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Bundesrichter Kutzer: Nur ankreuzen genügt nicht

10. Nov 2008

Bundesrichter a. D. Klaus Kutzer:

Nicht nur Vordruck einfach ankreuzen

Die Berliner Zeitung vom 25.05. berichtet in einem umfassenden Beitrag zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen, dass das Ausfüllen eines textlich vorgegebenen, allgemeinen Musters in aller Regel keine gute Lösung ist. Der Bundesrichter a. D. Klaus Kutzer, der zur Zeit den Vorsitz in der vom Bundesjustizministerium eingesetzten AG “Patientenautonomie am Lebensende” hat, rät in der Zeitung: Auch Vordrucke mit Alternativen zum Ankreuzen (gemeint ist hier v. a. die weit verbreitete “Bayerische Verfügung” des Bayerischen Staatsministeriums) sollten als Vorlage für einen dann authentisch geschriebenen Text dienen. Kutzer empfiehlt, eine Vorlage “abzuschreiben und nicht nur anzukreuzen”. Dann wisse jeder, “der Betreffende hat nicht nur angekreuzt, sondern er hat sich auch das, was hier niedergeschrieben ist, genau überlegt. Denn nur, wenn der Patient aufgeklärt ist und weiß, was er unterschreibt, bindet das.”

Yahoo-Nachrichten vom 28.05.2004:

Grossteil der Bevölkerung ist für Sterbehilfe

Hamburg (AP) Vier von fünf Deutschen (79 Prozent) befürworten Sterbehilfe. Nach einer Emnid-Umfrage der Hamburger Zeitschrift «Auf einen Blick» sprechen sich außerdem 45 Prozent der 1.002 Befragen für den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen bei Todkranken aus. Jeder Dritte (34 Prozent) hält sogar aktive Sterbehilfe für angemessen, um todkranke Menschen auf ihre Bitte hin von den Qualen zu erlösen. Ganz und gar gegen Sterbehilfe sind nur 18 Prozent der Befragten.

Mertin fordert rechtliche Regelung von Sterbehilfe

Mainz (ddp-rps). Justizminister Herbert Mertin (FDP) fordert klare gesetzliche Regelungen zur Sterbehilfe und zum Selbstbestimmungsrecht von Patienten am Ende ihres Lebens. Bei dem Anliegen, menschliches Sterben in Würde zu ermöglichen, komme der Patientenverfügung eine zentrale Rolle zu, sagte Mertin am Freitagabend in Mainz.

Unter dem Titel «Ethik und Recht im Dialog Wann darf ein Mensch sterben?» diskutierten in Mainz Vertreter aus Politik, Kirche, Ärzteschaft und Justiz über unter anderem über das Thema Sterbehilfe. Ausgangspunkt der Veranstaltung war der Ende April vorgelegte Abschlussbereicht der Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz unter Vorsitz Mertins.

(Hintergründe siehe Meldung vom 07.05.2004 unter www.patientenverfuegung.de/Patientenverfügung/archiv.htm)