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Bogen zur Ermittlung des Patientenwillens

10. Aug 2010

Hilfreicher Protokoll-Bogen, wenn Patient nicht mehr selbst entscheiden kann

Häufig treffen die Formulierungen einer Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu oder es liegt gar keine Patientenverfügung vor. Dann hat der Bevollmächtigte oder Betreuer den mutmaßlichen Willen des Betreuten laut Gesetz festzustellen. Auf Grundlage des mutmaßlichen Willens ist dann zu  entscheiden, ob er in ärztliche Maßnahmen einwilligt oder sie untersagt. Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln.

Gerade diese Aufgabe stößt in der Praxis auf große Schwierigkeiten. Mit der anschaulichen Broschüre im DIN A 4 Format soll Bevollmächtigten oder Betreuern des Betroffenen sowie Ärzten, Pflegekräften, Angehörigen, Seelsorgern und sonstigen Begleitern Hilfe geboten werden.

Der Patientenwille – Was tun, wenn der Patient nicht mehr selbst entscheiden kann?
Von Dr. med. Jürgen Bickhardt

Ratgeber 2010. 63 Seiten. Geheftet
C. H. Beck ISBN 978-3-406-60763-9

 



 

Bestellung hier: C. H. Beck Verlag (Preis: 4,40 Euro)

Der Beck-Verlag hat der gemeinnützigen Zentralstelle Patientenverfügung freundlicherweise die Linzenz erteilt, dass die letzten 4 Seiten des Ratgebers hier als pdf-Datei verlinkt werden dürfen. Dafür sei  ihm gedankt.

Es handelt sich um die Vorlage für ein Gesprächsprotokoll, welches dann als Dokument des mutmaßlichn Patientenwillens gilt  (pdf-Datei 1,5 MB)

Wir bitten um Verständnis und um Beachtung, dass nur diese Internetseite von patientenverfuegung.de nicht aber die pdf-Datei des Gesprächsprotokolls direkt von anderen verlinkt werden darf.

Zum Autor

Dr. med. Jürgen Bickhardt war fast 30 Jahre lang Leitender Internist, Kardiologe und Intensivmediziner im Kreiskrankenhaus Erding. Zudem war er 4 Jahre Vorstandsmitglied des Bayerischen Hospizverbands und ist intensiv in Palliativmedizin, Hospizarbeit und Sterbebegleitung engagiert.

 

Medizinische Indikation als Voraussetzung

Das Gesprächsprotokoll und der Ratgeber insgesamt zeichnen sich dadurch aus, dass neben dem Patientenwillen das Vorliegen einer medizinischen Indikation Grundlage der zu treffenden Entscheidung sind. D.h., es muss klargestellt werden, was überhaupt (noch) das Behandlungsziel ist oder sein kann. Diesen Aspekten ist ein eigenes Kapitel gewidmet. Auszug:

“Zum Handwerkzeug des Arztes gehört die Fähigkeit, die richtige Indikation für Untersuchungen und Behandlungen zu stellen (…)

Unter Indikation versteht man zunächst die `Gesamtheit der Umstände und Gründe, die unter Abwägung von Nutzen und Risiko bei einem bestimmten Krankheitsfall die Anwendung einer bestimmten diagnostischen Methode oder ärztlichen Behandlungsweise sinnvoll oder zwingend erforderlich erscheinen läßt (…)´

Das soll aber immer in Bezug auf den konkreten Einzelfall gschehen. Das heißt, dass beispielsweise das Alter, Begleiterkrankungen, die krankheitsbedingte Lebenserwartung und das Maß leidvoller Krankheitszeichen (Symptome ) zu berücksichtigen sind. Dabei ist zu prüfen, welchen Nutzen oder welchen Schaden der Betroffene von den geplanten Maßnahmen zu erwarten hat. Im neuen Gesetz wird das so formuliert (…)

(HINWEIS:)

Wenn keine medizinische Indikation gegeben ist, darf eine geplante Untersuchung oder Behandlung auch nicht durchgeführt werden. Dann stellt sich auch nicht die Frage nach juristischen oder ethischen Entscheidungskriterien und auch nicht nach dem Patientenwillen. Dieses Prinzip hat große Bedeutung bei Schwerstkranken und Sterbenden.”

 

Auch die weiteren konkreten Ausführungen im Ratgeber von Dr. Bickhardt sind unbedingt lesenswert.

Es werden anschaulich und übersichtlich (mit graphisch herausgehobenen Hinweisen) dargestellt:

  •   die gültige Rechtslage (z.B. die Bedeutung von Patientenverfügungen, das Betreuungsrecht),
  •   die Grundsätze ärztlichen Handelns am Lebensende wie Indikation, Therapieziel sowie standesrechtliche Regeln, medizinethische Leitwerte,
  •   der Streit über die Bedeutung des mutmaßlichen Willens und subjektiven Patientenwohls sowie
  •   die konkrete Ermittlung des mutmaßlichen Willens (unter Berücksichtigung früherer Äußerungen, ethischer oder religiöser Überzeugungen sowie Wertvorstellungen des Betreuten) und des subjektiven Patientenwohls.

Konkrete Empfehlungen und Hinweise sowie zahlreiche anschauliche Fälle (Leseprobe im Original hier) erleichtern den Zugang zu diesem juristisch, medizinisch und ethisch schwierigen Gebiet. Abschließend wird noch auf die Entscheidungsfindung in schwierigen Grenzsituationen (z.B. bei Demenzkranken) eingegangen. Abgerundet wird das Werk durch exemplarische Beispiele, anhand derer man die Ermittlung des mutmaßlichen Willens nachvollziehen kann.