, dass sie ‘jede Form’ der aktiven Sterbehilfe ablehnen, also auch die weitgehend tolerierte und u. U. zulässige ‘aktive indirektive Sterbehilfe’ und die Suizidhilfe. Gleichzeitig kündigte der HVD an, die Zeit zu nutzen für eine Aufklärungskampagne zu konkreten Vorschlägen, wie vor allem die Patientenautonomie am Lebensende gesetzlich zu sichern sei.