Unterbringung
Ein besonderer Bereich im Sinne des Betreuungsgesetzes (siehe: Betreuungsfall). Dazu gehört die Unterbringung von psychiatrischen Patienten, die sich selbst gefährden, in geschlossenen Abteilungen einer Einrichtung; darüber hinaus freiheitsentziehende Maßnahmen aller Art (auch das Anbringen von Bauchgurten und Bettgittern bei Sturzgefahr). Dieser Aufgabenbereich muss gemäß § 1906 BGB in einer Gesundheitsvollmacht gesondert erwähnt werden. Sonst würde […]