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Berliner Morgenpost zu Antragsentwurf Sterbehilfe

10. Nov 2008

Politiker von rot-grüner Regierungskoalition und FDP wollen Gesetzesänderung

Berlin (08.04.2004)- Ein Vorstoß aus der SPD-Bundestagsfraktion zur Legalisierung von Sterbehilfe ist gestern parteiübergreifend auf heftige Kritik gestoßen. Der SPD-Abgeordnete Rolf Stöckel will mit einem “Gesetz zur Autonomie am Lebensende” die bestehende rechtliche Grauzone bei der Sterbehilfe beseitigen, wie sein Büro am Mittwoch erklärte. Das gelte für die passive Sterbehilfe, bei der auf lebensverlängernde Therapien verzichtet wird, ebenso wie für die indirekte Sterbehilfe, etwa durch die Gabe von Schmerzmitteln, bei denen ein vorzeitiger Tod des Patienten in Kauf genommen wird.

Stöckel, der auch Bundesvorsitzender des Humanistischen Verbands Deutschlands ist, will erreichen, dass todkranke Menschen mittels einer Patientenverfügung selbst über ihr Ende bestimmen können. Laut dem Antragsentwurfsoll unter anderem das Strafgesetzbuch geändert werden, so dass ein Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen nicht mehr rechtswidrig ist. Voraussetzung sei aber, dass der Verzicht durch eine gültige Patientenverfügung erklärt werde.

Eine direkte Tötung auf Verlangen, wie etwa in den Niederlanden zulässig, solle es aber nicht geben, wie Stöckels Referentin Sabine Schermele erklärte. Bisher müssen Sterbehelfer mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will am Verbot aktiver Sterbehilfe festgehalten. “Das soll so bleiben”, sagte eine Ministeriumssprecherin am Mittwoch. Im Übrigen erwarte Zypries im Mai die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe zum Thema Patientenverfügung. BM