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Bundesjustizministerin legt am Donnerstag mit Spannung erwarteten Bericht vor

10. Nov 2008

Bundesjustizministerin Zypries legt am Donnerstag mit Spannung erwarteten Bericht vor

Die Süddeutsche Zeitung vom 09.06. berichtet: Seit Monaten herrscht beträchtliche Aufregung über die Arbeitsgruppe, der Juristen und Ärzte, Vertreter der Regierung und der Kirchen, des Humanistischen Verbandes, der Wohlfahrts- und Verbraucherverbände angehören. Die Gruppe, so wurde spekuliert, könnte eine Liberalisierung der Sterbehilfe empfehlen. Am Donnerstag wird es sich zeigen, ob die Furcht der Deutschen Hospizstiftung berechtigt ist, in Deutschland könnten bald Suizidhelfer nach Schweizer Vorbild tätig werden. An diesem Tag will Brigitte Zypries (SPD) die Empfehlungen der Arbeitsgruppe “Patientenautonomie am Lebensende” vorstellen, nach denen Fragen der Sterbehilfe und der Gültigkeit von Patientenverfügungen gesetzlich geregelt werden sollen.

In die Diskussion kam Bewegung, als Anfang April der SPD-Bundestagsabgeordnete Rolf Stöckel eine fraktionsübergreifende Gesetzesinitiative für die Sterbehilfe ankündigte. Im Mai plädierte eine vom Justizministerium des Landes Rheinland-Pfalz eingesetzte Bioethik-Kommission für Strafbefreiung bei Tötung auf Verlangen in Extremsituationen. Zu bedenken seien so das auch mit Ärzten besetzte Expertengremium extreme Ausnahmefälle, in denen auch palliative Maßnahmen Leiden nicht mindern können: Leiden, das von betroffenen Patienten als unerträglich empfunden wird.

Welche Extremsituationen sind gemeint? fragt die Ärztezeitung Online und antwortet: Die Experten hatten etwa den Fall einer jungen Frau im Blick, deren Krebsleiden dazu geführt hatte, dass sich ihr Gewebe an der Scheide, dem Darm und der Blase, sogar am Damm auflöste, so dass alle innen liegenden Organe nach unten durchfielen. Oder den Fall eines vom Ersticken bedrohten Mannes, der vom Halswirbel abwärts querschnittsgelähmt war. Professor Christian Rittner, früherer Leiter der Rechtsmedizin an der Uni Mainz und Kommissions-Mitglied, berichtete von einem Mann, der von seiner an Multipler Sklerose schwer erkrankten Frau regelrecht zur Sterbehilfe gezwungen worden war. In ohnmächtiger Verzweiflung hatte er mehrmals mit dem Messer zugestochen und sich dann selbst umgebracht.

Extremfälle, die aktive ärztliche Sterbehilfe rechtfertigen könnten? “Nein” erwidern Ärztekammer-, Kirchen- und Politikvertreter mit lauter Entschiedenheit.

Nach Informationen der Kölner Rundschau vom 07.06. wird nun das vom Bundesjustizministerium eingesetzte Gremium am Donnerstag u. a. vorschlagen, dass vor dem Abschalten lebenserhaltender Maschinen nicht in jedem Fall eine gerichtliche Überprüfung stehen muss. Wenn ein Sterbender, der sich nicht äußern kann, seinen Willen zuvor eindeutig dokumentiert hatte sowie Arzt und Betreuer einig sind, brauche das Vormundschaftsgericht nicht mehr eingeschaltet zu werden. Ausgerechnet die Patientenbeauftragte Helga Kühn-Mengel (SPD), von der man doch meinen könnte, dass ihr das Patientenrecht auf Selbstbestimmung am Herzen liegt, sagt laut Kölner Rundschau dazu: “Ich bin nicht für eine Erleichterung des Verfahrens.”