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Beschlüsse des Deutschen Juristentags: Unsichere Rechtslage kritisiert.

10. Nov 2008

BESCHLÜSSE des djt, Abteilung Strafrecht:

Beschlüsse Strafrecht (Patientenautonomie)


Quelle: Süddeutsche Zeitung online vom 22.09.:

Kongress. Auf dem Deutschen Juristentag wird die unsichere Rechtslage kritisiert. Es gehe vor allem darum, “im schwierigen Bereich zwischen Leben und Tod Entscheidungsspielräume ohne Furcht vor strafrechtlichen Konsequenzen zu schaffen”, sagte der Bonner Rechtsprofessor Torsten Verrel. Er beklagte die zunehmende Unsicherheit bei Ärzten und Betreuern, bei einem Todkranken die medizinischen Apparate abzuschalten. Kritikern hielt Verrel entgegen, das es nicht um eine Erweiterung der Möglichkeiten der Sterbehilfe, sondern um Rechtssicherheit gehe. Für ihn gibt es zu wenige Möglichkeiten, das Sterben lassen zuzulassen.

Bedrohung durch die Justiz

Die ungewisse Rechtslage bezeichnete der frühere Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof, Klaus Kutzer, als “bedrückend”. Ärzte würden mit existenzvernichtenden Mitteln von der Justiz bedroht, kritisierte er. Die Folge sei, dass sie noch vorsichtiger bei der Verschreibung von Opiaten zur Schmerzlinderung seien.

Für den Münchner Anwalt Wolfgang Putz blockiert die unklare Strafrechtslage alles. “Wer Sterben lässt, könnte sich eines Tötungsdelikts schuldig machen”, kritisierte er. Für ihn ein “unerträglicher Zustand”.

Für Putz ist es ethisch unvertretbar, dass ein todkranker Patient mehrere Jahre im Bett liegen müsse und nicht sterben dürfe, bis der Bundesgerichtshof eine Entscheidung treffe. Jede ungewollte Lebensverlängerung verletze die Menschenwürde, sagt er. Er verwies darauf, dass in deutschen Heimen rund eine halbe Million Menschen künstlich ernährt werden und damit ein erheblicher Teil von ihnen am Sterben gehindert werde.

Der Münchner Arzt Gian Domenico Borasio mahnte die Juristen zur Vorsicht bei ihren Formulierungen. Wenn das Abschalten von Geräten als Tötung bezeichnet werde, auch wenn diese legal sei, betrachtet er diese Formulierung für Ärzte als Katastrophe. Seiner Ansicht nach sollte die Formulierung lauten, dass ein Arzt “aufhört, das Leben künstlich zu verlängern”.

Zum Weiterlesen: http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1274888


“Deutscher Juristentag ruft geteiltes Echo hervor
STUTTGART (dpa) Der 66. Deutsche Juristentag hat eine Klarstellung der gesetzlichen Regelungen für die Sterbehilfe gefordert. So sollen etwa Ärzte unter bestimmten Bedingungen straffrei bleiben, wenn sie bei Schwerstkranken lebenserhaltende Maßnahmen unterlassen, begrenzen oder beenden. Zu den Voraussetzungen für die so genannte passive Sterbehilfe zählen nach dem Beschluss von gestern in Stuttgart unter anderem der ausdrückliche Wille des Betroffenen oder eine entsprechende Patientenverfügung, für die ebenfalls rechtliche Regelungen erforderlich seien. Der Vorschlag der Juristen rief ein unterschiedliches Echo hervor. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) nannte ein Gesetz für Patientenverfügungen sinnvoll. Die Patientenverfügung sei eine wichtige Orientierung für die Ärzte. “Für mich gilt der Patientenwille. Wenn ein Arzt entsprechend dem Willen eines Patienten künstliche Beatmung und Ernährung unterlässt, so lässt er dem natürlichen Sterben seinen Lauf.” Dies sei keine aktive Sterbehilfe.

Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) begrüßte den Beschluss des Juristentags. “Die Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen ist der Schlüssel zum Selbstbestimmungsrecht”, teilte die Organisation mit. Kritik kam dagegen von der Deutschen Hospiz Stiftung. Strafrechtliche Änderungen würden den Betroffenen nicht weiterhelfen.

Quelle: Allgemeine Zeitung Mainz vom 22.09. (und andere gleichlautend; Hervorhebung durch Redaktion patientenverfuegung.de)

Sterbehilfe und Forderungen nach gesetzlicher Regelung im Überblick:
carelonge.dealtenarbeit