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Bewährungsstrafe für “Erlösung” der Ehefrau im Wachkoma

10. Nov 2008

Berlin. Peter und Renate B. waren 38 Jahre verheiratet. Die 59-jährige Ehefrau hatte im Januar vergangenen Jahres beim Tanzen einen Herzinfarkt erlitten. Seitdem musste sie künstlich ernährt werden, lag monatelang in der gemeinsamen Wohnung im Wachkoma und wurde von spastischen Krämpfen gequält. Peter B. tötete seine Frau, weil er sie von ihrem Leid erlösen wollte. (Dieser Newsletter berichtete am 24. Juli darüber unter der Überschrift ‘Blind, taub und gelähmt’). Dafür hat das Landgericht den 62-jährigen Bauingenieur jetzt am Freitag letzter Woche wegen Totschlag in einem minderschweren Fall zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Peter B. hatte seine Frau monatelang gepflegt. Er richtete zuhause ‘eine perfekte Pflegestation ein und wendete ungeheure Energie auf, um es seiner Frau so angenehm wie möglich zu machen’, hieß es im Urteil. Im August vergangenen Jahres, nach qualvollen Krampfanfällen, verabreichte Peter B. seiner Frau dann jedoch einen Cocktail aus Schlaftabletten und Valium, woran sie starb. Eine Möglichkeit, auf legalem Weg seiner Frau die künstliche Ernährung zu entziehen und sie unter ‘terminaler Sedierung’ langsam sterben zu lassen, sah der Ehemann nicht.

Der Angeklagte habe nicht nur selbstlos gehandelt, sondern auch sich selbst aus dem ausweglosen Dilemma befreien wollen, so die Richterin.’ Ihre Frau war kein sterbender Mensch. Sie war ein lebender Mensch, wenn auch nicht bei Bewusstsein.’