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Belgien: liberalstes Sterbehilfegesetz der Welt

10. Nov 2008

Der Humanistische Verband begrüßt das heute in Kraft getretene Belgische Sterbehilfegesetz und fordert auch vom Deutschen Gesetzgeber eine entsprechende Debatte. Allerdings geht es aufgrund der nationalen und auch rechtlichen Besonderheit bei uns nicht um ‘Tötung auf Verlangen’, sondern um das Recht auf passive Sterbehilfe, um indirekte aktive Sterbehilfe sowie um ärztlich assistierte Freitodhilfe.

Parlamentsbeschluss in Belgien
‘Das liberalste Sterbehilfe-Gesetz der Welt’

dpa, 16.05. Das belgische Parlament hat ein Sterbehilfe-Gesetz verabschiedet, das Fachleute als das liberalste der Welt bezeichnen. Der mit deutlicher Mehrheit beschlossene Text erlaubt eine Tötung auf Verlangen für unheilbar kranke Patienten, die nicht in absehbarer Zeit sterben werden, sowie für Menschen mit andauernden psychischen Leiden.
Über 100 Änderungsanträge wurden diskutiert. Zunächst war es zu Verzögerungen bei der Verabschiedung des Gesetzes gekommen. Über 100 Änderungsanträge mussten die Parlamentarier zu dem lange vorbereiteten Entwurf beraten. Das Gesetz geht nun noch über die Regelungen des so genannten Euthanasiegesetzes hinaus, das Anfang April in den benachbarten Niederlanden in Kraft trat.

Erste Entwürfe existierten schon vor 20 Jahren Bereits vor 20 Jahren wurden in Belgien die ersten Vorschläge für ein Sterbehilfe-Gesetz vorgelegt. Jetzt wird es nach langen engagierten und kontroversen Diskussionen in Kraft treten. Der sterbewillige Kranke muss demnach eine Willenserklärung abgeben. Dies kann mündlich oder schriftlich geschehen. Der Arzt muss sicher sein, dass der Patient leidet und nach dem Stand der Wissenschaft sein Zustand unumkehrbar ist. Ein weiterer Facharzt muss zu Rate gezogen werden. Allerdings kann der Arzt nicht gezwungen werden, dem Willen des Patienten zu entsprechen.

Geistig Behinderte sind ausgeschlossen Außerdem beschränkt sich das Gesetz nach den Worten des belgischen Justizministers Marc Verwilghen auf mündige Jugendliche und Erwachsene, die vollständig über ihre geistigen Kräfte verfügen können. Geistig Behinderte und Demenzpatienten werden von der Sterbehilfe ausgeschlossen.