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Aufruf zu Patenschaften 2004 im Bereich humanes Sterben

10. Nov 2008

Die Zentralstelle des HVD für Patientenverfügung, Hospiz und Humanes Sterben hat zum Jahreswechsel folgenden Aufruf gestartet:

Bitte helfen Sie mit, dass jeder (potentielle) Patient, der dies wünscht, optimal sein Selbstbestimmungsrecht am Lebensende wahren kann. Viele Menschen z. B. allein stehende Hochbetagte mit Kleinstrente, Aidspatienten, erkrankte ausländische Mitbürger kommen nur eben noch so über die Runden. Für diese Bevölkerungsgruppe sind selbst die vom Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) stark ermäßigten Sozialtarife unerschwinglich: z. B. Erstellung eines Notfallpasses für 8 Euro, Abfassung einer individuellen Patientenverfügung für 48 Euro oder die Hinterlegungsgebühr von 24 Euro, die dann auch eine Interessenvertretung der Betroffenen ermöglicht. Die Arbeit zur Patientenverfügung des HVD ist gemeinnützig. Durch Spenden, Gebühren und Förderbeiträge finanziert sie sich ausschließlich selbst. Der HVD kann daraus aber nicht die Anfragen von Vorsorgewilligen (in der Regel vermittelt durch Sozialdienste) abdecken, die so gut wie mittellos sind. Oft handelt es sich dabei um besonders zeitintensive Aufgaben.

Ein Beispiel: Herr S. aus Sri Lanka, unheilbar tödlich erkrankt

So wurde z. B. im Jahr 03 ein aus Sri Lanka stammender ALS-Patient, der seit vielen Monaten völlig gelähmt ist und nur durch künstliche Beatmung und Ernährung am Leben erhalten werden kann, von einer Mitarbeiterin des Teams Patientenverfügung mehrfach aufgesucht. Bei ALS (Amyotrophe Lateralsklerose) handelt es sich um eine unheilbar tödlich verlaufende Krankheit. Der Patient wurde mittels Dolmetscherin und seinem “Lieblingspfleger”, der sich mit ihm über eine Zeichentafel verständigen kann so zum ersten Mal nach Ausbruch seiner Krankheit überhaupt nach seinem Patientenwillen befragt. Bei ALS-Patienten in diesem Stadium geht es vor allem darum, ob sie bei einem mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit eintretenden Notfall eine Herz-Lungen-Wiederbelebung wünschen oder ob man sie dann ärztlich begleitet sterben lassen soll. Bei dieser Frage ist natürlich ein sensibles Herantasten ebenso erforderlich wie eine große fachliche Kompetenz und Erfahrung. Um ausschließlich den Interessen der Patienten verpflichtet zu sein, hält es das Team Patientenverfügung im HVD für notwendig, völlig unabhängig zu sein. D. h. eine Förderung durch staatliche Stellen, die Krankenkassen oder Sponsoren wird nicht gewollt und auch nicht gebraucht.

Die Lösung: Patenschaften

Deshalb haben wir in den letzten Jahren ein Modell von Patenschaften erfolgreich eingeführt. Doch gab es auch 2003 wieder eine steigende Zahl von Anträgen an den Humanistischen Verband mit der Bitte um völlige Kostenbefreiung. Die Inanspruchnahme von Patienten- und Selbstbestimmungsrechen am Lebensende darf keine Frage des Geldbeutels sein. Deshalb unsere Bitte an Sie: Helfen Sie mit! Übernehmen Sie für das kommende Jahr selbst eine Patenschaft! Für diesen speziellen Zweck bitten wir Sie, einmalig oder regelmäßig (selbstverständlich auf Widerruf und steuerabzugsfähig!) einen Betrag von 8 Euro, 16, 24 oder 48 Euro hier und jetzt zu überweisen.
Sie können dies mithilfe des Formulars unter www.patientenverfuegung.de/Patientenverfügung/spende.htm oder direkt auf das Konto Patientenbegleitung, Konto-Nr. 3136403, BLZ 100 205 00, Bank für Sozialwirtschaft, Kennwort: Patenschaft.